Stadt Minden

Ergebnis der Abwägung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 934 "RegioPort Weser"

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B 934_Einwenderbescheid_BiCon.pdf
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B 934 Abwägungsergebnis § 3 (2)_Teilausz
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B 934 Satzungsbeschluss.pdf
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Stellungsnahmen der BiCon zum Bebauungsplan "RegioPort Weser"

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BICon Einwand BB RegioPort 2023.pdf
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Bebauungsplan Nr. 934 "RegioPort Weser", Anregungen und Bedenken im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung


Sehr geehrte Damen und Herren,


zum ausgelegten Entwurf des Bebauungsplans Nr.934, den textlichen Festsetzungen und der Begründung werden im Rahmen der erneuten Auslegung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung folgende Fragen, Bedenken und Anmerkungen seitens der BiCon e.V. und der Privatperson Uwe Tönsing vorgebracht:


1.) Verkehrslenkung
- Es wird angeregt, den LKW-Verkehr durch geeignete Maßnahmen auf die B482 zu lenken und die Durchfahrt durch die Ortschaft Cammer durch geeignete bauliche Maßnahmen zu erschweren.
- Der vorhandene landwirtschaftliche Weg, welcher von der Cammer Straße zum Regio Port führt, ist durch geeignetere Maßnahmen für den Durchgangsverkehr zu sperren. Aktuell wird dieser als Abkürzung durch Mitarbeiter der im Gewerbegebiet Päpinghausen ansässigen Firmen genutzt. Dieses muss unterbunden werden, z.B. durch eine bauliche Maßnahme, (Treckerschleuse o.ä.)
- Jegliche öffentlichen Verkehre auf der östlichen Seite im SO2 sind in den aktuellen Festsetzungen auszuschließen (ausgenommen Rettungswege). Der Plan enthält aktuell keine ausreichenden Ausschlussmöglichkeiten und eine spätere Bebauung durch den Investor lässt nach dem jetzigen Planungsstand einen Verkehrsfluss auf der östlichen, Cammer zugewandten Seite zu. Dieses wird durch uns beanstandet und wir regen eine Festsetzung im Bebauungsplan an, die dieses unterbindet.
- Wir erwarten weiterhin eine Festlegung der Anfahrtswege im Bebauungsplan.


2.) Schallemissionen
- Das vorliegende Schallgutachten mag gesetzeskonform erstellt und formuliert worden sein. Das Gutachten ist selbst mit guten Fachkenntnissen nicht nachvollziehbar und daher für Niemanden der im Verfahren beteiligten Parteien nutzbar.
- Wir erwarten daher eine verständliche Zusammenfassung der getroffenen Annahmen und Berechnungen und einer nachvollziehbar verbindlichen, schriftlichen Aussage, dass die Schallpegel in den Wohngebieten (allgemeines Wohngebiet) zu keiner Zeit überschritten werden.
- Zusätzlich soll ein Monitoring für die Schallemissionen in den Festsetzungen aufgenommen werden. Die Ergebnisse daraus sollen öffentlich zugänglich sein.


3.) Ausgleichsmaßnahmen
- Der Bebauungsplan enthält keine ausreichenden Ausgleichsmaßnahmen!
- Die im ersten Entwurf vor über 10 Jahren geplante und durchgeführte Maßnahme wurde bereits vor Jahren abgeschlossen und kann bei der Neuaufstellung des Bebauungsplans nicht mehr herangezogen werden. Vielmehr ist der Istzustand als Grundlage für die Planung der Ausgleichsmaßnahmen zu berücksichtigen.
- Wir erwarten daher eine neue Ausgleichsplanung für den Bebauungsplan Nr. 934.
- Da die als „Renaturierung der Aue“ durchgeführten Maßnahmen bereits zu ca 20-30% wieder „verfallen“ sind, erwarten wir bei der Neuplanung auch die Berücksichtigung von Erhaltungsmaßnahmen.
- Die Bückeburger Aue ist bereits seit mehreren Jahren ein naturnahes Gewässer.


4.) Mangelnde Planung für das Gebiet SO2
- Im Plan ist die öffentliche Erschließung des SO2 entfallen. Aufgrund der Nähe zur Wohnlage Cammer wird eine umfassende planerische Gestaltung und Gliederung des SO2 unter Berücksichtigung von abgestuften Emissionswerten angeregt.
- Durch fehlende Pflanz- und Gestaltungsgebote sowie fehlende Festsetzungen (Baulinien, Materialien, Dachformen etc.) nimmt der Plan zu wenig Einfluss auf die Gestaltung und zukünftige Entwicklung des Gebietes.
- Bei einer Neuplanung (angepasst an die Pläne des Investors) ist eine beleuchtete Werbung in östlicher Richtung in den Festlegungen vorzusehen
- Für das Gebiet SO2 müssen weitere Planungen und Festsetzungen erfolgen, die den zukünftigen Bebauungen klare Rahmenbedingungen verschaffen. In der aktuellen Version ist zu wenig festgelegt. Die vorgestellte Planung des Investors wird nicht durch die Festlegungen im Bebauungsplan gedeckt. Theoretisch kann er die Halle auch ganz anders beantragen und bauen. Das ist nicht hinnehmbar und daher fordern wir hier eine Nacharbeit entsprechend o.g. Argumentation.
- Wir regen die Festlegung von Baugrenzen an, die eine Umfahrung für Lieferverkehre nicht möglich macht.
- Es ist zu erwarten, dass durch die Nutzung von logistischen Betrieben eine Aufnahme von Fahrten am Sonntag ab 22 Uhr ermöglicht wird. Wir erwarten die Festlegung von
Nutzungszeiten, die dieses untersagen. An Werktagen darf eine Nutzung bis maximal 22 Uhr vorgesehen werden, an Sonntagen ist sie grundsätzlich untersagt. Gleiches gilt für S01.


5.) Anpassung der Festsetzungen an aktuelle Gegebenheiten
- Mit Enttäuschung haben wir zur Kenntnis genommen, dass der über 10 Jahre alte Bebauungsplan „recycelt“ und im Wesentlichen lediglich notwendige Gutachten erneuert wurden. Diese Gutachten zeigen im Gegensatz zu den früheren Gutachten jetzt teilweise befriedigende Qualität, aber der Bebauungsplan ist absolut nicht mehr zeitgemäß.
- Die Gelegenheit zur Überarbeitung und Aufnahme inzwischen gängiger Vorgaben wurde seitens der Planer nicht genutzt. Jeder neu aufgestellte Bebauungsplan enthält heutzutage Festsetzungen hinsichtlich Umweltschutz, nachhaltigem Bauen, erneuerbarer Energien, etc. Das ist im Bebauungsplan Nr. 934 und den textlichen Festsetzungen nicht ausreichend berücksichtigt.
- Daher regen wir eine Anpassung der Bebauungsplanung auf heute gängige Standards an und erwarten Aufnahme und verbindliche Festsetzungen für die folgenden Punkte:
a) Dachbegrünungen
b) PV-Anlagen
c) Festsetzungen für Gebäudegestaltung (Baulinien, Materialien, Dachformen etc.)
d) Pflicht zur Errichtung von Pkw-E-Ladesäulen
e) Fassadenbegrünungen mit Erhaltungsmaßnahmen und ausreichender Pflanzgröße
f) Ausschluss von Steingärten
g) Landstromanschluss für Binnenschiffe


FAZIT
Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes ist immer noch in vielen Bereichen zu überarbeiten.
Die von uns hiermit vorgebrachten Fragen, Bedenken und Anmerkungen stellen keineswegs eine vollständige Betrachtung zum jetzigen Zeitpunkt dar. Wir behalten uns weiterhin vor, die bereits im früheren Verfahren eingebrachten Bedenken noch einmal neu zu bewerten und in zu erwartenden weiteren öffentlichen Auslegungen zusätzlich geltend zu machen.


Mit freundlichen Grüßen

 

Uwe Tönsing (BICon Vorstand)

Uwe Tönsing (Privatperson)

Aufstellung Bebauungsplan Nr. 934 "RegioPort Weser"

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Minden vom 22.09.2023


Veröffentlichung im Internet des Bebauungsplanes Nr. 934 „RegioPort Weser“ in den Stadtbezirken Dankersen und Päpinghausen

Aufstellungsbeschluss: Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr vom 12.09.2018.

Entwurfsbeschluss: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vom 28.09.2022.

Geltungsbereich: Dieser umfasst ein Gebiet, das wie folgt begrenzt wird:

im Norden

durch die Nordgrenze der Flurstücke 217, 164, 292, 295 und 298 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen,

durch die Westgrenze des Flurstücks 260 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen,

durch die Nordgrenze der Cammer Straße, dabei durchläuft die Grenze die Flurstücke 247, 284, 134/105 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen

im Osten

durch die Ostgrenze des Flurstücks 134/105 tlw. der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen,

durch die Ostgrenze der Flurstücke 149/91 und 160 der Flur 5, Gemarkung Dankersen                                                  

im Süden

durch die Südgrenze des Flurstücks 160 der Flur 5, Gemarkung Dankersen,

durch die Südgrenze des Flurstücks 296 (tlw.) der Flur 4, Gemarkung Dankersen,

im Westen

durch die Westgrenze des Flurstücks 283 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen,

durch die Süd- und Westgrenze des Flurstücks 366 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen,

vom nördlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 366 rechtwinklig auf die Nordgrenze des Flurstücks 350 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen,

bis zu der Westgrenze des Flurstücks 244 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen,

durch die Westgrenze des Flurstücks 244 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen,

durch die Südgrenze der Cammer Straße, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 348 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen,

durch die Westgrenze des Flurstücks 247 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen.

Zur Orientierung ist die Lage des Geltungsbereiches im obigen Übersichtsplan gekennzeichnet.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des neuen Mindener Hafens (Containerterminal) am Mittellandkanal mit nördlich angrenzendem hafenaffinem Gewerbegebiet und Sicherstellung der verkehrlichen Anbindung.

Veröffentlichung im Internet: Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen werden im Internet unter www.minden.de/beteiligung-bauleitplanung in der Zeit vom 02.10.2023 bis einschl. 06.11.2023 veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch (m.rottmann@minden.de) übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Veröffentlichungsunterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung öffentlich ausgelegt bei der Stadtverwaltung Minden – Gebäudeteil Scharn, Scharn 2, 2. OG, Empfangsbereich Verwaltungsvorstand, Postanschrift: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden während der Dienststunden (Mo – Mi 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 16 Uhr, Do 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 12.30 Uhr). Weitere Auskünfte erteilt Frau Rottmann, Bereich 5.2, Tel. 0571-89761, E-Mail: m.rottmann@minden.de

Es liegen Informationen (Stellungnahmen, Gutachten, Fachbeiträge) und insbesondere ein Umweltbericht zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt durch Informationen zu(r):

  • baubedingten Lärm-, Staub- und Schadstoffemissionen sowie Erschütterungen
  • anlage- und betriebsbedingten Schall-, Luftschadstoff- und Lichtemissionen
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Störfallbetrieben
  • Kampfmittelbelastung
  • Löschwasserversorgung
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durch Informationen zu(m):

  • Schutzgebieten und naturschutzfachlich wertvolle Bereichen
  • Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen
  • Eingriffen in Biotopstrukturen
  • geschützten Arten und artenschutzrechtlichen Belangen und Vorkommen im Plangebiet
  • artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Ausgleichs-, Kompensations-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche durch Informationen zur:

  • Flächenversiegelung
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung

Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Informationen zu(r):

  • Altlasten und Altlastenverdachtsfällen im Plangebiet
  • Versiegelung und Verdichtung des Bodens
  • bergbaulichen Einwirkungen
  • Bodenqualität
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung

Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch Informationen zu(r):

  • Oberflächengewässern
  • Grundwasserneubildung und Niederschlagsversickerung
  • Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft durch Informationen zu(r):

  • lokalen Veränderung des Mikroklimas
  • gebietsbezogenen Luftschadstoffemissionen
  • umweltfreundlichen Energieerzeugung
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft durch Informationen zu:

  • visuellen Veränderungen der Landschaftsgestalt und –wahrnehmung
  • Lichtemissionen
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Kompensations-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter durch Informationen zu(m):

  • Bodendenkmälern
  • Baudenkmälern
  • kultur- und erdgeschichtlichen Bodenfunden
  • Kulturlandschaftsbereich
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern durch Informationen zu:

  • Auswirkungen auf den Niederungsbereich der Bückeburger Aue

Verfahrenshinweis: Die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde bereits vom 27.02.2023 bis 09.04.2023 durchgeführt. Aus formalen Gründen wird der Verfahrensschritt zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt.

Ergänzende Hinweise: Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich. Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusätzlich unter www.minden.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Datenschutz: Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden zu entnehmen.

Minden, den 20.09.2023                

Der Bürgermeister                                             Michael Jäcke

 

Fotostrecke zur Infoveranstaltung

 

Infoveranstaltung zum RegioPort Weser

 

Malte Wittbecker, Leiter des Bereichs Stadtplanung und Umwelt, und Geschäftsführer der Mindener Hafen GmbH Joachim Schmidt stelten die weiteren Planungen vor.

 

Die Stadt Minden hat interessiere Bürger*innen eingeladen um sich über den aktuellen Stand des Projektes RegioPort Weser zu informieren. Malte Wittbecker, Leiter des Bereichs Stadtplanung und Umwelt, und Geschäftsführer der Mindener Hafen GmbH Joachim Schmidt stelten die weiteren Planungen vor.

 

 

Beginn war am 20. März um 17 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Päpinghausen (Im Haverkampsfeld 3, 32423 Minden).

 

Informationen und Hilfen zur Stellungnahme

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Flyer 2023 - Jetzt kommt das Industriege
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Die Stadt Minden plant ein Industriegebiet in unserer unmittelbaren Nachbarschaft. Diese Bebauung wird direkt unsere Lebensqualität durch Lärm, Licht, Verkehr und die Versiegelung von Flächen negativ beeinflussen. Daher ist es wichtig jetzt aktiv zu werden.

 

Jeder Bürger hat die Möglichkeit eine Stellungnahme mit Bedenken, Anregungen oder Hinweisen zu verfassen und einzureichen. Dies kann online erfolgen, per Mail an m.rottmann@minden.de, als Brief oder mündlich bei der Stadt Minden zu Protokoll gegeben werden.

 

Stadt Minden

Lia Merle Rottmann

Bauleitplanung

Kleiner Domhof 17

32423 Minden

 

Jede Stellungnahme wird aufgenommen und muss gehört werden. Die Stellungnahmen leben von den unterschiedlichen Interessen und Bedenken, daher ist es wichtig, dass sich möglichst viele beteiligen.

 

Jede Stimme zählt! Einsprüche sind bis zum 9. April 2023 möglich.

 

Vielen Dank

Eure Bürgerinitiative Containerhafen e.V.

 

 

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Minden vom 16.02.2023

Aufstellung Bebauungsplan Nr. 934 "RegioPort Weser"

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Minden vom 16.02.2023. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 934 „RegioPort Weser“ in den Stadtbezirken Dankersen und Päpinghausen.

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des neuen Mindener Hafens (Containertermi­nal) am Mittellandkanal mit nördlich angren­zendem hafenaffinem Gewerbegebiet und Sicherstellung der verkehrlichen Anbindung.

Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es liegen Informationen (Stellungnahmen, Gutachten, Fachbeiträge) und insbesondere ein Umweltbericht zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt durch Informationen zu(r):

  • baubedingten Lärm-, Staub- und Schadstoffemissionen sowie Erschütterungen
  • anlage- und betriebsbedingten Schall-, Luftschadstoff- und Lichtemissionen
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Störfallbetrieben
  • Kampfmittelbelastung
  • Löschwasserversorgung
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durch Informationen zu(m):

  • Schutzgebieten und naturschutzfachlich wertvolle Bereichen
  • Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen
  • Eingriffen in Biotopstrukturen
  • geschützten Arten und artenschutzrechtlichen Belangen und Vorkommen im Plangebiet
  • artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Ausgleichs-, Kompensations-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche durch Informationen zur:

  • Flächenversiegelung
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung

Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Informationen zu(r):

  • Altlasten und Altlastenverdachtsfällen im Plangebiet
  • Versiegelung und Verdichtung des Bodens
  • bergbaulichen Einwirkungen
  • Bodenqualität
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung

Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch Informationen zu(r):

  • Oberflächengewässern
  • Grundwasserneubildung und Niederschlagsversickerung
  • Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft durch Informationen zu(r):

  • lokalen Veränderung des Mikroklimas
  • gebietsbezogenen Luftschadstoffemissionen
  • umweltfreundlichen Energieerzeugung
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft durch Informationen zu:

  • visuellen Veränderungen der Landschaftsgestalt und –wahrnehmung
  • Lichtemissionen
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Kompensations-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter durch Informationen zu(m):

  • Bodendenkmälern
  • Baudenkmälern
  • kultur- und erdgeschichtlichen Bodenfunden
  • Kulturlandschaftsbereich
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern durch Informationen zu:

  • Auswirkungen auf den Niederungsbereich der Bückeburger Aue

Auslegungsfrist: 27.02.2023 bis einschl. 09.04.2023 während der Dienststunden

(Mo – Mi 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 16 Uhr, Do 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 12.30 Uhr)

Ort: Stadtverwaltung Minden – Gebäudeteil Scharn, Scharn 2, 2. OG, Empfangsbereich Verwaltungsvorstand. Postanschrift: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden.

Zusätzlich können die Auslegungsunterlagen im Internet unter

www.minden.de/beteiligung-bauleitplanung eingesehen werden.

Datenschutz: Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden zu entnehmen.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Rottmann, Bereich 5.2, Tel. 0571-89761,

E-Mail: m.rottmann@minden.de

Minden, den 13.02.2023      

           

Der Bürgermeister                                               Michael Jäcke

 

400 Meter lang, 100 Meter breit: Am Regioport soll eine 25 Millionen Euro teure Lagerhalle entstehen

Der Bauausschuss befürwortet die Pläne für eine neue Lagerhalle im Bereich des Regioport. Aus den Reihen der Grünen kommt Kritik am zu hohen Flächenverbrauch.

[Link] kostenpflichtig (c) mt

Bebauungsplan Nr. 934

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 934 „RegioPort Weser“ in den Stadtbezirken Dankersen und Päpinghausen.

 

Weitere Informationen [Link]

 

Impressionen aus der Sitzung

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Sitzungsunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 934 „RegioPort Weser“ in den Stadtbezirken Dankersen und Päpinghausen
Allgemeine_Vorlage_165-2022.pdf
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RegioPort illegal errichtet? Bicon lässt nicht locker

BÜCKEBURG/CAMMER. Den Bau des „RegioPorts Weser“ im Gewerbegebiet Päpinghausen hat die 2007 gegründete Bürgerinitiative Containerhafen (Bicon) trotz vieler Bemühungen nicht verhindern können. Sie will nun jedoch zumindest dafür kämpfen, dass von dem am Mittellandkanal gelegenen Hafen beziehungsweise dem Gewerbegebiet keine störenden Belastungen für die Einwohner Cammers ausgehen. Das ist bei der Jahresversammlung des Vereins deutlich geworden. (c) SZ|LZ Link

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 934 "RegioPort Weser"

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des neuen Mindener Hafens (Containertermi­nal) am Mittellandkanal mit nördlich angren­zendem hafenaffinem Gewerbegebiet und Sicherstellung der verkehrlichen Anbindung.

Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung von  bis: 04.10. bis 02.11.2021

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden durch die Nordgrenze der Flurstücke 217, 164, 292, 295 und 298 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen, durch die Westgrenze des Flurstücks 260 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen, durch die Nordgrenze der Cammer Straße, dabei durchläuft die Grenze die Flurstücke 247, 284, 134/105 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen

 

Im Osten durch die Ostgrenze des Flurstücks 134/105 tlw. der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen, durch die Ostgrenze der Flurstücke 149/91 und 160 der Flur 5, Gemarkung Dankersen

 

Im Süden durch die Südgrenze des Flurstücks 160 der Flur 5, Gemarkung Dankersen, durch die Südgrenze des Flurstücks 296 (tlw.) der Flur 4, Gemarkung Dankersen,

 

Im Westen durch die Westgrenze des Flurstücks 283 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen, durch die Süd- und Westgrenze des Flurstücks 366 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen, vom nördlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 366 rechtwinklig auf die Nordgrenze des Flurstücks 350 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen, bis zu der Westgrenze des Flurstücks 244 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen, durch die Westgrenze des Flurstücks 244 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen, durch die Südgrenze der Cammer Straße, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 348 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen, durch die Westgrenze des Flurstücks 247 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen

 

Die Größe des Plangebietes beläuft sich auf ca. 75 ha.


Das Plangebiet liegt im Osten der Stadt Minden in den Stadtbezirken Dankersen und Päpinghausen.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des neuen Mindener Hafens (Containerterminal) am Mittellandkanal mit nördlich angrenzendem hafenaffinen Gewerbegebiet geschaffen werden. Ebenso soll die verkehrliche Anbindung sichergestellt werden.

 

Der bestehende Containerhafen Minden wird künftig aufgrund der gegenwärtigen und der prognostizierten Entwicklungen an seine räumlichen Grenzen stoßen und kann zudem aufgrund einer zu geringen Schleusengröße an der Zufahrt zum Industriehafen von größeren Binnenschiffen nicht angefahren werden. Die Wettbewerbsfähigkeit des Containerhafens Minden hat somit am bestehenden Standort eine begrenzte Perspektive. Mit dem neuen Hafenstandort "RegioPort Weser" soll eine trimodale Anschlussqualität (Wasser, Straße, Schiene) enstehen, um für den Containerumschlag zukunftsfähig aufgestellt zu sein.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Planunterlagen in der Zeit vom 04.10.2021 bis einschließlich 02.11.2021 öffentlich ausgelegt und stehen Ihnen online zur Verfügung. Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

 

Auskünfte erteilt Frau Rottmann, Stadtverwaltung Minden, Bereich 5.2, Kleiner Domhof 17, 32423 Minden, Telefon 0571 89761, E-Mail: m.rottmann@minden.de.

 

Für die Einsichtnahme in die Beteiligungsunterlagen und für die Äußerung zur Niederschrift in der Stadtverwaltung bitten wir interessierte Bürger*innen wegen der Corona-Pandemie um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0571 89761 (Frau Rottmann

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „RegioPort Weser“

Bürger*innen sind eingeladen sich im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 934 „RegioPort Weser“ zu beteiligen.

Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen vom 4. Oktober bis 2. November. Bürger*innen können diese im Internet unter www.minden.de/oeffentlichkeitsbeteiligung einsehen und sich über die Planungen informieren. Ebenso besteht die Möglichkeit die Unterlagen in der Stadtverwaltung einzusehen. Hierfür wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung (+ 49 571 89-761) gebeten.

 

Momentan findet in einem Teilbereich der Plangebietsfläche des Bebauungsplanes „RegioPort Weser“ bereits eine Nutzung als Containerumschlagplatz statt. Zukünftig soll auf der Plangebietsfläche der neue Mindener Hafen (Containerterminal) am Mittellandkanal mit angrenzendem hafenaffinem Gewerbe entstehen.

 

Weniger Güterumschlag in Häfen im Mühlenkreis

In den Häfen entlang des Mittellandkanals und der Weser im Mühlenkreis sind vergangenes Jahr wieder weniger Güter verladen worden.

Der Mindener Containerhafen konnte nach neuen Zahlen von IT NRW allerdings leicht zulegen. Dort wurden knapp 14.200 Standard-Container verladen. Auch im Hafen von Petershagen ist der Güterumschlag gestiegen. Link

(c) Radio Westfalica

Neue E-Mailadresse

Die Bürgerinitiative Containerhafen e.V. ist nun über die allgemein gültige E-Mailadresse info@regioport-nein-danke.de erreichbar. Alle bisherigen Mailadressen mit der Endung @bi-containerhafen sind ungültig. Sollten Sie bei Zusendung einer Mail einen Fehlerbericht erhalten, dann prüfen Sie bitte ob die neue info@regioport-nein-danke.de genutzt wurde.

 

Vorstand der BiCon

Nachruf Klaus Spiering

 

Ein guter Mensch ist von uns gegangen.

Klaus stand uns immer mit Rat und seinem Sachverstand zur Seite.

Seine ruhige Art hat so manche hitzige Diskussion wieder erlöschen lassen. 

Das hat die Bicon in Zukunft in Bückeburg vor

Die Bürgerinitiative Containerhafen (Bicon) blickt auf ihrer Hauptversammlung auf das Jahr zurück - zwischen Veränderungen und medialem Interesse. Zudem erklärt der Vorsitzende Uwe Tönsing, was der Verein künftig vor hat.

ückeburg

Die Bürgerinitiative Containerhafen (Bicon) hat auch im 13. Jahr ihres Bestehens nichts von ihrer Streitbarkeit eingebüßt. „Wir sind noch lange nicht fertig“, erklärte Uwe Tönsing während der Hauptversammlung der als Verein organisierten Gemeinschaft. „Sobald wir Erfolg versprechende Chancen erkennen, werden wir erneut den Klageweg beschreiten“, bekräftigte der Vorsitzende. „Wir werden weiterhin unbequem bleiben.“

 

Vorsitzender Tönsing: Jahr mit großem medialen Interesse

 

Tönsing bilanzierte ein Jahr, das der Bicon erneut großes mediales Interesse beschert hat. Presse, Radio und TV interessierten sich insbesondere am Tag der offiziellen Hafeneröffnung für die Anliegen des Vereins, der sich seit August 2007 gegen die Errichtung des Container-Umschlagplatzes Regioport starkmacht. „Die gemeinsame Aktion mit den Mitgliedern der Bürgerinitiative gegen den trassenfernen Ausbau der Bundesbahnstrecke war eine tolle Sache“, gab der Vorsitzende zu verstehen.

Zum Weiterlesen: Millionenprojekt Regioport: Hafen für Bückeburg und Minden jetzt in Betrieb

Der Berichterstatter rief zudem die Errichtung neuer Hinweistafeln, die Anschaffung eigener Warnwesten und die Installation einer WhatsApp-Gruppe ins Gedächtnis. Darüber hinaus entwickelte die Gruppe ein verändertes Logo – „...stoppt den Wahnsinn – Lärm, Industriegebiet, Containerverkehr“. Überdies erinnerte Tönsing an die im August vom Oberverwaltungsgericht Münster gefällte Entscheidung, die Berufungsklage eines Bicon-Mitgliedes gegen die Stadt Minden wegen „Drittanfechtung einer Baugenehmigung für den Regioport Weser“ nicht zuzulassen.

B 482 und Gewerbegebiet: Bicon will wachsam bleiben

 

Mit Blick auf Entwicklungen im Umfeld des Terminals machte Tönsing auf Forderungen der Mindener Zweigstelle der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld aufmerksam, die auf einen vierspurigen Ausbau der Bundesstraße 482 bis Cammer abzielen. Des Weiteren gelte es, hinsichtlich des derzeit für den Mindener Osten diskutierten Interkommunalen Gewerbegebietes wachsam zu sein. „Hier könnten gemäß Wirtschaftsflächenkonzept des Kreises Minden-Lübbecke langfristig Erweiterungsflächen von bis zu 128 Hektar planerisch gesichert werden“, zitierte Tönsing Mindener Stadtplaner.

Uwe Tönsing (von rechts), Rainer Schulze, Rudi Krüger und Gisela Lindenthal bilden den Vorstand der Bürgerinitiative Containerhafen.
Uwe Tönsing (von rechts), Rainer Schulze, Rudi Krüger und Gisela Lindenthal bilden den Vorstand der Bürgerinitiative Containerhafen.

Während der turnusmäßig anstehenden Vorstandswahlen votierte die im Cammeruner Dorfgemeinschaftshaus tagende Versammlung einstimmig für die bisherigen Amtsinhaber. Tönsing blieb damit Vorsitzender, Rudi Krüger stellvertretender Vorsitzender, Gisela Lindenthal Kassenwartin und Rainer Schulze Schriftführer.

 

Von Herbert Busch

(c) Schaumburger Nachrichten

BiCon in der Landeszeitung

Impressionen zur Jahreshauptversammlung

Bildergalerie zur Jahreshauptversammlung mit Verabschiedung von Sylvia Schulze aus dem Vorstand. Zur Galerie geht es hier Link

Vierspurigen Ausbau der B 482

Mehr als 25.000 Fahrzeuge kommen täglich über die B 482 an der Porta vorbei – darunter rund 2.500 Lkw. Es staut sich der Verkehr, der über die Weserbrücke in Hausberge durch eine enge Einfädelung auf die Bundesstraße abfließt. Es kommt zum Stau im Knotenpunkt A 2/B 482 in Vennebeck.

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Es bilden sich Schlangen stehender Wagen, wenn mal wieder eine Baustelle eingerichtet ist. Und es kommen noch mehr Fahrzeuge, wenn das Gewerbegebiet Porta Westfalica-Holtrup weiteren Verkehr anzieht, der Regio-Port so richtig ans Netz geht und sich noch mehr Unternehmen in Päpinghausen niederlassen. Die Mindener Zweigstelle der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld fordert daher den vierspurigen Ausbau der Strecke zwischen dem Autobahnkreuz und dem Regio-Port. Am Dienstag lud die Kammer zu einer Diskussionsveranstaltung Vertreter aus Politik und Wirtschaft ein. Maresa Harting-Hertz, Vizepräsidentin der IHK OWL zu Bielefeld und Vorstandsmitglied der Harting Stiftung, moderierte die mit weit mehr als 100 Gästen gut besuchte Veranstaltung im Versammlungsraum der Follmann Chemie GmbH.

Die IHK

 

„Da sind noch viele dicke Bretter zu bohren“, machte Karl-Ernst Hunting, Leiter der IHK-Zweigstelle in Minden, zu den Perspektiven eines vierspurigen Ausbaus in drei Teilabschnitten auf einer Gesamtlänge von 14,1 Kilometern deutlich. Denn bislang gibt es keinen Beschluss, dass die Strecke ausgebaut werden soll. Und bis sich das Verkehrsministerium vielleicht dazu entschließt, kann viel Zeit vergehen. „Einmal angenommen, im Januar beginnen die Planungen“, so Hunting, „dann ist das Projekt frühestens Mitte 2036 beendet.

 

Die IHK hatte schon einmal einen Vorstoß gewagt, als es um die Aufstellung eines früheren Bundesverkehrswegeplans ging. Das von der Bundesregierung aktualisierte Papier legt für eine Dauer von zehn bis 15 Jahren unverbindlich fest, welche Straßen in Deutschland vorrangig zu bauen sind. Nach dem ergebnislosen Anlauf sieht Hunting nun eine erneute Chance, die Politik für das Vorhaben zu interessieren. Denn 2021 wird der Bundesverkehrsminister einen neuen Bedarfsplan machen. Zudem erstellt die Regierung einen Investitionsrahmenplan für den Straßenbau, der festlegt, welche Mittel im übernächsten Jahr bereit stehen. Und: „Anfang 2021 geht die Planung der Autobahnen von den Landesbetrieben in die Hand einer Bundesgesellschaft über“, so Hunting. Dann könne sich StraßenNRW verstärkt um Bundesstraßen und somit die B 482 kümmern.

 

Die Bürgermeister

 

„Die B 482 ist für das örtliche Kreisgebiet eine wichtige Verbindung und der Verkehr wird nach den Prognosen zunehmen“, sagte Mindens Bürgermeister Michael Jäcke (SPD) bei der Diskussionsveranstaltung. Er verwies auf das wachsende Gewerbegebiet in Päpinghausen mit zunehmendem Bedarf an Infrastruktur. „Wir wollen dabei nicht nur Logistik sondern auch Produktionsstandorte erschließen“, meinte Jäcke.

 

Auch Porta Westfalica lechzt nach vier Spuren. „Es geht darum, eine Not für unsere Lebensader B 482 abzuwenden“, sagte der Portaner Bürgermeister Bernd Hedtmann (parteilos). Der Ausbau müsse baldmöglichst kommen. „Verstopfte Verkehrsadern sind für Privatpersonen und gewerbliche Anlieger eine spürbare Belastung.“ Als weitere Maßnahmen nannte Hedtmann den Lärmschutz der Bevölkerung, bessere Zufahrten für die Gewerbetreibenden entlang der B 482 und eine Verbesserung der Verkehrssteuerung. Außerdem müsse es begleitende Alternativen wie Radverkehr und ÖPNV geben.

 

Die Unternehmen

 

„100.000 Sendungen verlassen unseren Standort und gehen über die B 482. Wir bedienen 5.500 Kunden von unserem Mindener Standort aus. Die Transportsituation lässt es aber nicht zu, all diese Anforderungen zu erfüllen“, gibt Dr. Henrik Follmann, Geschäftsführer der Follmann Chemie GmbH mit Sitz in Minden, zu bedenken. Rohstoffe müssten seinen Standort erreichen. Vor dort liefere sein Unternehmen die verarbeitete Ware aus.

 

Horst Kottmeyer, Vorsitzender des Verbandes Verkehrswirtschaft und Logistik NRW sowie Geschäftsführer einer Spedition und Vollversammlungsmitglied der IHK, gab zu bedenken, dass sich seit den 50er-Jahren die Transportmengen zulasten von Bahn und Binnenschiff auf den Lkw verlagerten und dass dieser Trend anhalte. Er betonte, dass die Spediteure im Güterverkehr gern mehr mit der Bahn zusammenarbeiten würden. Aber deren Kapazitäten seien nicht da.

 

Uwe Kunitschke, Geschäftsführender Gesellschafter des Industriebetriebes Haseke in Porta Westalica sieht einerseits die Wirtschaft gefordert, die Klimaziele zu erreichen – dazu sei aber auch ein vierspuriger Ausbau der Strecke erforderlich. Und Daniela Drabert, Mitglied der Mindener Werbegemeinschaft und Geschäftsführende Gesellschafterin des Einzelhandelsunternehmens Hermann Hagemeyer, meint, dass Minden den Wettbewerb mit anderen Städten verliere, wenn die Zufahrtsmöglichkeiten eingeschränkt seien.

 

Dass es für die Grohe Logistik Service GmbH an der B 482 in Lerbeck eng wird, machte auch Thomas Haarlammert deutlich, der den weltweiten Vertrieb des Unternehmens leitet. Das Werk in Porta Westfalica habe in den letzten zehn Jahren seine Kapazitäten verdreifacht. „Jetzt schon stehen wir im Stau. Wenn wir weiter wachsen, brauchen wir bessere Anschlussmöglichkeiten.“

 

Straßen NRW

 

Wie Andreas Meyer, Leiter der Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe des Landesbetriebes Straßen NRW, erläuterte, gibt es für den Ausbau der B 482 drei Teilabschnitte, die in die Kategorien „vordringlicher Bedarf“ und „weiterer Bedarf“ eingeteilt sind. Als vordringlich sei der Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss in Vennebeck und der Weserbrücke in Porta bewertet. Hier soll zu bereits drei Fahrspuren eine vierte hinzugefügt werden. Voraussetzung für den Beginn der Planungen ist, dass die Maßnahme im Jahr 2021 in das Arbeitsprogramm des Landesverkehrsministerium aufgenommen wird. Zu diesem Zeitpunkt ist der Landesbetrieb auch von seiner Zuständigkeit für die Autobahnen entbunden.

 

Das zweite Teilprojekt auf der B 482 ist mit seinen 1,3 Kilometern das kürzeste und durchzieht das Nadelöhr zwischen dem Bahnhof und dem Jakobsberg. Dort ist bislang noch keine weitere Planung vorgesehen, weil das Projekt als „weiterer Bedarf“ eingestuft ist. Wie Meyer erläuterte, könne dort mittels eines Tunnels eine vierspurige Führung des Verkehr realisiert werden.

 

Wesentlich günstiger stellt sich nach Auskunft von Meyer das Kosten-Nutzungsverhältnis für den Bau eines dritten Teilabschnitt bis zum Regioport in Cammer dar. Auch hier werde nur ein „weiterer Bedarf“ gesehen und die Umsetzung sei somit nicht geplant. Möglicherweise ließe sich die Dringlichkeit aber in einem neuen Bundesverkehrswegeplan erhöhen.Sehr spät

 

 

Kommentar von Stefan Koch

 

Mit der Diskussion um den vierspurigen Ausbau der B 482 in Minden und Porta Westfalica macht die IHK ein Fass auf, das längst hätte geöffnet werden müssen. Denn Verkehrsbehinderungen auf der Strecke sind seit Jahren zu beklagen und mehr Platz wäre auch früher schon sehr gut gewesen. Nicht zuletzt aus Umweltschutzgründen – denn Stop-and-go im Stau sind für den Brummi ein Mehrverbrauch an Treibstoff, wie Horst Kottmeyer vom Verkehrswirtschaftsverband erklärte.

 

Es scheint der Umwelt wegen aber auch so zu sein, dass es für einen Anstoß zum vierspurigen Ausbau sehr spät sein könnte. Denn breitere Straßen für Co2-Schleudern wirken nicht als Mittel der Wahl in einer Gegenwart, in der eine minderjährige Schulschwänzerin aus Schweden zur Heiligen Johanna der globalen Klimarettung aufsteigen darf. Auf das Missverhältnis machte dann prompt auch der grüne Stadtverordnete aus Porta, Klaus Becker, vehement aufmerksam und forderte Alternativen wie Fahrgemeinschaften, Schienenausbau und so weiter und so weiter.

 

Aber nicht nur die Klimadiskussion, sondern auch die Projektdauer bremst den vierspurigen B 482 Ausbau möglicherweise aus. Jahre kann es dauern, bis die Politik den Planern grünes Licht für alle drei Teilprojekte gibt. Es folgen Bürgereinwände, Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten und die Jahre werden mehr. Viele erleben nach Baubeginn die Fertigstellung nicht mehr mit. Wenn die Welt bis dahin ohnehin nicht dem befürchteten Klimakollaps erlegen ist.

 

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So ein Zirkus

Ein einziger Satz machte Nitze zum Kämpfer. Ortsvorsteher Dieter Rommelmann soll ihn gesagt haben, bei einer Sitzung des Heimatvereins, und bei Dieter Nitzke ist er eingeschlagen wie ein Blitz. „Solch einen Zirkus wie in Cammer“ brauche Päpinghausen nicht, soll Rommelmann gesagt haben (was er bestätigt).

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Sorge um Päpinghausens Zukunft

Monika Jäger

 

Minden (mt). Schäfchenwolken, weite Felder, viel Grün: Päpinghausen ist schön. Doch da ist auch die andere Seite: Der Ort hat mit den Jahren seine Infrastruktur verloren. Keine Bank, keine Apotheke, kein Lebensmittelgeschäft, mittendurch eine Bundesstraße und gleich nebenan Tierheim und Gewerbegebiet. Mit dem Bus in die Stadt dauert es etwa eine Stunde. Besuche im Klinikum mit öffentlichen Verkehrsmitteln? Eine halbe Weltreise Und jetzt soll auch noch im Norden ein Industriegebiet entstehen.

Manche, so wie Dieter Nitzke und Klaus Wiese, sind überzeugt, dass sie jetzt, sofort dagegen angehen müssen: „Man kann nicht früh genug anfangen.“ Sie gründeten eine Bürgergemeinschaft. Andere, so wie die Vereinsvertreter und Ortsvorsteher Dieter Rommelmann, denken: Solange nicht klar ist, was geplant wird, sollten sich die Dörfler nicht verkämpfen: „Wir müssen das beste für unser Dorf rausholen, konkrete Forderungen stellen, die uns davor schützen, von einem Industriegebiet erschlagen zu werden.“ Und so hängt der Dorffrieden schief in Mindens kleinestem Ort. Jedenfalls ein bisschen.

Ein einziger Satz machte Nitze zum Kämpfer. Ortsvorsteher Dieter Rommelmann soll ihn gesagt haben, bei einer Sitzung des Heimatvereins, und bei Dieter Nitzke ist er eingeschlagen wie ein Blitz. „Solch einen Zirkus wie in Cammer“ brauche Päpinghausen nicht, soll Rommelmann gesagt haben (was er bestätigt). Hat er auch gesagt, dass ja auch Bauern im Ort ihr Land verkaufen wollen? Manche, die dabei waren, meinen: Nein. Nitzke aber ist sicher, dass der Satz so gefallen ist. Und seither hat er eine Mission: Er will seine Heimat erhalten, die satten Wiesen und den weiten Blick. Er, der viele Jahre selbst als Moderator und Konfliktmanager gearbeitet hat, ist sicher: In dieser Frage kann es nur eine einzige richtige Position geben. Und das ist „Dagegen“.

In Klaus Wiese hat er einen Mitstreiter gefunden, der sogar im „anderen“ Teil des Dorfes lebt. Denn NItzke selbst ist vom „Busch“ – dem neueren Stück Dorf, dessen Entstehung er auch als eine Geschichte der Ausgrenzung erzählt: Als die Flüchtlinge aus dem Osten nach dem Krieg untergebracht werden sollten, wehrten sich die Dorfbauern mit nächtlichen Obstbauanpflanzungen dagegen, dass ihr Land verwendet wurde. Also, so erzählt es Nitzke – und Ortsvorsteher Rommelmann bestätigt das – , seien die Neubürger ein Stück ab vom Dorf, angesiedelt worden.

Für Nitzke ist das eine Trennung, die bis heute nachwirke. Denn wenn das Industriegebiet komme, dann hielten sich „die“ im Dorf für geschützt, hinter Bahndamm und Straße. Aber gegen Gift und Abgase helfe das nicht. Wenn Nitzke an das künftige Industriegebiet denkt, dann sieht er qualmspuckende Fabriken, lärmende Anlagen, riecht ätzenden Rauch, hört Filteranlagen knallen, Lkw 24 Stunden an- und abfahren. Schon jetzt gebe es viel zuviele Auswirkungen des bereits bestehenden Industriegebiets und des Tierheims: „Bei Ostwind ist es, als sitzen die Hunde bei mir im Garten.“

Gelassen sind allerdings auch die Vertreter der Vereine nicht, die zum Gespräch mit dem MT ins Dorfgemeinschaftshaus gekommen sind. Sabine Hoppmann-Lücke (Heimatverein) meint pragmatisch: „Wir werden es nicht verhindern können. Aber wir müssen dafür sorgen, dass wir nicht drunter leiden.“ Sie ist noch unsicher, wann der richtige Zeitpunkt ist, um laut und aktiv zu werden. „Erstmal müssen wir wissen, was genau geplant ist.“ Auch Günter Schönbeck (Trägerverein Dorfgemeinschaftshaus) findet: „Wir müssen mit einer Stimme reden; wir können das doch am Ende nur gemeinsam schaffen.“

 

Gemeinsam – das wollten auch Nitzke und Wiese. 74 Personen aus dem „Dorf“ und 51 aus der „Siedlung“ unterschrieben, sie seien „gegen die riesige Ausweitung des Industriegebiets Minden-Ost“. Zu den Zusammenkünften kamen anfangs auch junge Familien, die sich um die Sicherheit ihrer Kinder beim Weg zur Schule und auf den Straßen Gedanken machten. Die Unterschriftenliste ging an den Bürgermeister – „lieber Michael“ – Nitzke ist SPD-Mitglied.

 

Doch inzwischen besteht die Initiative nur noch aus den zwei Männern. Nitzke sagt: „Wir sind verantwortlich für die Welt, die wir unseren Kindern und Enkelkindern hinterlassen. Für diese müssen wir mit aller Kraft kämpfen.“ Aber dass er nun auch gegen den Ortsvorsteher (der übrigens sein Nachbar ist) angeht, helfe dem Dorf nicht, finden die anderen. Das sagt ihm auch beim Gespräch im Dorfgemeinschaftshaus Frank Lahmann (Heimatverein): „Es gibt hier nicht Dorf und Busch, es gibt nur Päpinghausen, und wir müssen zusammenhalten.“

Der Ortsvorsteher hat neulich der Stadt eine Liste von Wünschen der Dörfler vorgelegt. Ein Bürgersteig für die Päpinghauser Straße, die Dachsanierung des Dorfgemeinschaftshauses, eine Schulbushaltestelle, und Reparaturen für den Spielplatz stehen da drauf: „Für unsere Zukunft.“

Was ist in Päpinghausen geplant?

Zurzeit ist für OWL eine neuer Regionalplan in Arbeit. Darin geht es auch darum, welche Flächen in Zukunft für welchen Zweck genutzt werden. Der Kreis Minden-Lübbecke hat dazu 2018 einen sogenannten Fachbeitrag erstellt und mit den Städten diskutiert, der in den Plan einfließen wird.

Bereits Anfang 2020 sollen der formelle Erarbeitungsbeschluss des Regionalrats und damit ein erster grober Plan vorliegen –„damit die Region diskutieren kann“, so Mindens Bau-Beigeordneter Lars Bursian. Spätestens bis Ende 2022 soll diese regionale Gestaltung in ein Gesamtkonzept geformt werden.

Danach erst haben die Kommunen die grundsätzliche Möglichkeit, neue Flächen für Wohnen oder Industrie auszuweisen. Doch auch das geht nicht per Federstrich. Bei allen Veränderungen müsste in Minden zunächst der bestehende Flächennutzungsplan geändert werden. Dazu wären politische Entscheidungen in Fachausschuss und Rat nötig.

 

Das Gebiet zwischen Minden und Petershagen entlang der B 482 könnte dabei ein interkommunales Industriegebiet werden. Hier gibt es bisher grob zwei Entwicklungsbereiche. Der größere Teil, das landwirtschaftliche Gebiet zwischen Päpinghausen und Petershagen, das hinter dem Tierheim beginnt, kann laut Bursian zurzeit wegen fehlender landesplanerischer Vorgaben nicht in der Nutzung verändert werden: „Tiefer steigen wir da im Moment nicht ein.“ Es könne sein, dass über diese Flächen erst in 20 Jahren diskutiert werde – allerdings je nach wirtschaftlicher Entwicklung auch früher. Am Ende werde aber die Politik über alle Änderungen zu entscheiden haben.

Bursian macht auch deutlich: Da, wo keine Wohnbebauung in der Nähe ist, hielte er es für sinnvoll, Industrieanlagen (und nicht nur emissionsärmeres Gewerbe) zu ermöglichen. Das sei für Minden langfristig wichtig: „Im Moment können wir gar keine Gewerbe- oder Industrieflächen mehr anbieten.“

Und darum ist das kleinere Gebiet direkt nördlich der Karlstraße, das an das bestehende Gewerbeareal angrenzt, aus Sicht Bursians wichtig. Hier hat die Stadt die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet. Dafür hat sie sich von der Bezirksregierung die Genehmigung geholt, das Päpinghauser Gewerbegebiet nach Norden auszuweiten. Die Bezirksregierung stimmte der Veränderung von einem landwirtschaftlich genutzten zu einem Gewerbegebiet auch wegen des engen Bezugs zum bestehenden Gebiet und zum Regioport sowie wegen der Verkehrsanbindung an die B 482 zu.

Der Mindener Fachausschuss stimmte am 4. Mai 2018 zu, dass auf dieser Grundlage die Bauleitplanung erstellt wird. Damit hat die Stadt inzwischen ein Planungsbüro beauftragt. Zurzeit werden diverse Fachgutachten erstellt – etwa zu Verkehr, Emissionen und Artenschutz. Bis Ende diesen Jahres sollen diese vorliegen. Bursian: Wie es zeitlich und inhaltlich dann weitergeht, könne erst gesagt werden, wenn die Gutachten vorliegen. Auch, welche Art von Gewerbe dort angesiedelt werden könnte, sei „noch unklar“, auch das hänge vom Fachgutachten ab. Aber er gehe davon aus, dass von Gewerbebetrieben, die bereits im benachbarten Gebiet existieren, Nachfrage zu Erweiterungen bestehe. In jedem Fall solle „viel Rücksicht auf gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse“ genommen werden“. Dazu, ob die Stadt die Flächen bereits angekauft hat und welche Betreiber Interesse signalisiert haben, macht er keine Angaben.

Für Anfang 2020 plant die Stadt eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und -information, „Wir wollen vor Ort noch mal alles transparent vorstellen.“ Am Ende entscheidet dann der Stadtrat: „In Hinterzimmern machen wir hier gar nichts.

 

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Umfangreiche Aktualisierung der Bildergalerie 2019

Eröffnet und nicht „in Betrieb genommen“

Der Berichterstatter dieser Zeitung verschweigt oder deutet nur an, was sich der der Mindener Hafen GmbH angehörige Herr Schmidt an peinlichen Entgleisungen in seiner Rede geleistet hat.

Er streift nur die Halbwahrheiten und irreführenden Äußerungen des Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium, Herrn Ferlemann, und hinterfragt auch nicht die Behauptungen des Mindener Bürgermeisters Herrn Jäckel, die dem Leser ebenfalls ein falsches Bild vorgaukeln.

Der Regioport OWL, wie er jetzt heißt, wurde auch nicht, wie es im Untertitel des Artikels heißt, „offiziell in Betrieb genommen“, sondern nur offiziell und symbolisch eröffnet. Erst frühestens im Oktober soll „alles fertig getestet“ sein. Aber der Reihe nach: Herr Schmidt macht in seiner Ansprache die Bicon (Bürgerinitiative Containerhafen) für 625.000 Euro Mehrkosten verantwortlich, weil sie es gewagt hatte, erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen: Der Bebauungsplan für den Regioport ist rechtswidrig zustande gekommen und daher ungültig.

 

Das sei „ärgerlich“. Sollen Bürger nicht mehr klagen dürfen? Sollte etwa der Rechtsstaat weiter abgebaut werden, damit es nicht mehr zu solchen höchstrichterlichen Entscheidungen kommen kann? Es widerspricht allem Rechtsempfinden, dass ohne gültigen Bebauungsplan in aller Eile weiter gebaut wurde. Dabei wäre es dem Respekt vor der Rechtsprechung geschuldet gewesen, bis zum gültigen neuen Bebauungsplan 2020 abzuwarten und bis dahin die Bauarbeiten zu stoppen. Dann hätte es auch nicht diese „Mehrkosten“ gegeben.

Herr Schmidt beteuert weiter mit anklagendem Unterton, man habe mit dem Planungsverband Regioport (Bückeburg, Minden und die Kreise Schaumburg und Minden-Lübbecke) doch nur „auf größtmögliche Transparenz gesetzt“, und das sei „leider zum Bumerang geworden“.

 

Die Wahrheit ist, dieser Zusammenschluss hat erreicht, was den Mindenern alleine nicht gelungen wäre, und was den Bückeburgern wiederholt vorher nicht gelungen ist: Über die Konstruktion eines überregionalen „Leuchtturmprojekts“ mit dem Anspruch auf Trimodalität (Verlagerung von Verkehr von der Straße auf Schiff und Bahn) – genannt Regioport 1 (jetzt Regioport OWL) und Regioport 2 (jetzt wieder Hafen Berenbusch) an Fördergelder zu kommen. Dabei wurden die Interessen der Cammeruner Bürger, ein Landschaftsschutzgebiet und wertvolles Ackerland geopfert.

Herr Ferlemann unterstellt in seiner Rede der Bicon, sie würde aus „egoistischen Motiven“ die Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf Schienen und Wasser in der Praxis ablehnen, für die die Fördergelder bestimmt waren. Nur, er verschweigt, dass es für den Regioport keinen Bahnanschluss gibt und dass die Großmotorschiffe, für die er gebaut werden sollte, praktisch die Weser nicht hochkommen. Um den Schein zu wahren, vertröstet er auf eine zweite Förderstufe in unbestimmter ferner Zukunft. Er wolle sich dafür einsetzen, dass hierfür weitere Millionen zur Verfügung gestellt würde.

Wenn sich der Containerumschlag aber tatsächlich, wie prognostiziert, massiv erhöhen wird, bedeutet das für uns praktisch erhöhten Schwerlastverkehr auf unseren Straßen. Herr Jäckel schließlich hebt in seinem Beitrag hervor, dass der Containerumschlag im alten Mindener Hafen stark gewachsen sei.

Er erwähnt jedoch nicht, dass es sich dabei nicht um Containerumschlag über Schiffe handelt, was der Leser aber in diesem Zusammenhang glauben soll. Der Berichterstatter schließt seinen Artikel mit der lapidaren Feststellung, „Bürgermeister (der Stadt Bückeburg) waren keine da.“ Warum wohl nicht? Schlechtes Gewissen? Doch, einer war da, der Ortsbürgermeister von Cammer, und zwar auf der Seite der protestierenden Bürger.

 

Ullrich Lampert

Cammer

Mitglied der Bicon

 

Wer handelt egoistisch?

Betr.: Meilenstein und Zankapfel, MT vom 2. Juli

Sie mutet schon ein wenig gespenstig an, die feierliche Einweihung des Regioports und gibt Anlass zur Sorge: Draußen ausgesperrt an einem Montagmittag protestierendes „Volk“, drinnen eingeschlossen, geschützt durch hohe Gitter mit Stacheldraht und mürrisch dreinblickende Polizisten die „Volksvertreter“ und Vertreter der Wirtschaft.

In „gebührendem Abstand“ stehen sie etwas verloren auf der kahlen Betonkaje und posieren vor der Presse. Ein Angebot von Seiten der vereinten Bürgerinitiativen, vor Ort ins Gespräch zu kommen, lehnen die hohen Herren ab. Haben sie Angst, dabei den Kürzeren zu ziehen? Stattdessen greifen sie abgeschmackter und wahrheitsverdrehender Polemik:

 

Der Hafengeschäftsführer Schmidt wirft der Bürgerinitiative BiCon vor, sie sei verantwortlich für Mehrkosten von 625.000 Euro, weil während der Bauphase Boden woanders zwischengelagert werden musste.- Musste? Obwohl der Bauplan nicht rechtmäßig war, wurden die Bauarbeiten einfach fortgesetzt, anstatt sie zu stoppen und erst einen rechtmäßigen neuen Bauplan zu erstellen! Das widerspricht allem Rechtsempfinden und stellt implizit demokratische Rechte der Bürger infrage, somit auch das Prinzip der Gewaltenteilung und zu Ende gedacht letztlich unseren Rechtstaat!

Abwegig und die Tatsachen verdrehend ist auch die Behauptung des Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium Ferlemann, die Bürgerinitiativen würden aus „egoistischen Motiven“ die Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf Schienen und Wasser in der Praxis ablehnen, für die die Fördergelder für den Regioport bestimmt gewesen seien. Das Gegenteil ist richtig: hier werden letztendlich Förderrichtlinien in der Praxis missbraucht und Fördergelder meines Erachtens auf Kosten der Steuerzahler erschlichen! Denn die Schienenanbindung des Regioports OWL gibt es nicht und wird es auf absehbare Zeit auch nicht geben, und Großmotorschiffe komme praktisch die Weser nicht hoch, ein Ausbau der Mittelweser ist fraglich und in überschaubarer Zeit auch nicht erkennbar. Die Fördergelder dienen somit in der Praxis der Erschließung eines großen Container-Umschlagplatzes und eines neuen riesigen Gewerbe- und Industriegebietes auch für Störfallbetriebe zu Lasten auf das Risiko der betroffenen Bevölkerung mit massiv steigendem Schwerlastverkehr, ohne dass eine rechtlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wurde! Wer ist also hier für was verantwortlich, und welche Gruppierung handelt hier aus „egoistischen Motiven“ ?!

 

Ullrich Lampert, Bückeburg

Enttäuschendes Verhalten

Neben dem Parlamentarischen Verkehrsstaatssekretär Ferlemann nahmen unter anderen auch die Bundestagsabgeordneten Post und Schäffler an der Einweihung teil, wie ich erst später durch eine Zeitung - Printausgabe einer Niedersächsischen Ausgabe in Schrift und Bild - Kenntnis bekam.

Ferlemann ist einer der maßgeblichen politischen Akteure, der immer wieder Vorschläge für eine Neubautrasse der Bahn durch das Schaumburger Land ins Gespräch bringt. Mal soll es durch die Bückeburger Niederung und durch einen Tunnel im Jakobsberg gehen, mal am Mittellandkanal entlang. Aktuell werde von einer Schnellfahrtrasse der Bahn für 300 Stundenkilometer gesprochen, die streckenweise entlang der Autobahn A2 gebaut werden solle und damit durch das Auetal führen würde. Aber auch Varianten über Stadthagen mit dem Tunnel durch den Harrl sind bereits genannt.

 

Jede dieser Neubau-Varianten würde einen gigantischen Schaden in Natur und Landschaft anrichten, würde Grundwasserhaushalt, Pflanzen und Tierwelt irreparabel schäden, würde den Wert von Häusern und Grundstücken drastisch herabsetzen, würde riesige Flächen versiegeln, Landwirtschaft und Tourismus massiv beeinträchtigen und das Gesicht des Schaumburger Landes und nicht nur des Schaumburger Landes für immer verändern. Viele Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Region lehnen jegliche Neubau-Varianten strikt ab. Gefordert wird stattdessen der trassennahe Ausbau der bestehenden Bahnstrecke Minden-Hannover, so wie er bereits 2004 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Der trassennahe Ausbau stellt den "kleinstmöglichen Eingriff" in Natur und Landschaft dar, ist wirtschaftlich die vernünftigste und kostengünstigste Lösung und politisch in der Region so breit akzeptiert (Bundestagsabgeordnete Post, Schäffler und andere).

 

Post und Schäffler befanden sich im Fahrwasser der "Einweiher". Als Unterstützer in der trassennahen Angelegenheit finde ich es mehr als befremdlich, wenn sich die Bundestagsabgeordneten nicht in der Lage sahen, zumindest ihre Anwesenheit gegenüber uns Protestlern kenntlich zu machen. "Konnten sie nicht über ihre Schatten springen?" Immerhin waren wir nicht zu übersehen, geschweige zu überhören. Oder ließ es das Protokoll nicht zu? Meine Herren: Stehen Sie zu ihren Worten! Das würde Sie glaubwürdig machen! Ich bin sehr enttäuscht, dass Post und Schäffler solch eine Handlungsweise an den Tag legten.

 

Die Demonstration wurde angemeldet. Die zuständige Hafengesellschaft wusste durch die Polizeibehörde, an welcher Stelle domonstriert werden sollte. Demzufolge "parkte" am Montag ein Containerschiff fast unmittelbar vor den Protestlern, dahinter das Fahrgastschiff samt der Gefolgschaft. Die Position wurde sicherlich so gewählt, um nicht auf Demonstranten schauen zu müssen.

Nochmals gebe ich mein Missfallen zum Ausdruck.

Peter Dreier, Minden / Mitglied der BIGTAB


Regioport OWL: Hafen für Bückeburg und Minden jetzt in Betrieb

Der Regioport OWL zwischen Bückeburg und Minden ist seit Montagmorgen offiziell eröffnet. Die Betreiber und Vertreter aus der Politik weihten das Hafengelände offiziell ein, mit dem die Region vom stetig steigenden Containerumschlag profitieren soll. Doch das Millionenprojekt ist nicht unumstritten.

(c) sn-online

Bückeburg/Minden

Gut 150 Ehrengäste, darunter Enak Ferlemann, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, schipperten auf dem Mittellandkanal an Bord des Fahrgastschiffes „Poseidon“ vom Wasserstraßenkreuz zum Containerhafen direkt an der Landesgrenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.

Erste Pläne schon 2006: Die lange Vorgeschichte des Regioports OWL

Dort durchschnitt Ferlemann gemeinsam mit Mindens Bürgermeister Michael Jaekel, dem Geschäftsführer der Mindener Hafen GmbH, Joachim Schmidt, sowie den Bundestagsabgeordneten Achim Post (SPD) und Frank Schäffler (FDP) das obligatorische Band. Dann wurde mit der neuen Verladebrücke das Be- und Entladen von Containern gezeigt.

Bereit zur Beförderung
Vor den Augen der Einweihungs-Gäste werden die ersten Container mit der Verladebrücke auf- und abgeladen. (Foto: Raimund Cremers)

Auf der Fahrt zum Regioport und bei einer Schleusung hinunter zum Industriehafen Minden zum alten Containerhafen hatten sowohl der Staatssekretär als auch der Bürgermeister und der Geschäftsführer auf die lange Vorgeschichte der Umsetzung des Containerhafens hingewiesen.

 

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Erstmals seien die Pläne für einen „zukunftsfähigen Containerhafen“ 2006 öffentlich diskutiert worden, so Schmidt. 2008 war in das Planverfahren und die Gründung des Planungsverbandes Regioport eingestiegen worden, bestehend aus den Kommunen Bückeburg und Minden sowie den Kreisen Schaumburg und Minden-Lübbecke.

 

Containerhafen trifft auf Widerstand in der Bevölkerung

Ein Planungsverband, bei dem sich 2018 durch höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig herausstellte, dass er durch die Beteiligung der beiden Landkreise rechtsunwirksam ist. Seitdem sind die beiden B-Pläne Regioport Weser und Bückeburg-Berenbusch ungültig.

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Beide werden derzeit von den beiden Kommunen Bückeburg und Minden neu aufgestellt und sollen 2020 erneut rechtsgültig werden. Der Regioport wurde mit einer Baugenehmigung gebaut, gegen den die Bürgerinitiative Containerhafen (Bicon) ebenfalls klagt, in erster Instanz aber gescheitert ist.

 

"Heute ist der Protest leider gang und gäbe"

Die drei Redner ließen diese Vorgeschichte nur am Rande anklingen. Sowohl Schmidt als auch Ferlemann griffen die Bicon aber in sonst ungewohnter Schärfe an. Er wundere sich über die Bürgerinitiative, wenn man über die Verlagerung des Verkehrs und des Transports auf die Wasserstraße spreche, stellte Ferlemann fest: „Heute ist der Protest leider gang und gäbe.“

Wir haben auf größtmögliche Transparenz gesetzt. Das ist leider zum Bumerang geworden.

Joachim Schmidt , Geschäftsführer Mindener Hafen GmbH

Schmidt sagte, dass mit dem Planungsverband und den öffentlichen Diskussionen, Veranstaltungen und Sitzungen auf „größtmögliche Transparenz“ gesetzt worden sei, und fügte mit Verweis auf das BVG-Urteil hinzu: „Das ist leider zum Bumerang geworden.“ Dies habe zu der einen oder anderen Verzögerung und Mehrkosten bei allen Beteiligten geführt.

So seien jetzt zum Beispiel 20.000 Kubikmeter Erde abzufahren, die später wieder zurückgeholt werden müssten – was Mehrkosten von 625.000 Euro bedeutet. Schmidt: „Ärgerlich, aber nicht abwendbar.“

Das versprechen sich die Betreiber vom Regioport OWL

Einig waren sich alle drei Redner, dass der Containerhafen „Modellcharakter“ habe, wie es Ferlemann formulierte. Er gehöre zu den Projekten von „existenzieller Bedeutung“. Deutschland als Exportnation liefere in die ganze Welt, brauche im Gegenzug Rohstoffe oder Teilprodukte: „Wenn Deutschland großer Exportstandort bleiben will, brauchen wir eine ausgefeilte Logistik.“

 

Ein Bereich, in dem Deutschland führend ist. Bis 2040 würde sich nach den Prognosen die transportierte Warenmenge im Vergleich zu heute verdoppeln. Dafür würden solche Umschlagstellen benötigt, wie sie heute mit dem Regioport eröffnet werde: „Daran hapert es in Deutschland.“

So viel Geld hat der Containerhafen bisher gekostet

Nicht umsonst sei der Regiport mit einer Förderquote von 78,8 Prozent bedacht worden. Insgesamt 23 Millionen Euro hat das Gesamtprojekt bisher gekostet.

„Ein gehöriger Schluck aus der Pulle“, so Ferlemann. Er würde aber „gerne“ zusagen, auch für die zweite Förderstufe, die Trimodalität, eine hohe Fördersumme hinzuzugeben. Mit Trimodalität ist die Möglichkeit des Warenumschlages via Wasser, Schiene und Straße gemeint.

Zumindest Bürgermeister Michael Jaekel verwies darauf, dass die zu Planungsbeginn prognostizierten Zahlen beim Containerumschlag inzwischen auch in Minden deutlich überschritten worden seien.

Containerumschlag: 2019 winkt ein neuer Rekord für Minden

2018 seien in Minden 71000 TEU, das ist eine Standard-Containergröße, umgeschlagen worden. Das ist ein Wert, der eigentlich erst für 2023 prognostiziert worden sei. Die ersten fünf Monate dieses Jahres laufen auf einen neuen Rekord hinaus. „Wir haben ein stark anhaltendes Wachstum im Containerverkehr“, so Jaekel. Wasserstraßen hätten ein hohes Entwicklungspotenzial, seien kostengünstig und könnten termingerecht liefern: „Darauf müssen wir vorbereitet sein.“

Der Regioport OWL könne bedarfsgerecht ausgebaut werden, sollten weitere Kapazitäten benötigt werden, warf Jaekel einen Blick in die Zukunft. Es würden Fachkräfte in die Region geführt: „Hier wird ein positives Signal für Minden und die Region gesetzt.“

Die Stadt Bückeburg war durch mehrere Ratsmitglieder und die Verwaltung vertreten, Bürgermeister waren keine da. von Raimund Cremers

Minden braucht den RegioPort nicht

Betr.: Meilenstein und Zankapfel, MT vom 1. Juli

 

Der Geschäftsführer der MEW sagte am Montag bei der Eröffnungsveranstaltung des umstrittenen Containerhafens, der neue RegioPort sei nötig, da der alte Hafen bereits aus allen Nähten platzt. Man schlage bereits 2018 die Menge an Containern um, die für 2023 prognostiziert wurden. Diese mit Stolz vorgetragenen Aussagen liefern ein wichtiges Argument gegen die Errichtung des visionären RegioPort Containerhafens am Mittellandkanal. Die politische Entscheidung zur Planung und Bau des RegioPort wurde mit dem gleichen Argument geführt: der jetzige Containerhafen kommt an seine Kapazitätsgrenzen und wird aufgrund des prognostizierten Wachstums 2012 „platzen". Die Entscheider aus Politik und Verwaltung haben sich in den Jahren 2007 bis 2009 auf die Prognosewerte und die Aussagen des Geschäftsführers verlassen und für den RegioPort entschieden.

 

Nun haben wir bereits Mitte 2019. Im Jahr 2012 ist in Minden kein Hafen geplatzt und es ist sogar so, dass der jetzige Hafen in der Lage ist, den Containerumschlag abzuwickeln, der für 2023 vorausgesagt wurde. Laut Geschäftsführer der MEW wäre aber 2012 bereits Schluss gewesen, Kapazitätsgrenze erreicht. Traurige Containerschiffer hätten enttäuscht abgewiesen werden müssen. Herr Schmidt widerlegt mit seiner Aussage also die Argumentation, die zu der Entscheidung zum Bau des RegioPort geführt hat. Der aktuelle Containerhafen kann entgegen der ursprünglichen Aussage die aktuellen und mindestens die für die nächsten vier Jahre prognostizierten Containerumschläge abwickeln und wahrscheinlich auch noch mehr. Ein RegioPort ist dazu gar nicht nötig; er ist ja noch nicht in Betrieb. Konsequenz: Keine! Stattdessen wurde trotz Protesten und Gerichtsurteilen einfach gebaut und Fakten geschaffen, 30 Millionen an Steuergeldern investiert für ein extrem fragwürdiges Vorhaben mit ebenso fragwürdigen Mitteln.

Alle an der Entscheidung pro RegioPort beteiligten Personen sollten sich einmal fragen, ob sie sich richtig informiert fühlen, ob sie damals richtig entschieden haben und ob die Prognose, auf dem die Planung beruht, korrekte Werte enthält – Antwort: dem ist nicht so!

 

Wer den RegioPort immer noch unkritisch für notwendig und richtig geplant hält, für den ist die Erde eine Scheibe. Fahren Sie ruhig weiter mit dem Schiff bei Sekt und Schnittchen und lassen sich dabei wie auf einer Kaffeefahrt vom Verkäufer Schmidt die Vorteile seines Produkts RegioPort erklären. Kostenlos dazu bekommt man noch Bürgerinitiativen-Bashing der untersten Schublade von Herrn Schmidt und Herrn Ferlemann (MDB), nervös, hilflos und armselig.

 

Uwe Tönsing, Bückeburg

Regioport-Eröffnung: BI's protestieren gegen Hafen und Trasse

Drei Bürgerinitiativen haben bei der Eröffnung des Regioports OWL gegen dieses - und ein anderes Großprojekt protestiert: den trassenfernen Ausbau der Bahnstrecke in Schaumburg. Insgesamt waren rund 100 Demonstranten am neuen Hafen. Sie begrüßten Politiker und Hafenbetreiber mit Pfiffen und Plakaten.

(c) sn-online

 

Bückeburg

Mit einem ohrenbetäubenden Pfeifkonzert, in dem außer etlichen Trillerpfeifen auch eine „Vuvuzela“-Tröte und zwei Pauken mitgemischt haben, ist der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU) bei der offiziellen Eröffnung des Containerhafen Regioport OWL empfangen worden.

 

Diese Gruppen waren am Protest gegen die Hafen-Eröffnung beteiligt

Protestiert hatten dort Montagmittag drei Gruppen: Die Bürgerinitiative gegen den trassenfernen Ausbau der Bahn (Bigtab) und die das gleiche Ziel verfolgende, noch in der Gründungsphase weilende Bürgerinitiative (BI) Auetal sowie die Bürgerinitiative Containerhafen (Bicon); Letztgenannte will den Hafen – immer noch – verhindern.

Insgesamt waren rund 100 Demonstranten vor Ort, wobei die Bigtab und die BI Auetal zusammen zahlenmäßig stärker vertreten waren als die Bicon.

 

Mit Pfeifen und Transparenten gegen zwei Großprojekte

Bevor die Demonstranten ihren Unmut über die von ihnen abgelehnten Großprojekte zum Ausdruck bringen konnten, war allerdings erst einmal geduldiges Warten angesagt. Auf 11 Uhr hatten die Bürgerinitiativen zu der Protestaktion eingeladen, das Fahrgastschiff mit Ferlemann, Politikern und Journalisten an Bord traf jedoch erst gegen 12.30 Uhr am Regioport ein.

Rund 100 Demonstranten sind zur Regioport-Eröffnung gekommen, um gegen den neuen Containerhafen und einen trassenfernen Ausbau der Bahnstrecke zu protestieren. (Foto: Michael Werk)

Aber schon als das Schiff auf dem Mittellandkanal in der Ferne um die „Kurve“ kam, setzte das erwähnte Pfeifkonzert ein. Zudem hatten die Protestler Transparente und Schilder mitgebracht, auf denen unter anderem „Bigtab wehrt sich“ beziehungsweise „Herr Ferlemann, das merk Dir mal – keine Bahntrasse durch das Auetal!“ zu lesen war. Weitere Schriftzüge lauteten: „Für Gleisausbau“, „Kein ICE im Auetal“ und „Ferlemann: für Konzerne gegen Bürger und Natur“.

 

Bürgerinitiative Bicon betitelt neuen Regioport als "illegal"

Die BI Auetal hatte überdies große Buchstabenschilder dabei, die aneinandergereiht die Forderung „Keine Neubautrasse durch Schaumburg“ wiedergaben. Dazu skandierten die Demonstranten immer wieder in Endlosschleife „Bahn ja, trassennah“. Außerdem wurde über Lautsprecher mehrfach das Geräusch eines vorbeifahrenden Zuges abgespielt.

Die Bicon-Vertreter hielten indes Schilder hoch, auf denen „RegioPort? Nein danke“ geschrieben stand. Ferner rollten sie ein Banner aus, auf dem „RegioPort – illegal!“ zu lesen war.

Fazit: So zufrieden sind die Demonstranten mit ihrem Protest

Thomas Rippke, der Vorsitze der Bigtab, zeigte sich im Gespräch mit dieser Zeitung „total begeistert“ von der Anzahl der sich an der Protestaktion beteiligenden Bürger. Kurz vor der Ankunft von Ferlemann hatte er die Demonstranten angeheizt, dass diese „richtig schön laut“ werden sollten, damit Ferlemann das Adrenalin ins Blut schieße.

Hendrik Steg von der BI Auetal kommentierte die geplante Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke mit diesen Worten: „Der Staat hat so viel Geld, und das stecken die in so einen Schrott.“ Seines Erachtens lohnt sich die mit diesem Projekt anvisierte Zeitersparnis von rund 30 Minuten zwischen Hamm und Berlin jedenfalls nicht. von Raimund Cremers und Michael Werk

Die 625 000-Euro-Frage und der Rechtsstaat

Betr.: Meilenstein und Zankapfel, MT vom 2. Juli

Dem Bericht des MT über die Eröffnung des RegioPort ist zu entnehmen, dass Herr J. Schmidt in seiner Begrüßungsrede die Bürgerinitiative BiCon für Bauverzögerungen und Mehrkosten in Höhe von 625 000 Euro verantwortlich macht, während Herr Ferlemann über Bürgerinitiativen klagt, die aus „egoistischen Motiven Pläne der Regierung ablehnen. Derartige Äußerungen kann man entweder als Indiz für Nervosität auffassen oder als Versuch, in bekannter Manier Andere zu Sündenböcken für eigenes Versagen zu erklären. Sie demonstrieren in meinen Augen ein empörendes Rechtsverständnis und ein gestörtes Verhältnis zu Spielregeln der Demokratie und Bürgerbeteiligung. Bei der Suche nach Verantwortlichen für Mehrkosten und Bauverzögerungen bezüglich des RegioPort stellen sich mir folgende Fragen:

  • War es die BiCon, die unfähig war, einen Bebauungsplan für den RegioPort zu erstellen, der einer höchstrichterlichen Prüfung (durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)) standhält?
  • War es die BiCon, die auf der Basis dieses Bebauungsplans eine Baugenehmigung erteilt hat?
  • War es die BiCon, die (in „westfälischer Sturheit und Arroganz (?)) Aufträge zum Bau des Hafens erteilt hat, obwohl die rechtlichen Grundlagen für diese Baumaßnahme zweifelhaft beziehungsweise nicht gegeben waren und sind?
  • Ist es bereits wieder „Majestätsbeleidigung, wenn Bürger die Rechtmäßigkeit von Regierungs- und Verwaltungshandeln rechtlich überprüfen lassen?

Wenn demnächst wieder Krokodilstränen über Demokratie- und Politikverdrossenheit der Bürger vergossen werden, sollte man sich auch an die Vorgänge um den Bau des „RegioPort OWL erinnern, der ohne Rücksicht auf ein höchstrichterliches Urteil durchgezogen wird.

 

 

Dr. Günther Schulz, Minden

Demo am RegioPort Weser zur offiziellen Einweihung

Staatssekretär Ferlemann schien überrascht vom lautstarken Protest der Bürgerinitiativen zur Einweihung des Containerhafens am 1. Juli 2019 in Minden

(c) OctoberNews

Offensichtlich war der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundesverkehrsministerium und Bahnbeauftragte der Bundesregierung, Enak Ferlemann, von der angekündigten Demonstration am RegioPort Weser überrascht worden. An Bord des Schiffes „schimpfte“ er auf die Bürgerinitiativen, die am 1. Juli 2019 die offizielle Einweihung des Containerhafens durch lautstarke Proteste störten. Ferlemann selbst betonte unter anderem, dass es noch keine abschließenden Pläne zur neuen ‚ICE-Trasse‘ gebe, gegen die sich vorwiegend die Demo richtete, und erst alle Notwendigkeiten abgewägt werden müssten.

 

Meilenstein und Zankapfel

Minden (mt). Während die Poseidon an der Schachtschleuse ablegt, formiert sich wenige Kilometer weiter schon der Protest. Auch am Tag seiner feierlichen Eröffnung ist der Regioport ein Zankapfel.

Wirtschaftliche Interessen stehen gegen die Bedürfnisse von Anwohnern. Von der ersten Idee für den neuen Hafen hat es fast 13 Jahre gedauert, bis gestern Bürgermeister Michael Jäcke (SPD), Ha-fengeschäftsführer Joachim Schmidt und Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann (CDU) auf der Kaje das rot-weiße Flatterband durchschneiden konnten. Stetig begleitet von lauten Protestrufen. Nur ein Teil davon richtet sich direkt gegen den Hafen. Deutlich lauter waren die Gegner einer neuen Bahntrasse, die wegen des Staatssekretärs den Weg an den Kanal gefunden hatten. Die Verzögerungen seien auch das Ergebnis der Proteste, sagt Joachim Schmidt in seiner Begrüßungsrede. Dabei übt er ungewöhnlich scharfe Kritik und macht die Bürgerinitiative verantwortlich für Mehrkosten in Höhe von 65.000 Euro. So teuer sei es, in der Bauphase Boden vorübergehend woanders zwischenzulagern und später wieder zum Regioport zurückzubringen. Der Grund ist ein juristischer Erfolg der Bürgerinitiative Bicon, die bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erfolgreich gegen den Bebauungsplan geklagt hatte. Die Baugenehmigung selbst aber blieb in Kraft und ist heute selbst Gegenstand eines noch laufenden Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster.

 

Am Bau des Hafens wird das Urteil voraussichtlich nichts mehr ändern, wie schon im Verfahren um den Bebauungsplan aus rein formalen Gründen. Und so überwiegt an Bord der Poseidon die Feierlaune. Die Redner sparen dabei nicht mit großen Worten. Der Regioport sei das Tor zur Nordsee, sagt Michael Jäcke, schon im ersten Bauabschnitt sei er eine zukunftsweisende Logistikdrehscheibe. Ferlemann setzt den neuen Hafen in einen größeren Kontext. Es sei ein Modellprojekt nicht nur für den kombinierten Verkehr, sondern auch für den geplanten Ausbau nach Bedarf. Berlin habe Minden in dieser Hinsicht im Blick, bekräftigt er im Anschluss auf Nachfrage. Auch Ferlemann geht mit den Bürgerinitiativen ins Gericht. Die Bundesregierung wolle den Güterverkehr von der Straße auf die Schienen und das Wasser bringen. Dafür erhalte die Politik auch regelmäßig viel Beifall. In der Praxis würde das dann aber immer öfter „aus egoistischen Motiven" von Bürgerinitiativen abgelehnt: „So ist heute leider die Kultur." Ferlemann verwies darauf, dass der Regioport mit 78,8 Prozent die höchstmögliche Förderquote bekommen habe. Insgesamt kostet der Hafen 23 Millionen Euro, 21,3 Millionen davon sind förderfähig. Knapp 16,6 Millionen kommen vom Bund - „gut angelegtes Geld", so Ferlemann. Der neue Mindener Hafen sei vor allem mit Blick auf die Zukunft ein wichtiger Umschlagplatz. Deutschland brauche ein ausgefeiltes Logistiksystem; um als relativ kleines Land im Wettbewerb bestehen zu können. Gerade auf den Wasserstraßen gebe es noch ein großes Ausbaupotenzial. Der „RegioPort OWL", wie er künftig offiziell heißen wird, soll die Hinterlandanbindung für Hamburg und vor allem Bremen sein. In dieser Hinsicht ist er nur ein Teil eines Gesamtpaketes, zu dem neben der neuen Schleuse auch die Mittelweser gehört. Doch genau dort, zwischen Minden und Bremen, hakt es noch. weil noch nicht alle Engpässe beseitigt sind. Die neuen Großmotorgüterschiffe können sich an diesen Stellen nicht begegnen. Auch hier verspricht Staatssekretär Ferlemann Abhilfe: Der Bund sei für die Mittelweser inzwischen allein zuständig, die verbliebenen neun Engstellen würden Schritt für Schritt abgebaut. Das Geld dafür sei bereits eingeplant.

 

Auf der anderen Seite des Zauns sehen die Menschen den Regioport anders. Bicon Sprecher Uwe Tönsing sagt, es zeuge von Ignoranz, den Hafen jetzt zu eröffnen. Seine Bürgerinitiative hatte den Bebauungsplan in allen Instanzen zu Fall gebracht, weil die Städte Minden und Bückeburg ihn nicht gemeinsam mit den Kreisen Minden-Lübbecke und Schaumburg hätten aufstellen dürfen. Ein formaler Fehler. Die eigentlichen Klagegründe sind daher gar nicht In das Urteil eingeflossen. Gleiches gilt für die Baugenehmigung, allerdings ist die Bicon hier In erster Instanz gescheitert weil sie nicht direkt betroffen und daher nicht klageberechtigt ist. Tönsing ist sich bewusst, dass der Hafen bleiben wird - auch wenn seine Initiative vor dem Verwaltungsgericht Erfolg haben sollte. Aber wir wollen erreichen, dass er zumindest nicht größer wird. Und er sieht bei der Klage gegen die Baugenehmigung durchaus Chancen, wenn es keine gültige Umweltverträglichkeitsprüfung gebe.

 

Inzwischen ist die Situation von Misstrauen geprägt. Es kämen kaum Schiffe am Regioport an, dafür gebe es 1.000 Lkw-Bewegungen pro Tag. Unmittelbar nach der Eröffnung meldet sich auch ein Leser in der Redaktion und weist darauf hin, dass lediglich vier Container abgeladen worden seien und das Schiff den Hafen unmittelbar im Anschluss verlassen habe. Joachim Schmidt bleibt auf Nachfrage entspannt. Der Hafen sei noch immer im Probebetrieb, erst im Oktober werde alles fertig getestet sein.

 

Regelmäßig zu Gast sein dürfte dann auch die „Esmee", die Im Linienverkehr der Firma Weser Container Express (WCX) unterwegs ist. Sie war bereits bei der Eröffnung der Weserschleuse in Minden und auch gestern wieder mit dabei. WCX ist neben dem Mindener Hafen und der Spedition Bobe auch einer der drei Gesellschafter der neuen Betriebsgesellschaft für den Regioport. Die beiden WCX-Geschäftsführer Hergen Hanke und Nico Steudel wollen Minden zum Start mit zwei bis drei Schiffen pro Woche ansteuern.

 

Für Joachim Schmidt hat sich die Entscheidung für den Bau des Hafens schon jetzt bestätigt. Mit einem Umschlag von 71.000 Standardcontainern (TEU) habe Minden im vergangenen Jahr bereits den für 2023 prognostizierten Wert erreicht. Und die 32.000 TEU in den ersten fünf Monate des laufenden Jahres seien ein weiterer Rekordwert.

 

 

Von Henning Wandel

 

(c) MT 2. Juli 2019

 

Kommentar - Ganz falsches Signal

KOMMENTAR
Ganz falsches Signal Thema:

Eröffnung Regioport VON HENNING WANDEL

 

Für die einen ist der Regioport ein wichtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Minden. Für die anderen ist er ein überflüssiges und vor allem teures Übel. Wer am Ende recht hat, muss sich erst noch zeigen. Abgesehen von der Frage nach der Notwendigkeit ist der Regioport aber vor allem auch ein Paradebeispiel dafür, wie in einem Planungsprozess der Kontakt zu den Menschen verloren gehen kann.

Die Bürgerinitiative mag eine überschaubare Gruppe sein, die vor allem für ihre eigenen Interessen einsteht. Das ist ihr gutes Recht. Das ändert aber nichts daran, dass das juristische Gezerre um einen unwirksamen Bebauungsplan und eine dennoch gültige Baugenehmigung das Rechtsempfinden jedes juristischen Laien übersteigen muss. Wenn ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine praktischen Konsequenzen hat, ist es nicht verwunderlich, wenn die Kläger den Weg durch die Gerichte fortsetzen. Auch das ist ihr gutes Recht.
Ihnen jetzt Egoismus vörzuwerfen und sie zusätzlich sogar persönlich für Mehrkosten von mehr als einer halben Million Euro verantwortlich zu machen, ist ein völlig falsches Signal. Schon nach dem ersten Urteil hätte die Stadt damit beginnen können, den Planungsprozess neu anzustoßen. Stattdessen hat man offenbar darauf vertraut, am Ende doch zu gewinnen und ein Urteil nach dem anderen in den Wind geschlagen. Hier wäre ein wenig mehr Demut angebracht.

(c) MT

Demo am RegioPort

 

Bürgerinitiativen Bigtab und BiCon empfingen den Bahnbeauftragten der Bundesregierung und Staatssekretär des Bundesverkehrsministeriums, Enak Ferlemann (CDU), der mit dem Schiff ankam, am 1. Juli 2019 zur Einweihung des Containerhafens RegioPort Weser in Minden mit lautstarkem Protest. (ab ca. Minute 6 ist die Rückfahrt zu sehen) - Mehr dazu in unserem Bericht: Link

 

(c) OctoberNews

Regioport offiziell eröffnet - rund 100 Gegendemonstranten

Minden (ps/jhr). Der Regioport am Mittellandkanal ist heute Vormittag im Dabeisein von mehr als 120 Gästen offiziell eröffnet worden. Der Hafen wurde von Mindens Bürgermeister Michael Jäcke, Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann (CDU) und Hafen-Geschäftsführer Joachim Schmidt in Betrieb genommen - begleitet von einem massiven Gegenprotest.

 

Rund 100 Gegendemonstranten der Bürgerinitiativen Bicon und Bürgerinitiative gegen den trassenfernen Ausbau der Bahn (Bigtab) zwischen Bielefeld und Hannover machten ihrem Unmut mit Plakaten und Sprechchören Luft. Bei der Eröffnung wurde von offizieller Seite mehrfach betont, dass der bisherige Hafen an seinen Grenzen angekommen sei.

 

(c) MT online

Regio Port Weser eröffnet SAT1NRW

In Minden ist am Montag (01.07.2019) der neue Containerhafen "RegioPort OWL" eröffnet worden. Der Hafen ist seit Jahren umstritten. Trotzdem kamen viele Gäste zum Feiern.

 

Weil der Warenumschlag stark angestiegen ist, sei der bisherige Industriehafen an seine Grenzen gestoßen, sagen die Betreiber. 33 Millionen Euro wurden in Minden verbaut: für eine 200 Meter lange Kaianlage, einen riesigen Kran und Container-Abstellflächen.

 

Proteste gegen neuen RegioPort

Für die Feierstunde wurde extra ein Fahrgastschiff gechartert, damit die Gäste sich dem neuen Regio-Port vom Wasser aus nähern konnten. Bei der speziellen Hafenrundfahrt warteten Gegendemonstranten auf die Feiernden. Sie versuchen schon seit Jahren, den Bau des Hafens zu verhindern. Vor allem fürchten sie den Lärm von bis zu 500 LKW am Tag, welche die Container anliefern werden. Noch immer läuft eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht. Bessere Verbindung nach Hamburg Noch ist der neue Hafen im Probebetrieb. Erst ab September werden Waren umgeschlagen. Der neue RegioPort soll Minden besser mit Seehäfen wie Hamburg oder Bremerhaven verbinden. Zum ersten Mal können hier auch besonders große Binnenschiffe abgefertigt werden. Wenn die Geschäfte gut laufen, sollen weitere millionenteure Bauabschnitte folgen.

Einweihung RegioPort Weser wird von Demo überschattet

Hoher Besuch aus Berlin kündigt sich offensichtlich in der Stadt Minden an: Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, wird am 1. Juli 2019 um 11 Uhr zur offiziellen Einweihungsfeier des Containerhafens RegioPort Weser erwartet. Wie schon vor zwei Jahren zum Spatenstich werden die Politiker, Bürgermeister und Akteure aus Wirtschaft und Verwaltung voraussichtlich vom Wasser aus ihr erstrittenes Vorzeigeprojekt ‚taufen‘ – und wieder wird es eine Demo vom Festland aus geben. Nur dieses Mal geht es nicht nur um den Containerhafen, sondern auch um die geplante ICE-Trasse, die Ferlemann als Bahnbeauftragter der Bundesregierung antreibe.

(c) OctoberNews

Ampel wegen RegioPort

BÜCKEBURG (nh). In der ersten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses mit Sandra Schauer-Hofmeister als Vorsitzende wurden neben den Bauvorhaben in der Schiller- und Wallstraße auch die Bedarfsampel im Cammer diskutiert.

 

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Containerhafen in Minden soll im April 2019 in Probebetrieb gehen - Geschäftsführer Schmidt der Mindener Hafen GmbH: Inbetriebnahme dringend notwendig

Im April 2019 soll der Containerhafen RegioPort Weser in Minden in den Probebetrieb gehen, erklärte Geschäftsführer Schmidt gegenüber Mitgliedern der Mindener Initiative (MI) bei einer Begehung des Baugeländes. Das schien zu beeindrucken. Der MI-Fraktionsvorsitzende Harald Steinmetz bezeichnet den Umschlagplatz für Schiffscontainer jetzt als einen „wichtigen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Minden“.

(c) OctoberNews

Bildergalerie Containerkranmontage

(c) mt.de (c) Henner Wolf
(c) mt.de (c) Henner Wolf

Bicon kritisiert Vorgehen der Planer

Der Vorsitzende der Initiative Containerhafen (Bicon) hat schwerwiegende Kritik am Vorgehen der Planer des Container-Umschlagterminals Regioport geäußert. „Die Art und Weise, mit der sie alternative Fakten präsentieren, ist hanebüchen“, erklärte Uwe Tönsing bei der Hauptversammlung der Initiative. weiterlesen

Neuer B-Plan für Regioport

Die Stadt Bückeburg hat die Neuaufstellung des Bebauungsplans für den Regioport Weser II, Hafen Berenbusch, bereits auf den Weg gebracht – in seiner Sitzung am Mittwochabend stellte nun auch der Bauausschuss der Stadt Minden einen neuen B-Plan für das Gebiet des Regioports Weser I auf.

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RegioPort - Nein Danke!

Gemäß diesem Motto hat die Bürgerinitiative seit über 10 Jahren aktiv die Planungen zum Wohle der Bürger beeinflusst. Diese klare Positionierung zeigt sich in den Erfolgen der juristischen Klagen gegen die Stadt Minden. Von den ursprünglich geplanten Hafen- und hafenaffinen Flächen von mehr als 92 Hektar auf beiden Seiten des Mittellandkanals, sind nur noch die Kaianlagen und der direkte zugehörige Umschlagplatz übrig geblieben.

 

Ob eine Betriebserlaubnis erfolgt ist noch offen, da es hierzu noch schwebende Verfahren gibt. Das hafenaffine Gelände mit der Möglichkeit dort Industrieanlagen und Giftstoffe umzuschlagen liegt auf Eis, da das Planverfahren illegal ist. Und, dass die Wegeführung durch das bestehende Gewerbegebiet Päpinghausen verläuft ist besonders als Lärmschutzerfolg zu erwähnen, da der meiste Containerumschlag entgegen den Wunschvorstellungen der Politiker nicht per Schiff oder Bahn erfolgt, sondern auf unseren Straßen per LKW.

 

 

 

Wir werden die Stadt Minden weiterhin in die Pflicht nehmen sich an geltendes Recht zu halten, mit deren Vertretern durch den Landrat Niermann und dem Bürgermeister Jäcke. Andernfalls stellt es eine Straftat dar, die direkt angezeigt wird.

Urteil vom Bundesverwaltungsgericht

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BVerwG Urt v 17_05_2018 (Lindenthal).pdf
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Berichterstattung - Bauarbeiten am Regio-Port Weser sind rechtswidrig

MINDEN (jh). Das Verwaltungsgericht Minden hat am 3. Juli die von der Bürgerinitiative Containerhafen unterstützte Klage wie erwartet abgewiesen. Die von der BiCon unterstützte Klägerin wird in ihren persönlichen Rechten durch die aktuelle Baugenehmigung nicht hinreichend beeinträchtigt. Dennoch ist die Baugenehmigung ein zentraler Aspekt der aktuellen Klage. Die BiCon verfolgt das Ziel, dass das Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung feststellt. Bei einer rechtswidrig erteilten Baugenehmigung ist es Aufgabe der kommunalen Aufsicht, gegen diese Rechtswidrigkeit vorzugehen.

 

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BiCon Pressemitteilung

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Presssemitteilung BiCon 03-07-2018.pdf
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Berichterstattung - Warum wird der Regioport weiter gebaut?

Knapp 17 Millionen Euro sind bereits in das Projekt Regioport investiert worden. Allein der Hafen hat bisher 13,5 Millionen Euro gekostet, wie Geschäftsführer Joachim Schmidt auf Nachfrage sagt.

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Minden/Bückeburg

 

Weitere 3,3 Millionen Euro sind in das angrenzende sogenannte hafenaffine Gewerbegebiet geflossen. Eingerechnet sind insgesamt knapp 6,4 Millionen Euro aus öffentlichen Fördertöpfen von Bund und Land.

 

Für die Grünen im Mindener Stadtrat ist unter anderem diese Förderung Anlass für eine Anfrage beim Kreis, denn der Bebauungsplan für das Gebiet ist in allen drei Instanzen für unwirksam erklärt worden, zuletzt Mitte Mai vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Trotzdem geht der Bau unvermindert weiter.

 

Die Mindener Hafen GmbH beruft sich dabei regelmäßig auf eine rechtmäßig erteilte Baugenehmigung, die in einem Eilverfahren vor dem Mindener Verwaltungsgericht tatsächlich standgehalten hat. Ein Baustopp wurde damals abgelehnt, weil die Klägerin von dem Bau nicht unmittelbar betroffen ist. Das Hauptverfahren steht am 3. Juli an. Grünen-Fraktionschef Horst Idelberger hatte den Regioport in einer Pressemitteilung als „Schwarzbau“ bezeichnet. Es sei unverständlich, warum die Arbeiten nicht umgehend gestoppt worden seien.

Genehmigung ohne Bebauungsplan?

 

Doch tatsächlich könnte die Lesart der Stadt Minden und der Hafen-Gesellschaft richtig sein. Juristisch gesehen sind der Bebauungsplan als Satzung und die Baugenehmigung als Verwaltungsakt unterschiedliche Dinge, wie Vivienne Bock erklärt. Sie ist Richterin am Mindener Verwaltungsgericht und gleichzeitig dessen Pressesprecherin. So sei auch eine Genehmigung gänzlich ohne Bebauungsplan denkbar. Dann greife das allgemeine Baurecht, sagt Bock.

 

Sollte die Baugenehmigung, anders als im Eilverfahren angedeutet, im Juli gekippt werden, könnte das auch Folgen für die Fördermittel haben. Ohne Baurecht wäre das gesamte Projekt nicht förderfähig, bereits geflossene Zuwendungen müssten dann eventuell zurückgezahlt werden, bestätigt auch Schmidt.

 

Zu diesen beiden Punkten – Baustopp und Fördermittel – soll jetzt der Kreis Minden-Lübbecke als zuständige Aufsichtsbehörde tätig werden. So wollen es die Grünen im Mindener Rat. Dabei ist der B-Plan hauptsächlich daran gescheitert, dass der Kreis auch Teil des Planungsverbandes war. Der Kreis ist damit Kontrolleur und Kontrollierter zugleich.

Zwei Ämter betroffen

 

Aus Verwaltungssicht sei das gängige Praxis, erklärt Andreas Moseke, Sprecher der Bezirksregierung Detmold. Da zwei unterschiedliche Ämter innerhalb der Kreisverwaltung betroffen seien, greife das normale Verfahren: Der Kreis ist als obere Bauaufsichtsbehörde dafür zuständig, die Stadt zu kontrollieren. Die Bezirksregierung selbst ist in diesem Fall laut Moseke in keinem Fall zuständig, nach dem Kreis müsste direkt das zuständige Landesministerium angerufen werden. Der Kreis Minden-Lübbecke selbst bestätigt bisher nur den Eingang des Schreibens der Grünen. Der Antrag werde derzeit geprüft, sagt Pressesprecherin Mirjana Lenz, ein Ergebnis steht noch aus.

 

Der Regioport entsteht an der Grenze zu Bückeburgs Ortsteil Cammer und kostet in seiner ersten Ausbaustufe etwa 29,6 Millionen Euro. Maximal 17,2 Millionen Euro sollen als Fördergelder in das Projekt einfließen. Die restliche Finanzierung läuft über die Mindener Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft (MEW), eine 100-prozentige Stadttochter und wiederum Mutter der Hafen GmbH. Gegenüber der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt bürgt die MEW laut Geschäftsführer Schmidt für Verpflichtungen der Hafen-Tochter bis maximal 19,4 Millionen Euro. Laut Plan soll der neue Regioport noch in diesem Jahr den Betrieb aufnehmen. mt/hw

(c) sn

Berichterstattung - Rechtsgeschichte geschrieben

Die Bürgerinitiative Containerhafen (Bicon) freut sich über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG), dem zufolge der Bebauungsplan für den Containerumschlagplatz „Regioport“ unwirksam ist.

kostenpflichtig weiterlesen Link

Berichterstattung - Millionengrab für Steuergelder

Projekt RegioPort Weser gestoppt

25. Mai 2018 · by nils schröder · in Story (Link)

 

Onlinezeitung (Link)

 

Ungültiger Bebauungsplan versenkt Millionen an Steuergeldern im Mittellandkanal

 

Die Bauarbeiten für den geplanten Hafen und den Ausbau der Hafenkaje laufen seit Wochen mit hoher Intensität, trotz der unsicheren Rechtslage. In den letzten Monaten wurden für den RegioPort Weser Brücken und Straßen gebaut. Die Aue ist renaturiert worden und die neue Kaianlage am Mittellandkanal ist fast fertiggestellt.

 

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am vergangenen Donnerstag, die von der Stadt Minden initiierte Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 26. Juni 2017 abgewiesen und den Bebauungsplan RegioPort Weser für unwirksam erklärt. Mit diesem Urteil ist in der letzten Instanz der Klage der Bückeburgerin Gisela Lindenthal, unterstützt durch die Bürgerinitiative Containerhafen e.V., und der Stadt Porta Westfalica recht gegeben worden. Der Bebauungsplan sei nicht gesetzeskonform zustande gekommen. Der Kreis Minden-Lübbecke und Schaumburg haben ein zu großes Stimmrecht inne, so dass die Städte überstimmt werden könnten. Dies ist rechtlich nicht zulässig, da das Verfahren durch die Gemeinden bestimmt sein muss. Durch die Unwirksamkeit des B-Plans ist den Bau des Regioport die rechtliche Grundlage entzogen worden.

 

 

Derzeit wird überlegt, ob ein neuer Planungsverband gegründet werden soll oder, ob die Stadt Minden ein neues bauplanrechtliches Verfahren alleine einleitet. „Die Stadtverwaltung Minden reagiert noch gelassen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Regioport Weser. Bürgermeister Michael Jäcke will nun den Politikern vorschlagen, einen eigenen Bebauungsplan für den neuen Containerhafen aufzustellen – ohne die Stadt Bückeburg und die Kreise Minden-Lübbecke und Schaumburg“, erklärt Frank Tomaschewski, Mitglied im Stadtrat der Ausschüsse für Kultur und Rechnungsprüfung.

 

Ein eigener Bebauungsplan wird erhebliche Risiken mit sich bringen und ist nicht einfach aufzustellen. Die zusätzlichen Kosten des Planes kommen dann auf die Mindener Bürger zu." (Frank Tomaschewski)

 

Bückeburgs Bürgermeister Reiner Brombach sieht zwei Möglichkeiten, wie weiter verfahren werden könnte: „Die Städte Minden und Bückeburg könnten sich auf einen neuen gemeinsamen Zweckverbund einigen. Einfacher wäre es jedoch, ohne Zweckverband zu arbeiten. Allerdings unter dem Aspekt, dass gegenseitig berücksichtigt wird, was bisher schon gemeinsam beschlossen wurde.“

 

Der Bückeburger Bürgermeister Reiner Brombach begrüßt die Mindener Pläne – unter gewissen Bedingungen.

 

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte in der Rechtssache eine grundsätzliche Bedeutung gesehen und eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Im Zentrum der Klage stand die Frage, ob der Planungsverband gesetzeskonform gegründet wurde und ob der Landkreis Schaumburg und die Stadt Minden über die Planung mitbeschließen durften. Der Planungsverband des RegioPort sei falsch gegründet und damit seien auch alle Beschlüsse der Vergangenheit nichtig, so das Ergebnis des Rechtstreites. Gisela Lindenthal ist zufrieden: „Ich freue mich über das Urteil. Nun bin ich zuversichtlich, dass auch das noch laufende Verfahren gegen die Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht Minden erfolgreich verlaufen wird und ein unmittelbarer Baustopp verfügt wird.“ Uwe Tönsing, Vorsitzender der Cammeruner Bürgerinitiative Containerhafen (Bicon), die die klagende Privatperson unterstützte, erklärt: „Minden hat auf Zeit gespielt und vor dem obersten Gerichtshof verloren. Der Planungsverband ist illegal und der Bebauungsplan ist unwirksam. Auch inhaltlich hat der Bebauungsplan erhebliche Mängel. Nun muss auch dem Letzten klar sein, dass die laufenden Bauarbeiten rechtswidrig sind und umgehend gestoppt werden müssen. Es ist unverantwortlich, wie die Stadt Minden trotz des Urteilsspruchs aus dem letzten Jahr im Eiltempo baut und so versucht, Fakten zu schaffen. Die ursprüngliche Landschaft ist zerstört und Millionen Steuergelder wurden mit dem jetzt gescheiterten Vorhaben verschwendet. Mit dem heutigen Urteil ist es nicht mehr möglich, weitere Baugenehmigungen im Bereich des Regioports, aber auch im Hafengebiet Berenbusch zu erteilen. Hierfür ist ein neuer Bebauungsplan erforderlich“, gab Uwe Tönsing zu verstehen. Die Initiative werde auch künftig „alle Rechtsmittel gegen das unsinnige Vorhaben und gegen jede Baugenehmigung in dem Plangebiet ausschöpfen“. (jh)

Berichterstattung - Projekt RegioPort Weser gestoppt

Ungültiger Bebauungsplan / "Millionen an Steuergeldern verschwendet"

Berichterstattung - B-Plan Regioport ungültig

Das Bauleitverfahren für das Containerterminal Regioport Weser I muss neu gestartet werden, der B-Plan ist ungültig. Das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) in Leipzig hervor.

 

17.5.2018 | Schaumburger Nachrichten (Link)

Pressemitteilung der BiCon zum BVG Urteil inkl. Bildmaterial

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Pressemitteilung der BiCon BVG 17_05_201
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Bildmaterial

Klägerin Lindenthal (li) mit Rechtsanwalt Broschinski (re)

Studium der BVG Presseerklärung durch Rechtsanwalt Broschinski

BiCon Vorstand vorm Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

v.l.n.r. Uwe Tönsing (1. Vorstand), Sylvia Schulze (3. Vorstand), Rainer Schulze (Schriftführer), Ralf Schmidt (BiCon Mitglied), Gisela Lindenthal (Kassenwart), Willi Broschinski (Rechtsanwalt), Rudi Krüger (2. Vorsitzender)

Urteil des OVG Münster bestätigt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster bestätigt, mit denen der Bebauungsplan RegioPort Weser I für unwirksam erklärt worden ist.

Unwirksamkeit des Bebauungsplans RegioPort Weser I

 

Der Bebauungsplan erfasst ein knapp 92 ha großes Areal nördlich des Mittellandkanals, das teils im Gebiet der Stadt Minden und teils im Gebiet der Stadt Bückeburg liegt. Er dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Hafens für den Containerumschlag und von ergänzendem hafenaffinem Gewerbe. Aufgestellt worden ist der Plan vom Planungsverband Regio Port Weser, dem neben den Städten Minden und Bückeburg der Kreis Minden-Lübbecke und der Landkreis Schaumburg angehören.

 

 

Die Eigentümerin eines dem Plangebiet benachbarten Grundstücks und die Stadt Porta Westfalica haben den Plan gerichtlich angefochten. Das Oberverwaltungsgericht hat ihren Normenkontrollanträgen stattgegeben. Der Bebauungsplan sei unwirksam, weil der Planungsverband Regio Port Weser nicht fehlerfrei gebildet worden sei und deshalb rechtlich nicht existiere. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich der vorinstanzlichen Entscheidung angeschlossen und mit dem Oberverwaltungsgericht die Gründungssatzung des Planungsverbandes beanstandet. Nach der Satzung seien die Träger der gemeindlichen Planungshoheit, die Städte Minden und Bückeburg, selbst dann nicht in der Lage, sich mit ihren planerischen Vorstellungen gegen abweichende Vorstellungen der am Verband beteiligten Landkreise durchzusetzen, wenn sich alle ihre Vertreter einig seien. Die Satzung müsse aber sicherstellen, dass die Letztverantwortung für die Bauleitplanung bei den Städten verbleibe.

 

 

BVerwG 4 CN 9.17 - Urteil vom 17. Mai 2018

 

Vorinstanz:

 

OVG Münster, 2 D 70/16.NE - Urteil vom 26. Juni 2017 -

 

BVerwG 4 CN 10.17 - Urteil vom 17. Mai 2018

 

Vorinstanz:

 

OVG Münster, 2 D 59/16.NE - Urteil vom 26. Juni 2017 -

 

Link http://www.bverwg.de/pm/2018/32

 

 

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17. Mai Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Gegenstand der Revisionsverfahren ist der von einer Anliegerin sowie der benachbarten Stadt Porta Westfalica angegriffene Bebauungsplan „RegioPort Weser I" des Planungsverbandes RegioPort, der sich aus zwei Städten und zwei Landkreisen zusammensetzt. Der Bebauungsplan dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Containerhafens mit hafenaffinem Gewerbe als Teil des Gesamtprojekts RegioPort Weser und als Ersatz für den an seine Kapazitätsgrenzen stoßenden Industriehafen der Stadt Minden. Das Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan für unwirksam erklärt, weil der Planungsverband nicht wirksam gegründet worden sei und es deshalb an dem erforderlichen Planungsträger fehle. Im Revisionsverfahren werden sich insbesondere Fragen zum Verständnis von § 205 BauGB stellen. Die Vorschrift erlaubt den Zusammenschluss von Gemeinden und sonstigen öffentlichen Planungsträgern zu einem Planungsverband, um durch zusammengefasste Bauleitplanung den Ausgleich der verschiedenen Belange zu erreichen.

 

Terminübersicht BVerG Link

Das Gegenteil ist richtig

Die Bürgerinitiative Containerhafen (Bicon) widerspricht der Darstellung der Stadt Minden, der zufolge die Baugenehmigung für das Hafen-Vorhaben Regioport Weser rechtmäßig ist. Das Oberverwaltungsgericht Münster habe lediglich einen kurzfristigen Baustopp abgelehnt. (c) Link

„Der versuchten Deutung der Stadt Minden, dass die Baugenehmigung rechtmäßig sein soll, müssen wir klar widersprechen. Das Gegenteil ist richtig“, heißt es in einem Schreiben, das den Mitgliedern des Planungsverbandes zugestellt werden soll und dieser Zeitung vorliegt.

 

Die Stadt Minden hatte unmittelbar im Anschluss an die Zustellung eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster eine Mitteilung an die Presse gegeben, die die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung betonte. Die in Cammer beheimatete Initiative stellt in ihrem Brief klar, dass der Beschluss des Gerichtes lediglich festhalte, dass „die Antragstellerin als Privatperson nicht antragsbefugt“ sei. Damit sei das mit der Beschwerde verbundene Ziel, einen kurzfristigen Baustopp beim Regioport zu erwirken, nicht erreicht worden. „Mehr aber auch nicht“, stellen die Autoren heraus.

"Offensichtlich rechtswidrig"

 

„Das OVG Münster“, heißt es weiter, „führt klar aus, dass es die Baugenehmigung für offensichtlich rechtswidrig hält, die antragstellende Privatperson nur nicht befugt ist, das auch durchzusetzen.“

 

Des Weiteren erfahren die Adressaten: Das OVG Münster hat in seinem Beschluss dargestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erteilung der Baugenehmigung notwendig ist, aber nicht durchgeführt wurde. Allein das führt schon zur Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung.

 

Das OVG Münster hat auch klargestellt, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung im Baugenehmigungsverfahren für das gesamte landseitige Hafengebiet durchgeführt werden muss. Eine Abschnittsbildung („Salami-Taktik“) wie die Stadt Minden sie vornimmt, ist nicht zulässig.

Widersprüchliches Vorgehen

 

Das OVG Münster hat weiter klargestellt, dass es das Vorgehen der Stadt Minden für bemerkenswert und in gewisser Weise für widersprüchlich hält, indem die Stadt einerseits behauptet, es müsse eine Bauplanung durch einen Planungsverband her, andererseits jetzt aber trotz fehlendem Bebauungsplan zu weiteren Vollzugsmaßnahmen greift und damit zumindest teilweise vollendete Tatsachen schafft.

 

Das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Minden gegen die Baugenehmigung ist noch nicht abgeschlossen. Entgegen den Behauptungen der Stadt Minden läuft das Hauptverfahren nach wie vor. Die entscheidende Rechtsfrage, ob die Klägerin antrags- beziehungsweise klagebefugt ist, ist juristisch umstritten. Das OVG Münster hat nur keine Veranlassung gesehen, diese Frage im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes zu klären. Das Klageverfahren gegen die bislang erteilten Baugenehmigungen läuft weiter, und jede weitere Baugenehmigung wird ebenfalls angefochten und in die Klage einbezogen werden.

Versuch, Fakten zu schaffen

 

„Die aktuellen Bautätigkeiten sind objektiv rechtswidrig“, fassen die Absender ihre Sicht der Dinge zusammen. Und: „Nur weil die Antragstellerin nicht befugt ist, diese Rechtswidrigkeit vom Verwaltungsgericht feststellen zu lassen, wird die Baugenehmigung nicht rechtmäßig. Es wird versucht, durch zügige Bautätigkeit Fakten zu schaffen, bevor der rechtliche Rahmen geklärt ist.“

 

Die Autoren erinnern daran, dass für den 17. Mai die Revisionsverhandlung zum Bebauungsplan Regioport Weser vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anberaumt ist. „Sollte das Gericht zur gleichen Ansicht kommen wie das Oberverwaltungsgericht Münster, nämlich dass die Gründung des Verbandes nicht rechtsgültig ist, dann sind alle bisherigen Beschlüsse der Verbandsversammlung nichtig und der Bebauungsplan sowie alle erteilten Baugenehmigungen illegal“, ist in dem vom Bicon-Vorsitzenden Uwe Tönsing unterzeichneten Brief zu lesen.

Unklarheit um Planungsverband

 

Das Oberverwaltungsgericht Münster habe in einem Katalog an Argumenten in überzeugender Weise die Rechtswidrigkeit des Planungsverbandes begründet, schreibt die Initiative. So sei unklar, ob ein Planungsverband gegründet worden ist oder nur ein Zweckverband. Es habe keine ortsübliche Bekanntmachung der Gründungssatzung gegeben, zudem werde die Beteiligung der Landkreise von den gesetzlichen Anforderungen nicht getragen. Sollte ein Zweckverband bei der Gründung gewollt gewesen sein, so erfülle dieser auch nicht die Voraussetzungen des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit. Die Abstimmungsregelungen in der Satzung seien rechtswidrig, weil sie die „Letztverantwortung“ der Gemeinden nicht beachte. Und die Gründung sei auch rechtswidrig, weil sie das planerische Initiativrecht der beteiligten Gemeinden nicht sicherstelle. Außerdem sei nur unzureichend geregelt, wer die Kosten des Verbandes zu tragen habe.

 

Darüber hinaus habe das OVG Münster darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan unabhängig von der Unwirksamkeit des Planungsverbandes ungültig sei, weil die Auslegungsbekanntmachung vom 4. Juni 2014 und die erneute Bekanntmachung vom 3. März 2015 nicht den Anforderungen des Gesetzes entsprächen. bus

Gerichtsbeschluss: Baugenehmigung für Regioport Weser rechtmäßig

Die Baugenehmigung für das Hafen-Projekt Regioport Weser am Mittellandkanal ist rechtmäßig erteilt worden. Zu diesem Ergebnis ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am 9. Februar im Verfahren um die Rechtswirksamkeit der von der Stadt erteilten Baugenehmigung gekommen. Ein Frau aus Bückeburg hatte beim OVG Beschwerde eingelegt. Der Beschluss in diesem Fall sei am Mittwoch bei der Stadt Minden eingegangen, heißt es in einer Mitteilung. (c) MT.de weiterlesen

Die Bauarbeiten für den Regioport laufen seit Sommer 2017. Die Antragstellerin hatte – nach einem abgelehnten Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes - Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Minden beim OVG eingelegt, heißt es.

Information

 

Die Frau aus Bückeburg hatte im Januar 2017 die erteilte Baugenehmigung für das Hafen-Projekt angefochten, um einen Baustopp zu erwirken. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes Minden hatte den Eilantrag daraufhin abgelehnt. Das Gericht sah im Herbst 2017 „nach überschlägiger Bewertung der Sach- und Rechtslage die Rechte der Klägerin nicht verletzt“. Zu dem gleichen Schluss kam nun auch das OVG Münster. Es ließe sich keine Verletzung „von schützenden Normen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts feststellen“, heißt es in der Begründung des heute per Fax zugegangenen Beschlusses.

 

Die Antragstellerin könne sich nicht auf ein so genanntes Planbedürfnis berufen, da sie aufgrund der Entfernung ihres Grundstücks vom Vorhaben „durch das Unterbleiben der erforderlichen Planung“ nicht in ihren eigenen Interessen berührt sei, so das OVG. Auch in Zusammenhang mit dem Immissionsschutz konnte das Gericht in Münster keine Überschreitung der Richtwerte bezogen auf das Grundstück der Klägerin feststellen.

 

Basis für die weiter rechtswirksame Baugenehmigung ist der vom Planungsverband Regioport Weser aufgestellte Bebauungsplan. Auch gegen diesen wurde geklagt. Der Ende Juni 2017 erlassene Beschluss des OVG Münster dazu bezog sich im Schwerpunkt auf die Gründung und die Rolle des Planungsverbandes und auf die Frage, und ob die beiden Kreise Minden-Lübbecke und Schaumburg überhaupt über die Planung mitbeschließen durften.

 

Im Sommer 2017 hatte der Planungsverband RegioPort Weser Revision gegen die ergangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster zum Bebauungsplan eingelegt. In dieser Sache wird Mitte Mai 2018 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Würde das Revisionsverfahren zum Nachteil des Planungsverbandes ausgehen, müsste ein neuer Bebauungsplan für das Projekt aufgestellt werden.

Stadt lädt zu Bürger-Information ein - Thema: Gewerbeflächenplanung

12. Februar 2018 | Minden. Die Stadtverwaltung Minden lädt am Donnerstag, 1. März, alle interessierten Bürger*innen zu einer Informations-Veranstaltung über die künftigen Planungen für Gewerbe- und Industrieflächen in Päpinghausen ein.

Beginn ist um 18.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Päpinghausen (Im Haverkampsfeld 3). Die Veranstaltung ist öffentlich. Hier sollen die bisherigen Entwicklungen dargestellt sowie über die zukünftigen kurz-, mittel- und langfristigen Absichten informiert werden. Im Anschluss besteht die Möglichkeit für Fragen und Diskussionen.

 

Die Gewerbe- und Industrieflächenplanungen im gesamten Stadtgebiet sind am kommenden Mittwoch, 14. Februar, auch Thema im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr. Dieser beginnt um 16.30 Uhr im Sitzungsraum 1.36, Rathaus-Neubau. Hintergrund für die Planungen weiterer Gewerbeflächen sind unter anderem die gute Konjunktur, die große Nachfrage nach Flächen und die insgesamt nur noch geringe Auswahl an Flächen verschiedener Größen in Minden.

 

Die Gewerbe- und Industriegebiete Minden-Ost und Päpinghausen sind die bevorzugten Wirtschaftsstandorte der Stadt Minden. Aufgrund der guten Standortfaktoren und der hervorragenden Verkehrsanbindung an Mittellandkanal, Schiene und Straße hat sich hier ein Gebiet mit regionaler Bedeutung entwickelt. Mit der Inbetriebnahme des im Bau befindlichen RegioPort Weser in der Nähe werde die Attraktivität dieses Bereiches weiter steigen, so die Stadtplanung. Die verfügbaren Flächen in diesem Gewerbe- und Industriestandort gehen zur Neige. Konkrete und aktuelle Flächennachfragen der Mindener Wirtschaft können seitens der Stadt derzeit nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt bedient werden.

 

 

Regioport soll noch 2018 starten

Erstes Schiff wird im Dezember erwartet (c) mt.de weiterlesen

 

Jetzt geht es ans Gewerbegebiet

Ausbau und Modernisierung des Hafens Berenbusch und des angrenzenden Gewerbegebiets werden 2018 weiter vorangetrieben. (c) SN weiterlesen

Klostermann geht

Acht Jahre war Jörg Klostermann Fachgebietsleiter des Bereichs Planen und Umwelt, dem früheren Bauamt. Doch nun wechselt er Ende des Jahres seinen Arbeitsplatz und wird neuer Baubereichsleiter in Springe. (c) SN weiterlesen

Vertrauen für den Vorstand

Die Bürgerinitiative Containerhafen (Bicon) hat ihrem Vorstand einstimmig das Vertrauen ausgesprochen. Im Rahmen der Hauptversammlung bestätigten die Mitglieder Uwe Tönsing (Vorsitzender), Rudi Krüger (2. Vorsitzender) sowie Sylvia Schulze (3. Vorsitzende) in ihren Ämtern. Link

Cammer

. Gisela Lindenthal  bleibt Kassenwartin und Rainer Schulze Schriftführer. Tönsing erinnerte im Bericht des Vorstandes insbesondere an das im Juni vom zweiten Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster gefällte Urteil, dem zufolge der Bebauungsplan des Regioports Weser unwirksam ist. Zudem rief er eine aus Anlass des Hafen-Spatenstichs auf die Beine gestellte Aktion in Erinnerung, in deren Verlauf im Juli rund 100 Personen ihre Unterstützung der 2007 gegründeten Interessengemeinschaft zum Ausdruck brachten.

 „Ich hatte wegen des Termins, nachmittags an einem Werktag, mit zehn bis zwölf Teilnehmern gerechnet und war von der riesigen Resonanz überwältigt“, erklärte der Bicon-Vorsitzende. Die Aktion sei zudem auf großes, überregionales Medienecho gestoßen, mehrere Rundfunk- und Fernsehanstalten hätten Bericht erstattet. „Seitdem bin ich motivierter denn je“, so Tönsing.

Gerichtliche Auseinandersetzung

Des Weiteren fanden das Mitwirken an einer Ausstellung im Mindener Museum zur Hafengeschichte der Weserstadt und der vom Ortsrat rund um das Hafenprojekt organisierte Schnatgang Erwähnung.

 Aktuell steht außer den beiden gerichtlichen Auseinandersetzungen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster und dem Bundesverwaltungsgericht in Dresden die Neugestaltung des an der Kreuzung Dankerser Straße/Gieseckenbrink errichteten Hinweisschildes „Schlaflos in Cammer“ auf der Bicon-Agenda. bus

Beschwerde gegen Regioport-Urteil

Die Grundstückseigentümerin, die am Freitag mit einem Eilantrag auf vorläufige Aussetzung der Baugenehmigung für den Containerumschlagplatz „Regioport Weser“ vor der ersten Kammer des Verwaltungsgerichts Minden gescheitert war, wird vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde einlegen. Link

BÜCKEBURG

. Das wurde am Montagabend während der im Dorfgemeinschaftshaus Cammer tagenden Hauptversammlung der Bürgerinitiative Containerhafen (Bicon) deutlich, in deren Verlauf der Mindener Rechtsanwalt Willi Broshinski (Berg & Partner) und Bicon-Vorsitzender Uwe Tönsing die Standpunkte der als Verein organisierten Interessengemeinschaft erläuterten. Die von der Initiative alimentierte Klägerin hatte zuvor mit einem Normenkontrollverfahren erfolgreich gegen den der Baugenehmigung zugrunde liegenden Bebauungsplan geklagt. Gegen diese Entscheidung des OVG Münster läuft derzeit ein vom Planungsverband Regioport angestrengtes Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) Leipzig.

 „Wir fahren weiterhin zweigleisig“, legte Broshinski mit Blick auf beide Verfahren dar. Und mit Blick auf den Beschluss der Mindener Kammer: „Die Nichtigkeit des Bebauungsplanes kann nicht außen vor bleiben.“ Das OVG Münster habe mehrere Gründe genannt, die „nicht heilbar“ seien. Darüber hinaus habe der Planungsverband Formfehler begangen und beispielsweise „schlichtweg vergessen, den landschaftspflegerischen Begleitplan mit dem richtigen Datum ins Verfahren einzuführen“. Er habe die VG-Entscheidung „in dieser Form nicht erwartet“, räumte der Fachanwalt für Verwaltungsrecht ein. „Wie ich finde, haben wir keine schlechten Argumente, vielleicht sind die Münsteraner etwas schlauer.“ Auch hinsichtlich des vor dem BVG laufenden Revisionsverfahrens äußerte sich Broshinski eingedenk der Fehler bei der Gründung des Planungsverbandes zuversichtlich. „Da lehne ich mich einmal aus dem Fenster und sage: In Leipzig gibt es kein anderes Urteil als in Münster.“

Keine gerechte Abwägung

 Uwe Tönsing widersprach Mindens Baubeigeordnetem (und Planungsverbandsvorsteher) Lars Bursian, der im Zusammenhang mit der Verwaltungsgerichtsentscheidung eine „gerechte Abwägung“ der Belange des künftigen Hafenprojekts mit denen der Bürger ausgemacht hatte. „Es gab keine gerechte Abwägung. Die Aussage ist falsch und für mich nicht nachvollziehbar“, gab der Bicon-Vorsitzende zu Protokoll. Das Abwägungsverfahren komme einer „schallenden Ohrfeige, für alle Bürger, die sich beteiligt haben“, gleich.

 Im Anschluss an die Aktion am Mittellandkanal (die Initiative hatte im Juli während der Spatenstich-Veranstaltung für das Hafen-Projekt großes mediales Interesse verzeichnet) fühle er sich „motivierter denn je“, führte Tönsing aus. „Die aktuelle Situation stimmt mich positiv.“ Und: „Wir werden weiterhin unbequem bleiben und klagen, so viel wir können.“ Der einstimmig im Amt bestätigte Vorsitzende zog Aussagen von Joachim Schmidt (Geschäftsführer Mindener Hafen GmbH) in Zweifel, denen gemäß der Betrieb des Regioports „Ende nächsten Jahres“ seinen Startschuss erleben werde. „Ende 2018 wird dort gar nichts in Betrieb gehen“, prognostizierte Tönsing.

 Bleibt anzumerken, dass die Beschwerde der Klägerin Aussagen von Rechtsanwalt Broshinski zufolge in Münster vor eben jenem Senat verhandelt wird, der im Juni dieses Jahres den Bebauungsplan für unwirksam erklärt hatte.

BiCon Aufruf

Lokalzeit OWL

BiCon macht Ankündigung wahr

Die Bürgerinitiative Containerhafen (Bicon) hat ihrer Ankündigung Taten folgen lassen und vor dem Verwaltungsgericht Minden Klage gegen die Baugenehmigung für den Containerumschlagplatz „Regioport“ erhoben. „Wir wollen die Rechtmäßigkeit der Genehmigung überprüfen lassen“, erläutert Uwe Tönsing. Link

Der Bicon-Vorsitzende erwartet für September Auskunft darüber, ob ein Baustopp verfügt wird. Die Interessen der Initiative vertritt erneut der Mindener Rechtsanwalt Willi Broshinski (Kanzlei Berg & Partner). Broshinski hatte die Bicon bereits vor dem Zweiten Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster vertreten, der am 26. Juni in einem Normenkontrollverfahren gegen den Planungsverband Regioport Weser den Bebauungsplan für unwirksam erklärte.

„Der Antragsgegner ist (bisher) nicht unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen des § 205 BauBG und damit nicht wirksam gegründet worden“, heißt es in dem Urteil. Gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts hat der Planungsverband Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

Unterdessen ist am 21. August auf der unmittelbar am Mittellandkanal gelegenen Baustelle mit dem Einbringen von Spundbohlen und den Rammarbeiten für die Herstellung eines Fangedamms begonnen worden. Die Arbeiten sollen bis Anfang Oktober dauern. bus

Jetzt muss Leipzig entscheiden

Der 2. Senat des OVG Münster hatte den Bebauungsplan (B-Plan) „Regioport Weser I“ Ende Juni für unwirksam erklärt. Geklagt hatten im Normenkontrollverfahren eine Bürgerin aus Bückeburg und die Stadt Porta Westfalica gegen den Planungsverband. Mitglieder sind die Städte Minden und Bückeburg sowie der Kreis Minden-Lübbecke und der Landkreis Schaumburg. Link

Das OVG Münster sah in dieser Rechtssache eine „grundsätzliche Bedeutung“, deshalb wurde ausdrücklich die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen, ließ Verbandsvorsteher Bursian, der bei der Stadt Minden Beigeordneter für Städtebau und Feuerschutz ist, als Vertreter der Stadt Minden wissen. Das Urteil des OVG Münster sei mit der eingelegten Revision weiter nicht rechtskräftig. Das OVG hatte bereits im Oktober 2016 den Antrag auf Außer-Vollzugsetzung des B-Planes als unbegründet abgelehnt. Nach der Verkündung des Urteils im Juni hatte Bürgermeister Michael Jäcke in einer Stellungnahme bekräftigt, dass der Regioport weitergebaut werde.

Urteile sollen aufgehoben werden

Für das Vorhaben gebe es eine vollziehbare Baugenehmigung, die die Stadt Minden dem Vorhabenträger, der Mindener Hafen GmbH, im Januar 2017 erteilt hat. Es gebe auch einen Planfeststellungsbeschluss für die Kaje der Generaldirektion Wasserstraße und Schifffahrt Hannover, erläutert Bursian weiter. Das Gericht habe sich in der Verhandlung am 26. Juni im Wesentlichen mit formellen Fragen beschäftigt. Im Zentrum der Klage habe die Frage gestanden, ob der Planungsverband gesetzeskonform gegründet wurde und ob die beiden Kreise überhaupt über die Planung mitbeschließen durften. „Inhalte des Bebauungsplanes sind nicht tief gehend behandelt worden“, berichtet Bursian, der der Verhandlung in Münster beigewohnt hatte.

Das Revisionsverfahren werde mit dem Ziel geführt, dass die Urteile des OVG Münster aufgehoben werden, so Bursian weiter. Würde dieses gelingen, bliebe der B-Plan wirksam. Würde das Revisionsverfahren zum Nachteil des Planungsverbandes ausgehen, könnte ein neuer Bebauungsplan für das Projekt aufgestellt werden.

Die Bürgerinitiative Containerhafen (Bicon) will weiterhin Klage gegen die Baugenehmigung für den Regioport Weser I erheben, wie sie kürzlich gegenüber der Presse erklärte. Derzeit ist die Bicon auf der Suche nach einer Person, die gegen die Baugenehmigung klagen kann. Denn Klagen sind nur von unmittelbar betroffenen Anliegern möglich. Infrage kämen vor allen Bewohner des Dankerser Ortsteils Reckhöfen. Mehrer Anwohner der Kanalstraße hätten Bereitschaft zum Mittun signalisiert. Cammeruner kommen nicht infrage, da der Bückeburger Ortsteil zu weit von der Hafen-Baustelle entfernt liegt.rc, r

Das OVG Urteil

Das OVG Urteil als Download

 

Schriftliches Urteil liegt vor

Das Verwaltungsgerichtsurteil gegen den Regioport ist den Beteiligten nun zugegangen. Das hat in dieser Woche der Vertreter der Klägerseite, Rechtsanwalt Willi Broshinski, bestätigt. Wie berichtet, hatte das OVG die Baugenehmigung aus formalen Mängeln für unwirksam erklärt.

Link

MINDEN/BÜCKEBURG

. „Das Urteil mit rund 60 Seiten liegt vor“, sagte Broshinki. Im Wesentlichen geht die schriftliche Begründung auf das auch schon in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht erörterte Problem des rechtswidrig gegründeten Planungsverbandes ein (MT vom 27. Juni).

Revision ist zulässig

 Andere Punkte, die seine Mandantin geltend gemacht hatte, seien nur sehr kurz behandelt worden. Die Münsteraner Richter hatten eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Diese Chance will die Stadt allem Anschein nach, wie vom Bau-Beigeordneten Lars Bursian nach der Urteilsverkündung in einer ersten Reaktion angekündigt, offensichtlich nutzen – zumal es auf der Baustelle in Päpinghausen weitergeht und die Stadt einen symbolischen ersten Spatenstich, wenn auch in abgewandelter Form und unter Protesten der Regioport-Gegner, vollzogen hat. An der Sicht der Stadt habe sich in den vergangenen Wochen nichts geändert, teilte Katharina Hess aus der Pressestelle im Rathaus anstelle des Dezernenten Bursian mit, der sich im Urlaub befindet.

 Gegen die Fortsetzung der Bauarbeiten soll Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden eingelegt und ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren eingeleitet werden, kündigte Rechtsanwalt Broshinski an. mt

Bicon auf der Suche nach einem Kläger

Die Bürgerinitiative Containerhafen (Bicon) will Klage gegen die Baugenehmigung für den Regioport Weser I erheben. „Wir sind gegenwärtig gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt damit beschäftigt, die weiteren Schritte zu beraten“, erklärte der Vorsitzende der Initiative.

Zum Artikel Link

 

BÜCKEBURG

Während der ersten Zusammenkunft nach der vom 2. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Münster festgestellten Unwirksamkeit des Regioport-Bebauungsplanes (wir berichteten mehrfach) und der aus Anlass der Baustellenbesichtigung der Hafenplaner von der Initiative am Mittellandkanal organisierten Protestaktion herrschte eine ausgesprochen gelöste Stimmung. Die Gastgeber servierten Sekt und kleine Leckereien, die Klägerin (die Initiative selbst ist nicht klageberechtigt, sondern unterstützt die Klagenden) erhielt einen Blumenstrauß.

Das Oberverwaltungsgericht hatte insbesondere die Beteiligung der Kreise Schaumburg und Minden-Lübbecke am Planungsverband moniert. Diese Beteiligung mache den „Planungsverband rechtswidrig“, heißt es in einer Stellungnahme des Gerichts.

 

Kläger gesucht

 

Rainer Schulze, der bei der Bicon unter anderem für die Gestaltung des Internetauftritts verantwortlich zeichnet, schilderte in seinen persönlichen Eindrücken von der Münsteraner Verhandlung, dass die Richterin sehr genau und präzise verhandelt habe. Seiner Meinung nach habe das Gericht die Infragestellung weiterer Bebauungsplandetails, wie etwa der Verschiebung von Lärmkontingenten oder des bei einer Abstimmung im Regioport-Planungsverband eingesetzten Imperativen Mandats angedeutet.

 

„Wir sind derzeit auf der Suche nach der richtigen Person für eine Klageeinreichung gegen die Baugenehmigung“, führte Tönsing aus. Infrage kämen vor allen Dingen Bewohner des Dankerser Ortsteils Reckhöfen. Mehrere Anwohner der Kanalstraße hätten Bereitschaft zum Mittun signalisiert. „Uns ärgert, dass auf der Baustelle jetzt Fakten geschaffen werden, deswegen müssen wir Gas geben“, gab Tönsing zu verstehen.

 

Die Stammtisch-Besucher hörten zudem Schilderungen über Fernsehteams, die die Protestaktion der Initiative am Kanal dokumentierten, und deren Äußerungen zu den Regioport-Planungen. Diese kämen einem Schildbürgerstreich gleich und eigneten sich durchaus für eine Satire-Sendung, wurden die TV-Berichterstatter zitiert. bus

Trimodalität als Trumpf

Auszug aus dem Artikel:

[...]

"Dann wäre Trimodalität bei und kein schönes Wort, sondern Realität", meinte Bernd Insinger mit einemdeutlichen Seitenhieb auf den auf der anderen Kanalseite projektierten Cantainerumschlagplatz "Regioport Weser I", für den eine Bahnanbindung derzeit nicht in  Aussicht steht

[...]

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Warum kostet alles soviel mehr?

Köln (dpa) - 77 Millionen Euro sollte der Steuerzahler nach der ursprünglichen Planung zur Hamburger Elbphilharmonie beisteuern - es wurde zehnmal soviel. Die Kosten für die Sanierung der Berliner Staatsoper uferten von 239 Millionen auf mindestens 400 Millionen Euro aus. Die Sanierung der Kölner Bühnen wird nach derzeitigem Stand mehr als doppelt so teuer werden. Wie ist das möglich? Link

Zum Teil könnte es mit Unfähigkeit und Schlamperei zu tun haben. Der technische Betriebsleiter der Kölner Bühnensanierung, Bernd Streitberger, sagte nach seiner Ernennung im vergangenen Jahr, es habe "eklatante Fehlleistungen" gegeben. Kürzlich kündigte Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) an, sie werde der Kulturdezernentin die Aufsicht über Bauvorhaben entziehen und diese künftig bei der städtischen Gebäudewirtschaft ansiedeln.

Stets wird auch auf die immer strengeren Vorschriften für Energietechnik und Brandschutz verwiesen. Auch gibt es grundsätzlich bei jedem großen Projekt Unwägbarkeiten. Doch das kann bei weitem nicht alles erklären.

Entscheidend ist wohl etwas anderes: Projekte, bei denen man von Anfang an realistisch kalkulieren würde, hätten nach Überzeugung vieler Stadtpolitiker keine Chance, jemals verwirklicht zu werden. Die Kosten wären der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln, heißt es. "Deshalb stapeln die Bauunternehmen erstmal niedrig und versuchen dann im Laufe des Projekts, die Kosten zu erhöhen", erläutert Timo Braun, Juniorprofessor für Projektmanagement an der Freien Universität Berlin. Die Politik steht bei einer Ausschreibung unter großem Druck, den günstigsten Anbieter auszuwählen. Das ist aber nicht unbedingt der beste und ehrlichste.

"Den Politikern ist es schon bewusst, dass es bei den anfänglich veranschlagten Kosten nicht bleiben wird", sagt Braun. "Aber sie haben keine andere Wahl, als das Spiel der Vergabepraxis bei öffentlichen Projekten mitzuspielen."

Einen anderen Weg wollte man jetzt in Frankfurt gehen, wo die Städtischen Bühnen aus dem Jahr 1963 ebenfalls saniert werden müssen. Die Stadt ließ vorab drei Varianten detailliert prüfen: Teilsanierung, Gesamtsanierung, kompletter Neubau. Ergebnis: Alles kostet deutlich über 800 Millionen. "Das ist erstmal erschreckend, aber dafür realistisch", sagt der beauftragte Gutachter Jörg Friedrich aus Hamburg. "Jetzt hat die Stadt Frankfurt ein Arbeitsgerät an der Hand, mit dem sie sich ein Theatersanierungskonzept am vorhandenen Standort differenziert zusammensetzen kann."

Aus einer Fülle von Teilmodulen könne die Stadt die entsprechenden Kostenbausteine miteinander kombinieren, erläutert Friedrich der Deutschen Presse-Agentur. "Eine derart differenziert aufgebaute modulare Baustein- und Kostenstruktur ist gut geeignet als Grundlage für eine stadtpolitische Entscheidung."

Die Politik reagierte jedoch überwiegend schockiert auf die Zahlen. Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) stellte klar, "dass die in der Studie genannten Summen nicht akzeptabel sind und neu geplant werden muss". Er fügte hinzu: "Unsere kulturpolitischen Ziele liegen nicht in Infrastrukturfantastereien, sondern in qualitativ hochwertigen Angeboten für Bürger, vor allem auch Kinder und Jugendliche."

Marc Grandmontagne, Geschäftsführender Direktor des Deutschen Bühnenvereins, sieht gerade in einer besseren Planung den Schlüssel zur Vermeidung von Desastern wie in Köln: "Die Erfahrungen belegen, dass mehr Zeit und Sorgfalt in die Vorplanung investiert werden müsste." Der Bühnenverein hat deshalb sogar einen "Sanierungsleitfaden" für komplexe Bühnenbauten erarbeitet.

Immerhin, auch das muss man feststellen: In Hamburg redet heute kaum noch jemand über Kosten, sondern nur noch über die Strahlkraft des neuen Wahrzeichens. Architekt Friedrich meint: "Die Elbphilharmonie hat gezeigt, dass man für eine Menge Geld auch etwas Gutes bekommen kann."

Fordere sofortigen Baustopp

Betr.: Leserbrief: „Erst Klarheit bei allen Instanzen einholen“, MT vom 10. Juli

Auch die Anwohner aus Cammer und Dankersen (Kanalstraße) könnten den Bau des Regioports akzeptieren, wenn dadurch in nennenswertem Umfang Güterverkehr von der Straße auf alternative Verkehrswege verlagert würde, die B 482 nicht überlastet würde und die Belange von Mensch und Natur wirklich angemessen berücksichtigt würden.

Link

Auch wenn die Mindener Hafen GmbH dies immer wieder gebetsmühlenartig beteuert, wird es dadurch nicht wahrer. Und selbst die Behauptung, die Kapazitäten am bestehenden Hafen seien erschöpft, ist zumindest irreführend: Denn die Umschlagzahlen vom und auf das Schiff stagnieren seit Jahren auf ganz niedrigem Niveau und die „Trimodalität“ des Regioports muss deshalb immer wieder herausgestrichen werden, weil damit der Fördergeldantrag steht und fällt!

Nun hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan gekippt. Trotzdem wird in aller Eile weitergebaut, um vollendete Tatsachen zu schaffen. Wie der Leserbriefschreiber betont, ein höchst riskantes Unterfangen, das in seiner „Ignoranz kaum zu übertreffen“ ist.

Und wer zahlt am Ende? Sicherlich nicht die geladenen Gäste der „Feierstunde“ auf dem Schiff vor dem Baugelände! Es wird Zeit, dass die Bürger diesem verantwortungslosen Treiben ein Ende setzen, um weiteren Schaden von uns Steuerzahlern abzuwenden.

Deshalb schließe ich mich dem Leserbriefschreiber an und fordere sofortigen Baustopp!

Ullrich Lampert, Bückeburg

Allianz gegen Multihalle

Auszug aus dem MT Artikel:

[...]

Bei einem zu erwartenden Verlust in Höhe von zehn Millionen Euro im kommenden Haushaltsjahr stelle sich die Frage, wie Minden das Projekt neben der Rathaussanierung und dem Regioport rechtfertigen wolle.

[...]

Zum kostenpflichtigem Artikel Link

Update: Video- und Bildergalerie zur Protestaktion

Schnittchen statt Spatenstich

Fake-News Stadt Minden

Zur Fake-News mit klick auf das Bild

NDR - Klage gegen Baugenehmigung

Stand: 05.07.2017 13:55 Uhr - Lesezeit: ca.2 Min.

 

RegioPort: Klage gegen Baugenehmigung?

 

Blick in ungewisse Zukunft:
Wird der RegioPort noch gestoppt?

Die Bauarbeiten für den neuen Containerhafen RegioPort Weser I in Minden laufen schon seit einigen Tagen. Gestern nun sollte eigentlich der erste Spatenstich für das Großprojekt der Städte Bückeburg und Minden sowie der Landkreise Schaumburg und Minden-Lübbecke gesetzt werden. Doch eine kontroverse Debatte um das Bauprojekt hat den ganzen symbolischen Festakt ins Wasser fallen lassen. Die Bürgerinitiative (BI) gegen den RegioPort in der Bückeburger Aue prüft jetzt sogar, ob sie eine Klage gegen die Baugenehmigung für den Containerhafen erwirken will.

 

 

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte vor wenigen Tagen den Bebauungsplan gekippt - auf Antrag einer Anwohnerin in Bückeburg und der Stadt Porta Westfalica. Trotzdem wird weiter gearbeitet. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, sagte Mindens Bürgermeister Michael Jäcke (SPD). Möglicherweise gehe man in Revision. Aus Respekt vor dem OVG-Urteil habe man jedoch auf den ersten Spatenstich verzichtet.

 

RegioPort: Baustart trotz Gerichtsurteils

Hallo Niedersachsen -

Obwohl das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan für den Containerhafen RegioPort kassiert hat, wird am Großprojekt gearbeitet.

BI: Alle Arbeiten illegal
Die Schnittchen für den Festakt waren schon angerichtet, doch gefeiert wurde Montag letztlich nicht.

Die Bürgerinitiative kritisiert das Großprojekt heftig. "Überflüssig" sei der RegioPort, er habe keinerlei wirtschaftlichen Nutzen für Minden und die Region. Dazu würde wertvolle Naturfläche für immer zerstört. Die Anwohner befürchten Lärm sowie "gefährlichen Lkw-Verkehr durch unsere Orte". Für die BI seien nach dem Urteil alle Arbeiten an dem geplanten Containerhafen illegal, so ein Sprecher.

 

 

OVG kritisiert eingeschränkte Planungsrechte

 

Das OVG Münster kritisierte in seiner Entscheidung nicht den zu erwartenden Lärm und das Verkehrsaufkommen, sondern die Beteiligung der Landkreise Schaumburg und Minden-Lübbecke, die nur sehr eingeschränkte Planungsrechte hätten. Deshalb kippte das Gericht den Bebauungsplan.

Octobernews: Presseartikel Feierstunde

RegioPort Weser Feierstunde auf Schiff von Gegnern am Ufer gestört.

Bürgermeister Jäcke und Mindener Hafen GmbH feiern RegioPort trotz illegalem Bebauungsplan - Bürgerinitiative verhinderte Spatenstich und störte Feierstunde vom Ufer aus mehr Link (c) Octobernews

 

 

Startschuss mit Fragezeichen

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D A N K E ! ! !

Danke an Alle die uns unterstützt haben und an der Protestaktion teilgenommen haben. Ihr seid KLASSE!

Umfangreicher MT Pressebericht

Kollision von zwei Güterzügen mit Containern

Zur Fotostrecke mit klick auf das Bild oder diesem Link

Zum Bericht dieser Link

Zwei Güterzüge sind in Niedersachsen frontal zusammengestoßen - die Feuerwehr musste daraufhin zu einem Gefahrguteinsatz anrücken.

 

In einem geladenen Container befinde sich ein Gefahrstoff, teilte die Bundespolizei am Unglücksort nahe des Bahnhofs Leese-Stolzenau am Freitag mit. Es seien allerdings keine gefährlichen Stoffe ausgetreten, sagte ein Sprecher der Bundespolizei am Abend. Was genau sich in der Ladung befinde, sei jedoch noch unklar. Die Ermittlungen würden auch am Samstag noch weitergehen.

 

Mehrere Wohnhäuser in einem 100-Meter-Radius mit rund 20 Bewohnern waren zeitweise geräumt worden. Die beiden Containerzüge waren auf der eingleisigen Strecke Minden-Nienburg aufeinander geprallt. Die beiden Lokführer, ein Mann und eine Frau, kamen verletzt ins Krankenhaus. Der Fahrdienstleiter im nahen Stellwerk erlitt einen Schock.

 

Fünf Waggons seien entgleist, zwei davon seien auf eine unterhalb der Bahnstrecke verlaufene Straße gestürzt, sagte ein Polizeisprecher. Die Ladepapiere der Züge wurden angefordert, um zu prüfen, ob sich weitere gefährliche Ladung in den Waggons befindet. Am Unglücksort bot sich ein Bild der Verwüstung: Mehrere Strommasten wurden umgerissen und die Oberleitung stürzte herunter

Spatenstich RegioPort

Widerstand zeigen beim ersten Spatenstich
des RegioPort Weser
 
Wir brauchen Unterstützung

 

am 3.7.2017

 

um 14:00 Uhr
 
Ca.  um  14:30  Uhr  wird  der  erste  Spatenstich  für  den  Bau  des
RegioPort  Weser  mit  geladenen  Gästen  durchgeführt.  Die  Gäste
kommen  mit dem  Schiff  an und dann  wird  feierlich  der  Spatenstich
vollzogen werden. Wir alle sollten und wollen durch die Aktion zeigen,
was wir davon halten. Wir (die BiCon)  bereiten Plakate und Banner
vor.  Wer  möchte  kann  „Geräte  zum  Lärmen“  mitbringen,
Trillerpfeifen, Vuvuzelas, Ratschen....


Treffpunkt: Am Mittellandkanal beim Aue Düker

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Schaumburger Wochenblatt

Herber Dämpfer für Großprojekt "Regioport"

Münster/Minden (hwa). Der Bebauungsplan für den Regioport Weser ist nach Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts Münster unwirksam.Link

Mit diesem Urteil gab der Zweite Senat gestern der Bückeburgerin Giesela Lindenthal und der Stadt Porta Westfalica Recht. Die Richter stützen sich dabei auf eine ihrer Einsicht nach rechtswidrige Gründung des Planungsverbandes, inhaltlich hatte sich der Senat mit dem Bebauungsplan nicht beschäftigt.

 

Die Stadt Minden will trotz des Urteils an dem Bauvorhaben festhalten, am kommenden Montag soll der erste Spatenstich erfolgen. Wie der Verbandsvorsteher Lars Bursian erklärt, sei das Urteil aus Münster nicht rechtskräftig und habe daher auch keine aufschiebende Wirkung. Zudem bestehe die Absicht, Revision einzulegen, die das Gericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen hat. Bevor über die weiteren Schritte entschieden werde, wolle die Stadt noch das schriftliche Urteil abwarten, sagt Bursian, der auch Baubeigeordneter der Stadt ist. Der Regioport werde weitergebaut, machte auch Bürgermeister Michael Jäcke laut einer Mitteilung noch einmal deutlich. Es gebe eine rechtskräftige Baugenehmigung und einen Planfeststellungsbeschluss für den Kai.

 

Lindenthal wertet das als Verstoß „gegen unsere gerichtlich bestätigten Rechte“ und kündigt an, weiter juristisch gegen den Regioport vorgehen zu wollen. Auch die Bürgerinitiative Bicon, die die Klage der Bückeburgerin unterstützt hatte, zeigte sich empört: Einen Spatenstich für ein illegales Vorhaben dürfe es nicht geben, sagte der Bicon-Vorsitzende Uwe Tönsing. Anders als Jäcke wertet der Bückeburger auch die auf der Grundlage des gekippten Bebauungsplanes erteilten Baugenehmigungen als „ebenfalls nicht rechtskräftig“.

 

Die Richter haben ihr Urteil vor allem auf formelle Fehler gestützt. Der Planungsverband sei rechtswidrig gegründet und existiere damit rechtlich nicht. Als Grund nannte das Gericht die Beteiligung der Kreise Minden-Lübbecke und Schaumburg. Diese Zusammensetzung des Planungsverbundes hatte auch Giesela Lindenthal gerügt. Eine Bebauungsplanung sei laut Grundgesetz und Baugesetzbuch grundsätzlich den Gemeinden vorbehalten, heißt es in der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts. Ausnahmen seien nur bei besonderem Abstimmungsbedarf möglich. Das sei hier aber nicht der Fall, so die Münsteraner Richter.

Ob der Bebauungsplan über die formalen Fragen hinaus an weiteren Mängeln leidet, hat der Zweite Senat offen gelassen. Im Hinblick auf Öffentlichkeitsbeteiligung, Ausgleichsmaßnahen und Verkehrsuntersuchungen erscheine das aber nicht als ausgeschlossen, heißt es. So hatte die Stadt Porta Westfalica geklagt, weil die B482 schon jetzt an die Kapazitätsgrenze stoße, der zusätzliche Verkehr aber nicht ausreichend beachtet worden sei.

Großprojekt "Regio Port" in Minden vorerst gestoppt

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan für den neuen Containerhafen in Minden, den sogenannten Regio Port, am Montag (26.06.16) für unwirksam erklärt. Link

Die Richter in Münster gaben damit der Stadt Porta Westfalica und einer Hafenanwohnerin in Bückeburg Recht. Die Richter rügten insbesondere, dass bei den Planungen die Kreise Minden-Lübbecke und  Schaumburg beteiligt wurden.

 

Laut Baugesetzbuch haben Landkreise keine Planungskompetenzen, die einzelnen Kommunen hätten beteiligt werden müssen. Der für nächste Woche geplante Spatenstich für den Regio Port muss damit ausfallen.

Presseerklärungen BiCon

Presseerklärungen der BiCon und Klägerin zur freien Verwendung

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NDR1 Radiobericht

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NDR1 - OVG gibt BiCon Klage gegen dem RegioPort Recht
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Bildergalerie OVG

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Mündliche Verhandlung

RegioPort Baubeginn

Minden (WB). Das Projekt »Regioport Weser« schien sich zu einer endlosen Geschichte zu entwickeln. Doch jetzt wird der neue Containerhafen in Minden tatsächlich gebaut. Seit Ende Mai rollen die Bagger, am 3. Juli erfolgt der offizielle erste Spatenstich. Link

Mitte 2006 entstand die Vision des neuen Hafens. Mit dem Neubau wollte man auf die Entwicklung im Containergeschäft reagieren. Seit 2002 werden dort am Wasserstraßenkreuz Weser und am Mittellandkanal Container umgeschlagen. Das 3,3 Hektar große Gelände, auf dem im Vorjahr etwa 70.000 Container umgeschlagen wurden, ist zu klein geworden. »Wir haben die Kapazitätsgrenze erreicht«, erklärt Joachim Schmidt, Geschäftsführer der Mindener Hafen GmbH.

Vorbereitungen und Planungen zogen sich mehr als ein Jahrzehnt lang hin, zudem gab es unter anderem Widerstand gegen das geplante Projekt von der »Bürgerinitiative Containerhafen« – kurz BiCon. Der zuletzt anvisiere Betriebsbeginn war der Herbst 2017. Jetzt soll der Betrieb im Spätherbst 2018 beginnen. Schmidt: »Weitere Verzögerungen erwarten wir aktuell nicht.«

22 Millionen Euro

Das Gesamtprojekt »Regioport Weser« setzt sich aus drei Bauabschnitten zusammen. Im ersten entsteht das neue Terminal. Die Kosten für den Containerhafen mit einer 200 Meter langen Anlegestellen belaufen sich auf 22 Millionen Euro.

In der nächsten Phase soll der Terminal weiter ausgebaut werden – zum Beispiel mit Gleisanlagen für den Bahnanschluss und einer Verlängerung der Kaimauer auf 350 Meter für zusätzliche Liegeplätze. Umschlags- und Lagerflächen kommen zum Endausbau hinzu. Die gesamte Nutzfläche des Containerhafens soll dann etwa 14 Hektar betragen. Parallel dazu wird der bestehende Hafen in Bückeburg-Berenbusch (»Regioport Weser II«) erweitert.

»Schritt hin zu mehr ökologisch erforderlichen Transporten«

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die neue Schleuse in Minden rechtzeitig fertig wird. Ihre Freigabe ist bereits für den 18. August geplant. In der historischen Schachtschleuse ist nur für sogenannte Europaschiffe (maximale Länge 85 Meter) Platz. Dank der neuen 139 Meter langen Schleuse können künftig auch Großmotorgüterschiffe zwischen der Weser und dem Mittellandkanal wechseln. Die sind 110 Meter lang, 11,40 Meter breit und haben eine Tragfähigkeit von etwa 2100 Tonnen.

»Das ist ein wesentlicher Schritt hin zu mehr ökologisch erforderlichen Transporten auf dem Wasserweg Mittelweser«, sagt Klaus Wedemeier, Vorsitzender des Wirtschaftsverbands Weser.

Anwohner haben Klage eingereicht

Gegen das Großprojekt hatte sich die »Bürgerinitiative Containerhafen« in den vergangenen Jahren mit aller Macht gewehrt und über betroffene Anwohner Klage eingereicht. Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt am 26. Juni über die Normenkontrollklage, in der es um die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geht.

Der BiCon-Vorsitzende Uwe Tönsing spricht von einem »Formfehler« und ist sich sicher, dass das Urteil pro Bürgerinitiative ausfällt. Ein Baustopp sei deshalb aber nicht zu erwarten. Tönsing: »Die Stadt Minden wird in Revision gehen, und damit ist das Urteil dann nicht rechtskräftig. Es kann weiter gebaut werden – Fakten schaffen nennt man das.«

3. Sitzung Bau- und Umweltausschuss

u.a. Sachstandsbericht zum B-Plan Regio-Port Weser II Hafen Berenbusch

 

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RegioPort: Es geht los

Die Bauarbeiten für den RegioPort Weser haben begonnen. Auf dem Gelände am Mittellandkanal in Minden-Päpinghausen sind Bagger seit Anfang der Woche dabei den Mutterboden abzutragen. Offizieller Spatenstich für den neuen Containerhafen ist in gut einem Monat. Link

Mit dem Spatenstich beginnt der eigentliche Bau des Terminals. Als erstes wird am Kanalufer Platz für die Schiffsanleger geschaffen und die Umschlagsfläche angelegt. Dazwischen stehen später die Krananlagen, die die Container von den Schiffen auf die rund vier Meter tiefer liegende Fläche hieven werden. Die Mindener Hafen GmbH rechnet mit einer Bauzeit von anderthalb Jahren. Im Spätherbst nächsten Jahres könnten also erstmals Containerschiffe im neuen Terminal be- und entladen werden.

Erster Auftrag zum Regioport vergeben

Spätestens Anfang Juni soll Spatenstich zum neuen Containerhafen erfolgen


Langsam wird es ernst: Am Dienstag sind die Aufträge für den ersten Teilbauabschnitt des Regioports vergeben worden. Spätestens Anfang Juni soll der erste Spatenstich für den neuen Containerhafen erfolgen. Die Inbetriebnahme des trimodalen Regioports ist für den Spätherbst oder Winter 2018 geplant. Link

Die Bauaufträge für den ersten Teilbauabschnitt, die Infrastrukturobjekte, wurden am 2. Mai erteilt. Das Datum für den Spatenstich wird sich nach dem ‚Baustartgespräch‘ am kommenden Montag genau sagen lassen. Aktuell rechnen wir mit einem Termin Ende Mai oder Anfang Juni“, sagt Joachim Schmidt, Geschäftsführer der Mindener Hafen GmbH. Schmidt taxiert die Kosten für den ersten Bauabschnitt auf etwa 22 Millionen Euro. „Bei einer erwarteten Bauzeit von etwa 16 bis 18 Monaten rechnen wir damit, dass der Regioport spätestens im Winter 2018 in Betrieb genommen werden kann“, erklärt Schmidt. Beim ersten Teilbauabschnitt geht es vor allem um die wasserseitige Anbindung des Hafens mit einer zirka 200 Meter langen und 27,5 Meter breiten Anlegestelle. Es wird eine provisorische Barriere gebaut, um für die Bauzeit bestimmte Bereiche trockenlegen zu können. Zudem werden Parkflächen und Bürocontainer errichtet. Über zwei Brückenbauwerke und den Ausbau der Magdeburger Straße erfolgt die straßenseitige Anbindung des Hafens. Zudem werde ein schienengeführter Portalkran angeschafft. „Außerdem wird die Bückeburger Aue renaturiert, ein Grünstreifen östlich des Hafens und eine Lärmschutzwand entlang der B482 errichtet“, sagt Schmidt.


Bereits seit 2006 gibt es Pläne für den Ausbau des Hafens in Bückeburg-Berenbusch.

 

Regioport soll Industriehafen II ablösen

Der Regioport wird trimodal aufgestellt sein. Er soll den Containerverkehr zwischen Ostwestfalen-Lippe, dem angrenzenden Niedersachsen und den Seehäfen Hamburg und Bremen/ Bremerhaven miteinander verbinden – auf Weser, Schienen und Straßen. Laut Joachim Schmidt ist der Bau des Regioports erforderlich, weil der alte 3,3 Hektar große Industriehafen II am Wasserstraßenkreuz an seine Grenzen stoße. Der Ausbau der Schachtschleuse ermögliche es 110 Meter langen Großmotorgüterschiffen, auf der Weser zwischen Bremen und Minden zu fahren. Die Großmotorgüterschiffe würden nach und nach das 85 Meter lange Europaschiff ersetzen und die doppelte Anzahl von Containern transportieren können. Da der Industriehafen II weder an Weser noch Mittellandkanal liegt, sondern nur über Schleusen an beide Wasserwege angebunden ist, können die Großmotorgüterschiffe den Hafen nicht erreichen und Minden wäre vom Verkehr abgebunden. „Mit dem Regioport können wir die größeren Schiffe am Hafenstandort Minden abfertigen“, erklärt Schmidt.

 

Erste Pläne gibt es seit 2006

Bereits seit 2006 gibt es Pläne für einen neuen Containerumschlagplatz am Mittellandkanal in Päpinghausen und den Ausbau des Hafens in Bückeburg-Berenbusch. 2009 gründete sich der Planungsverband „Regioport Weser“, dem die beiden Städte Minden, Bückeburg sowie die Kreise Minden-Lübbecke und Schaumburg angehören. Im Juni 2010 wurde ein Masterplan zum Regioport vorgelegt. Im Dezember 2012 bekam die Stadt Minden einen Förderbescheid über 16,9 Millionen Euro vom Land NRW. Am 28. Februar stimmte der Rat der Stadt Minden dem Bau des Regioports zu. Laut eines Zeitplans von 2013 sollte der Hafen im ersten Bauabschnitt 2016 eröffnet werden. Die Planungen zogen sich allerdings länger hin. Am 25. Juli 2015 votierte der Planungsverband für den neuen Bebauungsplan „Regioport Weser I“. Darin ist die Gesamtfläche des Hafens von 25 auf 14 Hektar reduziert worden. Außerdem sah der neue Bebauungsplan vor, die ökologischen Eingriffe und die Licht- und Lärmbelästigungen zu reduzieren. Der neue Containerhafen soll von der Regioport GmbH betrieben werden, eine Tochtergesellschaft der Hafen GmbH, die wiederum eine Tochter der Mindener Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft (MEW) ist.

Schnatgang vom 22. April 2017

  • Anfang Mai 2017 geht es los
  • Inbetriebnahme ist für Herbst 2018 geplant
  • Der erste Abschnitt wird noch kleiner als geplant
  • Es wird um die noch nicht gkauften Grundstücke herumgebaut
  • Der Planungsverband wird nicht neu gegründet, Minden macht alleine weiter. Dies begrüßte Bürgermeister Brombach
  • Hierzu gab es eine Diskussion zwischen Brombach und Vorstandsvorsitzendem Tönsing, worauf Brombach grußlos den Ort verlassen hat

Nutznießer sollten auch zahlen

eröffentlicht

 

Betr.: „Weser-Streit geht in die nächste Runde“, MT vom 27. März

 

Das Bewegen von Containern ist kein Selbstzweck. Zu Hinterfragen ist, wer in dem Logistikszenario, welche Interessen vertritt. 

Das Land Bremen, Eurogate und die Bremer Reeder wollten und wollen Potenzale ausschöpfen. Sie wollen mit öffentlichen Mitteln Bedingungen schaffen, um Ostwestfalen davon abzuhalten Rotterdam oder Antwerpen zu bedienen. Die Kostengrenze für Transporte in die eine oder andere Richtung soll also weiter nach Westen geschoben werden. Investitionen in die europäische Wettbewerbsverzerrung.

 

Das Land Bremen hat 1988 den Verwaltungsvertrag mit dem Bund über die Finanzierung des Mittelweserausbaus geschlossen, weil der Bund kein volkswirtschaftliches Interesse im Ausbau sah und Bremen sich davon mehr Fracht versprochen hat, aber nicht die Mittel für die Finanzierung hatte.

 

Eurogate hat den Nutzen und der Bund finanziert zwei Drittel des Ausbaus. Die Geschäftserwartungen der Bremer Hafenwirtschaft durch den Mittelweserausbau haben sich aber in keiner Weise erfüllt. Es wurden 250 Millionen Euro fehlinvestiert. Hätte man das Geld in die Weser geworfen, hätte man den gleichen Erfolg erzielt.

 

Jetzt soll der Bund einen Lkw-Umschlagsterminal und einen affinen Gewerbepark (Gefahrstoffe) unter dem Deckmantel „Trimodal“ in Minden finanzieren, weil nur der stark wächst, und aus dem ausschließlich Eurogate wirtschaftlichen Nutzen zieht, eine halbstaatliche Gesellschaft. Das heißt, Lkw und die Bahn fahren am Fluss entlang.

 

Richtig wäre, dass nicht der Bund „private Investments“ in die Infrastruktur übernimmt, sondern die, die den Nutzen aus dem Investment ziehen. Eurograte und das Land Bremen, die maritime Wirtschaft der Küste, müssten die wirtschaftlichen Risiken und die Kosten des Betriebs übernehmen und nicht der Mindener Hafen-Eigenbetrieb und der Bund.

Hans Ulrich Gräf, Bückeburg 

 

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Jugendfeuerwehr feiert 40. Bestehen

Tolle Arbeit geleistet

CAMMER. „Hier ist in den zurückliegenden vier Jahrzehnten eine tolle Arbeit geleistet worden“, hat Cammers Ortsbürgermeister Hans-Georg Terner das Engagement der örtlichen Jugendfeuerwehr gelobt. Die am 1. April 1977 gegründete Nachwuchsabteilung hat jetzt ihr 40-jähriges Bestehen gefeiert. Link

 

Die örtlichen Vereine hatten sich aktiv eingebracht zur Gestaltung des Orientierungsmarsches. Natürlich war die BiCon mit dabei.

 

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BiCon Besuch bei der Sonderausstellung Mindener Häfen

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Bettelbrief - Die Anpassung der Mittelweser


In einer gemeinsamen Erklärung haben 25 Unternehmen und 10 Verbände das Bundesverkehrsministerium aufgefordert, die Ausbaumaßnahmen an der Mittelweser gemäß Planfeststellungsbeschluss vollständig und unverzüglich durchzuführen. Link
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Bettelbrief - Anpassung der Mittelweser
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Vorhersagen stimmten nicht

Betr.: „Die Wirtschaft erhöht den Druck“, MT vom 8. März Link

Es muss richtig heißen, die Bremer SPD mit ihrem Wirtschaftslobbyisten erhöht den Druck auf das Bundesverkehrsministerium und die Generaldirektion. Die Planungsmethode des „Wirtschaftsverbands Weser“ und seines Vorsitzenden bezeichnet man in der Wissenschaft mit „inspiration by looking out of the window“. Genauer gesagt: Viel Radau und keine Substanz. Die gebetsmühlenartige Wiederholung hohler Argumente schafft keine neue Qualität.

 

Die Vorhersagen haben in den vergangen 30 Jahren nicht gestimmt und sie stimmen heute noch viel weniger. Die Verkehrsbelastung der Mittelweser dümpelt seit Jahren bei einer Million Tonnen pro Jahr. Wo weitere sieben Millionen Tonnen Massengut herkommen sollen, wird nicht begründet.

 

Das Land Bremen ist aus der gemeinsamen Finanzierung für den weiteren Ausbau ausgestiegen, gerade weil Aufwand und Nutzen in einem in einem Missverhältnis stehen. Es macht daher erst wieder Sinn, sich mit dem Thema zu befassen, wenn nachvollziehbare und damit seriöse Prognosen auf dem Tisch liegen, um die Öffentlichkeit nicht mit der bekannten Kritik zu langweilen.

 

Hans Ulrich Gräf, Bückeburg

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Hafen nur noch mit Alibifunktion

Betr.: „Neuer Streit um die Mittelweser“ und „'Großschiffe für Minden keine Bedingung'“, MT vom 20. Februar. Link

 

Nun ist die Katze endlich aus dem Sack! Dabei wussten die Planer des Regioports spätestens seit Sommer 2016:

Großmotorgüterschiffe auf die Mittelweser zu schicken ist zu risikoreich und wirtschaftlich nicht darstellbar!

Auch die Verhandlungen für einen Gleisanschluss zum Hafen sind gescheitert.

Zu einer nennenswerten Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf „alternative Verkehrswege wie Schiff und Bahn“ wird es also nicht kommen. Das war jedoch die Voraussetzung für die Freigabe von Fördermitteln!

Warum klammern sich die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung aber offenbar wider besseres Wissen weiterhin an den Schlüsselbegriff „Trimodalität“?

Etwa um die Fördermittelvergabe nicht zu gefährden?

Bei der Darstellung des Hafengeschäftsführers, die größeren Schiffe seien „lediglich eine Option, aber keine Bedingung für einen wirtschaftlichen Betrieb“ handelt es sich um ein irreführendes Rückzugsgefecht.

Sie legt für den Leser nahe, dass der Schiffsverkehr im alten Hafen mit den kleineren Europaschiffen so zugenommen hat, dass der Platz nicht mehr ausreicht. Das ist nicht der Fall!

Wirtschaftlich wäre lediglich das industriell-gewerbliche Sondergebiet, dass an den Regioport angeschlossen ist, wenn die „Hafenaffinität“ aufgehoben würde und, wie schon vorgesehen, auch Gefahrgüter und Schadstoffe dort gelagert werden können.

Bleibt der Schluss: Für das Projekt Regioport werden nach dem jetzigen Stand Fördermittel zweckentfremdet, um einen riesigen Container-Umschlagplatz für Lkw zu erschließen. Der Hafen erfüllt dabei nur noch eine Alibifunktion....

Das legt den Verdacht der Veruntreuung von Steuergeldern nahe und könnte, wenn Gelder zurückgezahlt werden müssen, teuer werden - für die Bürger der Stadt Minden!

Dr. Ullrich Lampert, Bückeburg