Jetzt muss Leipzig entscheiden

Der 2. Senat des OVG Münster hatte den Bebauungsplan (B-Plan) „Regioport Weser I“ Ende Juni für unwirksam erklärt. Geklagt hatten im Normenkontrollverfahren eine Bürgerin aus Bückeburg und die Stadt Porta Westfalica gegen den Planungsverband. Mitglieder sind die Städte Minden und Bückeburg sowie der Kreis Minden-Lübbecke und der Landkreis Schaumburg. Link

Das OVG Münster sah in dieser Rechtssache eine „grundsätzliche Bedeutung“, deshalb wurde ausdrücklich die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen, ließ Verbandsvorsteher Bursian, der bei der Stadt Minden Beigeordneter für Städtebau und Feuerschutz ist, als Vertreter der Stadt Minden wissen. Das Urteil des OVG Münster sei mit der eingelegten Revision weiter nicht rechtskräftig. Das OVG hatte bereits im Oktober 2016 den Antrag auf Außer-Vollzugsetzung des B-Planes als unbegründet abgelehnt. Nach der Verkündung des Urteils im Juni hatte Bürgermeister Michael Jäcke in einer Stellungnahme bekräftigt, dass der Regioport weitergebaut werde.

Urteile sollen aufgehoben werden

Für das Vorhaben gebe es eine vollziehbare Baugenehmigung, die die Stadt Minden dem Vorhabenträger, der Mindener Hafen GmbH, im Januar 2017 erteilt hat. Es gebe auch einen Planfeststellungsbeschluss für die Kaje der Generaldirektion Wasserstraße und Schifffahrt Hannover, erläutert Bursian weiter. Das Gericht habe sich in der Verhandlung am 26. Juni im Wesentlichen mit formellen Fragen beschäftigt. Im Zentrum der Klage habe die Frage gestanden, ob der Planungsverband gesetzeskonform gegründet wurde und ob die beiden Kreise überhaupt über die Planung mitbeschließen durften. „Inhalte des Bebauungsplanes sind nicht tief gehend behandelt worden“, berichtet Bursian, der der Verhandlung in Münster beigewohnt hatte.

Das Revisionsverfahren werde mit dem Ziel geführt, dass die Urteile des OVG Münster aufgehoben werden, so Bursian weiter. Würde dieses gelingen, bliebe der B-Plan wirksam. Würde das Revisionsverfahren zum Nachteil des Planungsverbandes ausgehen, könnte ein neuer Bebauungsplan für das Projekt aufgestellt werden.

Die Bürgerinitiative Containerhafen (Bicon) will weiterhin Klage gegen die Baugenehmigung für den Regioport Weser I erheben, wie sie kürzlich gegenüber der Presse erklärte. Derzeit ist die Bicon auf der Suche nach einer Person, die gegen die Baugenehmigung klagen kann. Denn Klagen sind nur von unmittelbar betroffenen Anliegern möglich. Infrage kämen vor allen Bewohner des Dankerser Ortsteils Reckhöfen. Mehrer Anwohner der Kanalstraße hätten Bereitschaft zum Mittun signalisiert. Cammeruner kommen nicht infrage, da der Bückeburger Ortsteil zu weit von der Hafen-Baustelle entfernt liegt.rc, r