Die 625 000-Euro-Frage und der Rechtsstaat

Betr.: Meilenstein und Zankapfel, MT vom 2. Juli

Dem Bericht des MT über die Eröffnung des RegioPort ist zu entnehmen, dass Herr J. Schmidt in seiner Begrüßungsrede die Bürgerinitiative BiCon für Bauverzögerungen und Mehrkosten in Höhe von 625 000 Euro verantwortlich macht, während Herr Ferlemann über Bürgerinitiativen klagt, die aus „egoistischen Motiven Pläne der Regierung ablehnen. Derartige Äußerungen kann man entweder als Indiz für Nervosität auffassen oder als Versuch, in bekannter Manier Andere zu Sündenböcken für eigenes Versagen zu erklären. Sie demonstrieren in meinen Augen ein empörendes Rechtsverständnis und ein gestörtes Verhältnis zu Spielregeln der Demokratie und Bürgerbeteiligung. Bei der Suche nach Verantwortlichen für Mehrkosten und Bauverzögerungen bezüglich des RegioPort stellen sich mir folgende Fragen:

  • War es die BiCon, die unfähig war, einen Bebauungsplan für den RegioPort zu erstellen, der einer höchstrichterlichen Prüfung (durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)) standhält?
  • War es die BiCon, die auf der Basis dieses Bebauungsplans eine Baugenehmigung erteilt hat?
  • War es die BiCon, die (in „westfälischer Sturheit und Arroganz (?)) Aufträge zum Bau des Hafens erteilt hat, obwohl die rechtlichen Grundlagen für diese Baumaßnahme zweifelhaft beziehungsweise nicht gegeben waren und sind?
  • Ist es bereits wieder „Majestätsbeleidigung, wenn Bürger die Rechtmäßigkeit von Regierungs- und Verwaltungshandeln rechtlich überprüfen lassen?

Wenn demnächst wieder Krokodilstränen über Demokratie- und Politikverdrossenheit der Bürger vergossen werden, sollte man sich auch an die Vorgänge um den Bau des „RegioPort OWL erinnern, der ohne Rücksicht auf ein höchstrichterliches Urteil durchgezogen wird.

 

 

Dr. Günther Schulz, Minden