NDR - Klage gegen Baugenehmigung

Stand: 05.07.2017 13:55 Uhr - Lesezeit: ca.2 Min.

 

RegioPort: Klage gegen Baugenehmigung?

 

Blick in ungewisse Zukunft:
Wird der RegioPort noch gestoppt?

Die Bauarbeiten für den neuen Containerhafen RegioPort Weser I in Minden laufen schon seit einigen Tagen. Gestern nun sollte eigentlich der erste Spatenstich für das Großprojekt der Städte Bückeburg und Minden sowie der Landkreise Schaumburg und Minden-Lübbecke gesetzt werden. Doch eine kontroverse Debatte um das Bauprojekt hat den ganzen symbolischen Festakt ins Wasser fallen lassen. Die Bürgerinitiative (BI) gegen den RegioPort in der Bückeburger Aue prüft jetzt sogar, ob sie eine Klage gegen die Baugenehmigung für den Containerhafen erwirken will.

 

 

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte vor wenigen Tagen den Bebauungsplan gekippt - auf Antrag einer Anwohnerin in Bückeburg und der Stadt Porta Westfalica. Trotzdem wird weiter gearbeitet. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, sagte Mindens Bürgermeister Michael Jäcke (SPD). Möglicherweise gehe man in Revision. Aus Respekt vor dem OVG-Urteil habe man jedoch auf den ersten Spatenstich verzichtet.

 

RegioPort: Baustart trotz Gerichtsurteils

Hallo Niedersachsen -

Obwohl das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan für den Containerhafen RegioPort kassiert hat, wird am Großprojekt gearbeitet.

BI: Alle Arbeiten illegal
Die Schnittchen für den Festakt waren schon angerichtet, doch gefeiert wurde Montag letztlich nicht.

Die Bürgerinitiative kritisiert das Großprojekt heftig. "Überflüssig" sei der RegioPort, er habe keinerlei wirtschaftlichen Nutzen für Minden und die Region. Dazu würde wertvolle Naturfläche für immer zerstört. Die Anwohner befürchten Lärm sowie "gefährlichen Lkw-Verkehr durch unsere Orte". Für die BI seien nach dem Urteil alle Arbeiten an dem geplanten Containerhafen illegal, so ein Sprecher.

 

 

OVG kritisiert eingeschränkte Planungsrechte

 

Das OVG Münster kritisierte in seiner Entscheidung nicht den zu erwartenden Lärm und das Verkehrsaufkommen, sondern die Beteiligung der Landkreise Schaumburg und Minden-Lübbecke, die nur sehr eingeschränkte Planungsrechte hätten. Deshalb kippte das Gericht den Bebauungsplan.