Amtliche Bekanntmachung der Stadt Minden vom 16.02.2023

Aufstellung Bebauungsplan Nr. 934 "RegioPort Weser"

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Minden vom 16.02.2023. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 934 „RegioPort Weser“ in den Stadtbezirken Dankersen und Päpinghausen.

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des neuen Mindener Hafens (Containertermi­nal) am Mittellandkanal mit nördlich angren­zendem hafenaffinem Gewerbegebiet und Sicherstellung der verkehrlichen Anbindung.

Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es liegen Informationen (Stellungnahmen, Gutachten, Fachbeiträge) und insbesondere ein Umweltbericht zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt durch Informationen zu(r):

  • baubedingten Lärm-, Staub- und Schadstoffemissionen sowie Erschütterungen
  • anlage- und betriebsbedingten Schall-, Luftschadstoff- und Lichtemissionen
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Störfallbetrieben
  • Kampfmittelbelastung
  • Löschwasserversorgung
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durch Informationen zu(m):

  • Schutzgebieten und naturschutzfachlich wertvolle Bereichen
  • Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen
  • Eingriffen in Biotopstrukturen
  • geschützten Arten und artenschutzrechtlichen Belangen und Vorkommen im Plangebiet
  • artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Ausgleichs-, Kompensations-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche durch Informationen zur:

  • Flächenversiegelung
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung

Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Informationen zu(r):

  • Altlasten und Altlastenverdachtsfällen im Plangebiet
  • Versiegelung und Verdichtung des Bodens
  • bergbaulichen Einwirkungen
  • Bodenqualität
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung

Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch Informationen zu(r):

  • Oberflächengewässern
  • Grundwasserneubildung und Niederschlagsversickerung
  • Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft durch Informationen zu(r):

  • lokalen Veränderung des Mikroklimas
  • gebietsbezogenen Luftschadstoffemissionen
  • umweltfreundlichen Energieerzeugung
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft durch Informationen zu:

  • visuellen Veränderungen der Landschaftsgestalt und –wahrnehmung
  • Lichtemissionen
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Kompensations-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter durch Informationen zu(m):

  • Bodendenkmälern
  • Baudenkmälern
  • kultur- und erdgeschichtlichen Bodenfunden
  • Kulturlandschaftsbereich
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern durch Informationen zu:

  • Auswirkungen auf den Niederungsbereich der Bückeburger Aue

Auslegungsfrist: 27.02.2023 bis einschl. 09.04.2023 während der Dienststunden

(Mo – Mi 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 16 Uhr, Do 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 12.30 Uhr)

Ort: Stadtverwaltung Minden – Gebäudeteil Scharn, Scharn 2, 2. OG, Empfangsbereich Verwaltungsvorstand. Postanschrift: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden.

Zusätzlich können die Auslegungsunterlagen im Internet unter

www.minden.de/beteiligung-bauleitplanung eingesehen werden.

Datenschutz: Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden zu entnehmen.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Rottmann, Bereich 5.2, Tel. 0571-89761,

E-Mail: m.rottmann@minden.de

Minden, den 13.02.2023      

           

Der Bürgermeister                                               Michael Jäcke