Beschwerde gegen Regioport-Urteil

Die Grundstückseigentümerin, die am Freitag mit einem Eilantrag auf vorläufige Aussetzung der Baugenehmigung für den Containerumschlagplatz „Regioport Weser“ vor der ersten Kammer des Verwaltungsgerichts Minden gescheitert war, wird vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde einlegen. Link

BÜCKEBURG

. Das wurde am Montagabend während der im Dorfgemeinschaftshaus Cammer tagenden Hauptversammlung der Bürgerinitiative Containerhafen (Bicon) deutlich, in deren Verlauf der Mindener Rechtsanwalt Willi Broshinski (Berg & Partner) und Bicon-Vorsitzender Uwe Tönsing die Standpunkte der als Verein organisierten Interessengemeinschaft erläuterten. Die von der Initiative alimentierte Klägerin hatte zuvor mit einem Normenkontrollverfahren erfolgreich gegen den der Baugenehmigung zugrunde liegenden Bebauungsplan geklagt. Gegen diese Entscheidung des OVG Münster läuft derzeit ein vom Planungsverband Regioport angestrengtes Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) Leipzig.

 „Wir fahren weiterhin zweigleisig“, legte Broshinski mit Blick auf beide Verfahren dar. Und mit Blick auf den Beschluss der Mindener Kammer: „Die Nichtigkeit des Bebauungsplanes kann nicht außen vor bleiben.“ Das OVG Münster habe mehrere Gründe genannt, die „nicht heilbar“ seien. Darüber hinaus habe der Planungsverband Formfehler begangen und beispielsweise „schlichtweg vergessen, den landschaftspflegerischen Begleitplan mit dem richtigen Datum ins Verfahren einzuführen“. Er habe die VG-Entscheidung „in dieser Form nicht erwartet“, räumte der Fachanwalt für Verwaltungsrecht ein. „Wie ich finde, haben wir keine schlechten Argumente, vielleicht sind die Münsteraner etwas schlauer.“ Auch hinsichtlich des vor dem BVG laufenden Revisionsverfahrens äußerte sich Broshinski eingedenk der Fehler bei der Gründung des Planungsverbandes zuversichtlich. „Da lehne ich mich einmal aus dem Fenster und sage: In Leipzig gibt es kein anderes Urteil als in Münster.“

Keine gerechte Abwägung

 Uwe Tönsing widersprach Mindens Baubeigeordnetem (und Planungsverbandsvorsteher) Lars Bursian, der im Zusammenhang mit der Verwaltungsgerichtsentscheidung eine „gerechte Abwägung“ der Belange des künftigen Hafenprojekts mit denen der Bürger ausgemacht hatte. „Es gab keine gerechte Abwägung. Die Aussage ist falsch und für mich nicht nachvollziehbar“, gab der Bicon-Vorsitzende zu Protokoll. Das Abwägungsverfahren komme einer „schallenden Ohrfeige, für alle Bürger, die sich beteiligt haben“, gleich.

 Im Anschluss an die Aktion am Mittellandkanal (die Initiative hatte im Juli während der Spatenstich-Veranstaltung für das Hafen-Projekt großes mediales Interesse verzeichnet) fühle er sich „motivierter denn je“, führte Tönsing aus. „Die aktuelle Situation stimmt mich positiv.“ Und: „Wir werden weiterhin unbequem bleiben und klagen, so viel wir können.“ Der einstimmig im Amt bestätigte Vorsitzende zog Aussagen von Joachim Schmidt (Geschäftsführer Mindener Hafen GmbH) in Zweifel, denen gemäß der Betrieb des Regioports „Ende nächsten Jahres“ seinen Startschuss erleben werde. „Ende 2018 wird dort gar nichts in Betrieb gehen“, prognostizierte Tönsing.

 Bleibt anzumerken, dass die Beschwerde der Klägerin Aussagen von Rechtsanwalt Broshinski zufolge in Münster vor eben jenem Senat verhandelt wird, der im Juni dieses Jahres den Bebauungsplan für unwirksam erklärt hatte.