MINDEN (jh). Das Verwaltungsgericht Minden hat am 3. Juli die von der Bürgerinitiative Containerhafen unterstützte Klage wie erwartet abgewiesen. Die von der BiCon unterstützte Klägerin wird in ihren persönlichen Rechten durch die aktuelle Baugenehmigung nicht hinreichend beeinträchtigt. Dennoch ist die Baugenehmigung ein zentraler Aspekt der aktuellen Klage. Die BiCon verfolgt das Ziel, dass das Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung feststellt. Bei einer rechtswidrig erteilten Baugenehmigung ist es Aufgabe der kommunalen Aufsicht, gegen diese Rechtswidrigkeit vorzugehen.