BiCon Stellungnahme


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BiCon Stellungnahme zum Beschluss des Planungsverbandes RegioPort Weser
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BiCon Stellungnahme


zur Sitzung des Planungsverband RegioPort Weser I vom 25.6.2015 mit Zustimmung des Bebauungsplans. Der Bürgermeister der Stadt Minden setzte in seiner Eingangsrede ein positives Signal, in dem er den Dialog mit der BICon während der langen Laufzeit der Planung als konstruktiv und menschlich fair bezeichnet. Das ändert aber nichts an der Haltung der BICon, die neben den immer noch vorhandenen inhaltlichen Defiziten in der Planung auch generell die Ziele der Planung als nicht erreichbar bzw. gescheitert ansieht:


Verfehlte Ziele des RegioPort:


Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf Schiff und Bahn – verfehlt, da der Bahnanschluss nicht gebaut wird und die Planung 85% LKW Verkehr vorsieht.
Folglich steigt das Verkehrsaufkommen auf den Straßen


Trimodalität – kein Bahnanschluss (Die BICon sieht diesen auch für zukünftig nicht realisierbar und nicht finanzierbar an) = keine Trimodalität. Folglich wurden Fördergelder unter falschen Voraussetzungen beantragt und mit viel politischen Engagement genehmigt. Durch die fehlende Trimodalität werden die Ziele und Grundsätze der Landes- und Raumplanung verletzt.


Wirtschaftliche Gewinne durch den Betrieb des RegioPort – von diesem Ziel hat sich der Planungsverband verabschiedet, es war nur noch von „Schärfung des wirtschaftlichen Profils“ die Rede. Aufgrund der schlechten Lage und der nicht geeigneten Topographie wird der RegioPort niemals einen wirtschaftlichen Erfolg darstellen können.


Entlastung des „alten“ Containerhafens, der nicht erreicht werden kann und „ab 2012 spätestens aus allen Nähten platzt“ – Er ist nicht geplatzt und fertigt Containerumschlag in einer Größe ab, die den entscheidenden Politikern als „nicht machbar“ verkauft wurden.


Hinterland Hub (Entlastung der Nordseehäfen) – Das Konzept wird nicht durch die Betreiber der Häfen an der Nordsee mitgetragen. Es wird aus diesem Grund niemals zu einem Hinterland Hub Minden kommen.


Defizite in der Planung (nur ein Auszug)

  • Die Nachtarbeit ist zwar eingeschränkt, aber weiterhin erlaubt im angegliederten hafenaffinen Gewerbegebiet
  • Die Abnahme von Landstrom muss für Schiffe die dafür ausgerüstet sind, vorgeschrieben werden. Entsprechende Anlagen zur Versorgung sind vorzusehen – sind es aktuell nicht
  • Störfallbetriebe sind eingeschränkt, aber nicht weit genug eingeschränkt
  • Die Verkehrslenkung ist unpräzise (1) – Porta B482 vs Bad Oeynhausen B61, eine Stadt wird ein großes Verkehrsproblem bekommen
  • Die Verkehrslenkung ist unpräzise (2) – LKW könnten die umliegenden Ortschaften insbesondere Cammer gar nicht befahren wegen einer zu niedrigen Bahnbrücke – leider passen in der Realität die LKW doch hindurch und fahren durch Cammer
  • Alternativenprüfung nicht sachgerecht - nach der notwendigen Verkleinerung auf letztlich ein Drittel der ursprünglichen Fläche wurde keine neue Standortbewertung vorgenommen. 65 ha war die Mindestanforderung, jetzt sind es ca 24ha.

Die offensichtliche Eile bei der Herbeiführung der heutigen Abstimmung (1 Tag vor den Sommerferien in NRW) war in den vorgestellten Präsentationen ersichtlich. Ob alle notwendigen Fristen und Wege eingehalten wurden muss noch geprüft werden. Die BICon wird sich mit ihrem betreuenden Anwalt über die weiteren Schritte abstimmen. Eine Klage ist auf jeden Fall das nächste Ziel, welches verfolgt wird. Neben der BICon gibt es weitere Gruppen, die eine Klage in Betracht ziehen (welches auch in der Versammlung erwähnt wurde) und sich bereits juristisch beraten lassen. Diese Gruppen stehen mit der
BICon in Verbindung, bzw. stimmen sich untereinander ab.


Mit freundlichen Grüßen
Uwe Tönsing
BICon Vorstand