Aufstellung Bebauungsplan Nr. 934 "RegioPort Weser"

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Minden vom 22.09.2023


Veröffentlichung im Internet des Bebauungsplanes Nr. 934 „RegioPort Weser“ in den Stadtbezirken Dankersen und Päpinghausen

Aufstellungsbeschluss: Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr vom 12.09.2018.

Entwurfsbeschluss: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vom 28.09.2022.

Geltungsbereich: Dieser umfasst ein Gebiet, das wie folgt begrenzt wird:

im Norden

durch die Nordgrenze der Flurstücke 217, 164, 292, 295 und 298 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen,

durch die Westgrenze des Flurstücks 260 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen,

durch die Nordgrenze der Cammer Straße, dabei durchläuft die Grenze die Flurstücke 247, 284, 134/105 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen

im Osten

durch die Ostgrenze des Flurstücks 134/105 tlw. der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen,

durch die Ostgrenze der Flurstücke 149/91 und 160 der Flur 5, Gemarkung Dankersen                                                  

im Süden

durch die Südgrenze des Flurstücks 160 der Flur 5, Gemarkung Dankersen,

durch die Südgrenze des Flurstücks 296 (tlw.) der Flur 4, Gemarkung Dankersen,

im Westen

durch die Westgrenze des Flurstücks 283 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen,

durch die Süd- und Westgrenze des Flurstücks 366 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen,

vom nördlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 366 rechtwinklig auf die Nordgrenze des Flurstücks 350 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen,

bis zu der Westgrenze des Flurstücks 244 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen,

durch die Westgrenze des Flurstücks 244 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen,

durch die Südgrenze der Cammer Straße, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 348 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen,

durch die Westgrenze des Flurstücks 247 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen.

Zur Orientierung ist die Lage des Geltungsbereiches im obigen Übersichtsplan gekennzeichnet.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des neuen Mindener Hafens (Containerterminal) am Mittellandkanal mit nördlich angrenzendem hafenaffinem Gewerbegebiet und Sicherstellung der verkehrlichen Anbindung.

Veröffentlichung im Internet: Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen werden im Internet unter www.minden.de/beteiligung-bauleitplanung in der Zeit vom 02.10.2023 bis einschl. 06.11.2023 veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch (m.rottmann@minden.de) übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Veröffentlichungsunterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung öffentlich ausgelegt bei der Stadtverwaltung Minden – Gebäudeteil Scharn, Scharn 2, 2. OG, Empfangsbereich Verwaltungsvorstand, Postanschrift: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden während der Dienststunden (Mo – Mi 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 16 Uhr, Do 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 12.30 Uhr). Weitere Auskünfte erteilt Frau Rottmann, Bereich 5.2, Tel. 0571-89761, E-Mail: m.rottmann@minden.de

Es liegen Informationen (Stellungnahmen, Gutachten, Fachbeiträge) und insbesondere ein Umweltbericht zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt durch Informationen zu(r):

  • baubedingten Lärm-, Staub- und Schadstoffemissionen sowie Erschütterungen
  • anlage- und betriebsbedingten Schall-, Luftschadstoff- und Lichtemissionen
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Störfallbetrieben
  • Kampfmittelbelastung
  • Löschwasserversorgung
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durch Informationen zu(m):

  • Schutzgebieten und naturschutzfachlich wertvolle Bereichen
  • Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen
  • Eingriffen in Biotopstrukturen
  • geschützten Arten und artenschutzrechtlichen Belangen und Vorkommen im Plangebiet
  • artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Ausgleichs-, Kompensations-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche durch Informationen zur:

  • Flächenversiegelung
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung

Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Informationen zu(r):

  • Altlasten und Altlastenverdachtsfällen im Plangebiet
  • Versiegelung und Verdichtung des Bodens
  • bergbaulichen Einwirkungen
  • Bodenqualität
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung

Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch Informationen zu(r):

  • Oberflächengewässern
  • Grundwasserneubildung und Niederschlagsversickerung
  • Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft durch Informationen zu(r):

  • lokalen Veränderung des Mikroklimas
  • gebietsbezogenen Luftschadstoffemissionen
  • umweltfreundlichen Energieerzeugung
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft durch Informationen zu:

  • visuellen Veränderungen der Landschaftsgestalt und –wahrnehmung
  • Lichtemissionen
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Kompensations-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter durch Informationen zu(m):

  • Bodendenkmälern
  • Baudenkmälern
  • kultur- und erdgeschichtlichen Bodenfunden
  • Kulturlandschaftsbereich
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern durch Informationen zu:

  • Auswirkungen auf den Niederungsbereich der Bückeburger Aue

Verfahrenshinweis: Die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde bereits vom 27.02.2023 bis 09.04.2023 durchgeführt. Aus formalen Gründen wird der Verfahrensschritt zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt.

Ergänzende Hinweise: Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich. Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusätzlich unter www.minden.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Datenschutz: Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden zu entnehmen.

Minden, den 20.09.2023                

Der Bürgermeister                                             Michael Jäcke