Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan für den neuen Containerhafen in Minden, den sogenannten Regio Port, am Montag (26.06.16) für unwirksam erklärt. Link
Die Richter in Münster gaben damit der Stadt Porta Westfalica und einer Hafenanwohnerin in Bückeburg Recht. Die Richter rügten insbesondere, dass bei den Planungen die Kreise Minden-Lübbecke und Schaumburg beteiligt wurden.
Laut Baugesetzbuch haben Landkreise keine Planungskompetenzen, die einzelnen Kommunen hätten beteiligt werden müssen. Der für nächste Woche geplante Spatenstich für den Regio Port muss damit ausfallen.