Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 934 "RegioPort Weser"

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des neuen Mindener Hafens (Containertermi­nal) am Mittellandkanal mit nördlich angren­zendem hafenaffinem Gewerbegebiet und Sicherstellung der verkehrlichen Anbindung.

Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung von  bis: 04.10. bis 02.11.2021

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden durch die Nordgrenze der Flurstücke 217, 164, 292, 295 und 298 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen, durch die Westgrenze des Flurstücks 260 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen, durch die Nordgrenze der Cammer Straße, dabei durchläuft die Grenze die Flurstücke 247, 284, 134/105 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen

 

Im Osten durch die Ostgrenze des Flurstücks 134/105 tlw. der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen, durch die Ostgrenze der Flurstücke 149/91 und 160 der Flur 5, Gemarkung Dankersen

 

Im Süden durch die Südgrenze des Flurstücks 160 der Flur 5, Gemarkung Dankersen, durch die Südgrenze des Flurstücks 296 (tlw.) der Flur 4, Gemarkung Dankersen,

 

Im Westen durch die Westgrenze des Flurstücks 283 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen, durch die Süd- und Westgrenze des Flurstücks 366 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen, vom nördlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 366 rechtwinklig auf die Nordgrenze des Flurstücks 350 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen, bis zu der Westgrenze des Flurstücks 244 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen, durch die Westgrenze des Flurstücks 244 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen, durch die Südgrenze der Cammer Straße, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 348 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen, durch die Westgrenze des Flurstücks 247 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen

 

Die Größe des Plangebietes beläuft sich auf ca. 75 ha.


Das Plangebiet liegt im Osten der Stadt Minden in den Stadtbezirken Dankersen und Päpinghausen.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des neuen Mindener Hafens (Containerterminal) am Mittellandkanal mit nördlich angrenzendem hafenaffinen Gewerbegebiet geschaffen werden. Ebenso soll die verkehrliche Anbindung sichergestellt werden.

 

Der bestehende Containerhafen Minden wird künftig aufgrund der gegenwärtigen und der prognostizierten Entwicklungen an seine räumlichen Grenzen stoßen und kann zudem aufgrund einer zu geringen Schleusengröße an der Zufahrt zum Industriehafen von größeren Binnenschiffen nicht angefahren werden. Die Wettbewerbsfähigkeit des Containerhafens Minden hat somit am bestehenden Standort eine begrenzte Perspektive. Mit dem neuen Hafenstandort "RegioPort Weser" soll eine trimodale Anschlussqualität (Wasser, Straße, Schiene) enstehen, um für den Containerumschlag zukunftsfähig aufgestellt zu sein.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Planunterlagen in der Zeit vom 04.10.2021 bis einschließlich 02.11.2021 öffentlich ausgelegt und stehen Ihnen online zur Verfügung. Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

 

Auskünfte erteilt Frau Rottmann, Stadtverwaltung Minden, Bereich 5.2, Kleiner Domhof 17, 32423 Minden, Telefon 0571 89761, E-Mail: m.rottmann@minden.de.

 

Für die Einsichtnahme in die Beteiligungsunterlagen und für die Äußerung zur Niederschrift in der Stadtverwaltung bitten wir interessierte Bürger*innen wegen der Corona-Pandemie um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0571 89761 (Frau Rottmann