Argumente


Teile des Plangebietes haben den Status eines Landschaftsschutzgebietes. Welchen Schutzstatus hat ein Landschaftsschutzgebiet, wenn es im Jahr 2004 festgesetzt wurde und bereits im Jahr 2007 anscheinend problemlos durch Industrieflächen ersetzt werden kann?

 

Auf welcher Grundlage ist die Fortschreibung des Regionalplanes mit der Genehmigung im Jahr 2004 erfolgt, wenn es bereits im Jahr 2005 erste Bestrebungen zur Erweiterung des Mindener Hafens gibt?

 

Alle vorliegenden Gutachten und Untersuchungen wurden von der Mindener Hafen GmbH in Auftrag gegeben, die selbstverständlich ein starkes Eigeninteresse verfolgt. Mit der Abgrenzung des jeweiligen Untersuchungsumfanges, der Untersuchungsfragestellungen und des Untersuchungsraumes werden gewünschte Ergebnisse unterstützt. Warum wurden seitens der Bezirksregierung Detmold keine ergebnisoffenen, neutralen Gutachten gefordert bzw. in Auftrag gegeben?

 

In der Vorhaben-und Standortbeschreibung der geplanten Hafenanlage wird die Ausweisung des Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches als Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Päpinghausen dargestellt. Die Gebiete sind jedoch räumlich durch die B482 und eine Bahnlinie eindeutig voneinander getrennt. Beide Verkehrswege verlaufen in diesem Bereich auf einem 5 m bis 10 m hohem Damm. Inwieweit berücksichtigt die Regionalplanung die damit offenkundige Neuausweisung der geplanten Flächen?