In der folgenden Übersicht – geordnet nach Senaten – ist eine Auswahl an Verfahren
von öffentlichem Interesse zusammengestellt, in denen im Jahr 2016 voraussichtlich
eine Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht ansteht.
An erster Stelle: Der RegioPort (siehe PDF)
RegioPort Weser I
Das Eilverfahren betrifft den Bebauungsplan „RegioPort Weser I“, der die planeri-
schen Voraussetzungen für die Realisierung eines Containerhafens und eines Son-
dergebietes für hafenaffines Gewerbe in Minden und Bückeburg schaffen soll. Der
Plan wurde durch den Planungsverband RegioPort Weser, einem aus den Städten
Minden und Bückeburg, dem Kreis Minden-Lübbecke und dem Landkreis Schaum-
burg (Nds.) bestehenden Zweckverband, am 25. Juni 2015 als Satzung beschlossen.
Die Antragstellerin, die in Bückeburg (Nds.) wohnt, rügt die Beteiligung der Kreise am
Planungsverband, da diese keine bauplanerischen Befugnisse hätten. Zudem sei die
Frage eines „imperativen Mandats“ der Vertreter in der Verbandsversammlung unge-
klärt. Inhaltlich fehle es an einem Planerfordernis, da die als Planungsziel verfolgte
Trimodalität (Wasser, Straße, Schiene) tatsächlich nicht zu erreichen sei. Zudem sei
der Schutz der angrenzenden Wohngebiete, in dem auch ihr Grundstück liege, unzu-
reichend bewältigt. Für den Bau des Hafenbeckens und des Fangedamms hat die
Wasserstraßenverwaltung am 7. Dezember 2015 einen Planfeststellungsbeschluss
erlassen. Der Senat ist um eine Entscheidung im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs
bemüht. Das Hauptsacheverfahren ist noch nicht anhängig. Die Jahresfrist (§ 47 Abs.
2 Satz 1 VwGO) ist noch nicht abgelaufen.
Aktenzeichen: 2 B 1368/15.NE
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