Oberverwaltungsgericht NRW

In der folgenden Übersicht – geordnet nach Senaten – ist eine Auswahl an Verfahren
von öffentlichem Interesse zusammengestellt, in denen im Jahr 2016 voraussichtlich
eine Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht ansteht.

 

An erster Stelle: Der RegioPort (siehe PDF)

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RegioPort Weser I


Das  Eilverfahren  betrifft  den  Bebauungsplan  „RegioPort  Weser  I“,  der  die  planeri-
schen Voraussetzungen für die Realisierung eines Containerhafens und eines Son-
dergebietes für  hafenaffines  Gewerbe  in  Minden  und  Bückeburg  schaffen  soll.  Der
Plan wurde durch den Planungsverband RegioPort Weser, einem aus den Städten
Minden und Bückeburg, dem Kreis Minden-Lübbecke und dem Landkreis Schaum-
burg (Nds.) bestehenden Zweckverband, am 25. Juni 2015 als Satzung beschlossen.
Die Antragstellerin, die in Bückeburg (Nds.) wohnt, rügt die Beteiligung der Kreise am
Planungsverband, da diese keine bauplanerischen Befugnisse hätten. Zudem sei die
Frage eines „imperativen Mandats“ der Vertreter in der Verbandsversammlung unge-
klärt. Inhaltlich fehle es an einem Planerfordernis, da die als Planungsziel verfolgte
Trimodalität (Wasser, Straße, Schiene) tatsächlich nicht zu erreichen sei. Zudem sei
der Schutz der angrenzenden Wohngebiete, in dem auch ihr Grundstück liege, unzu-
reichend  bewältigt.  Für  den  Bau  des  Hafenbeckens  und  des  Fangedamms  hat  die
Wasserstraßenverwaltung  am  7.  Dezember  2015  einen  Planfeststellungsbeschluss
erlassen. Der Senat ist um eine Entscheidung im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs
bemüht. Das Hauptsacheverfahren ist noch nicht anhängig. Die Jahresfrist (§ 47 Abs.
2 Satz 1 VwGO) ist noch nicht abgelaufen. 


Aktenzeichen: 2 B 1368/15.NE

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