BiCon-Stellungnahme zum RegioPort und Ausbau der Mittelweser
in Bezug auf den BDB*-Report 04/2015 "Die Potenziale der Mittelweser bleiben ungenutzt"
(siehe Anlage)
*Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. www.binnenschiff.de
Wir, die Bürgerinitiative Containerhafen e.V., weisen schon seit Beginn der Planungen für den RegioPort auf die Problematik der Binnenschifffahrt auf der Weser hin.
Die Weser ist zwischen Minden und Bremen nur auf Teilstrecken im Begegnungsverkehr befahrbar. Dazu kommen Schleusen und Schleusenkanäle, sowie die unterschiedlichen Wasserstände, die den Schiffsverkehr beeinflussen.
Wenn man nun die ursprünglichen Vorgaben der Stadt Minden betrachtet, dass nur wirtschaftlich gearbeitet werden kann wenn 3-lagiger Containerverkehr auf übergroßen Großmotorgüterschiffen (ÜGMS) in Minden über die Weser ankommt, dann stellt sich die Frage: Warum braucht Minden einen zusätzlichen Containerhafen, dessen Wirtschaftlichkeit in Frage zu stellen ist, wenn der bestehende Hafen aufgrund gezahlter Fördergelder mindestens bis 2025 weiter betrieben werden muss? Auch die für die Wirtschaftlichkeit grundsätzlich notwendige Trimodalität ist an dem gewählten Standort in Päpinghausen nicht umsetzbar. Diese Fakten sind in der Stadt Minden und dem Planungsverband bekannt.
Leider kann man diese Punkte nicht in einer Klage gegen den RegioPort verwenden, denn die fehlende Wirtschaftlichkeit ist für die Erteilung von Genehmigungen nicht notwendig. Auch der Bund der Steuerzahler wurde von uns kontaktiert, aber auch er kann erst anmahnen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Es wird sich zeigen, ob mit Bürgermeister Michael Jäcke ein Umdenken zur angeblichen Notwendigkeit des Hafens stattfindet oder weiterhin an dem Vorhaben festgehalten wird.
Jeder private Investor würde dieses Projekt aufgrund des hohen wirtschaftlichen Risikos und der fehlenden Infrastruktur (Autobahnanbindung, eingeschränkter Binnenschiffsverkehr, fehlender Bahnanschluss) ablehnen. Oder steht bei den Planungen das hafenaffine Industriegebiet im Vordergrund. Denn hier wird besonderen Wert darauf gelegt, dass keine Einschränkungen für die Art der Waren zur Lagerung und zum Umschlag in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Somit werden Gefahren, die durch Produkte die unter die Störfallrichtlinie fallen, an die Landesgrenze zu Schaumburg verlagert.
BiCon, 13. Februar 2016
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