Regioport Weser II Hafen Berenbusch

 

Der Bebauungsplan für den Containerhafen Regioport Weser I hat die Gremien und Verfahren durchlaufen. Jetzt wird der zweite Bebauungsplan auf den Weg gebracht: der für Regioport Weser II Hafen Berenbusch.

Im Bau- und Umweltausschuss der Stadt Bückeburg wurde jetzt über eine Stunde abgewogen – die Diskussion wiederholte sich dabei: über die Höhe von Gebäuden, die Abgrenzungen zu den anliegenden Wohngebieten, zu den Immissionen Lärm, Staub oder Licht, die verkehrstechnische Anbindung, der Nachtbetrieb oder aber die Auswirkungen auf Flora und Fauna oder den angrenzenden Naturraum, das FFH-Gebiet Schaumburger Wald.

 Wie schon beim ersten B-Plan lag auch am Donnerstagabend noch kein Umweltbericht vor. Was zu einigen Kabbeleien im Ausschuss führte. „Wieder nicht fertig“, mokierte sich Ratsherr Wolfhard Müller (SPD). Malte Wittbecker, Leiter der Geschäftsstelle des Planungsverbandes, widersprach. Der Umweltbericht werde fristgerecht am 2. Juni mit der Einladung zur Verbandsversammlung des Zweckverbands vorgelegt, die am 15. Juni im Bückeburger Rathaus zu Beratungen über den B-Plan Regioport II und dessen öffentliche Auslegung zusammenkommt. Wie bereits beim Containerhafen obliegt die Planung dem Zweckverband und nicht der Stadt Bückeburg, auf deren Fläche der Hafen Berenbusch liegt.

 Wie Baubereichsleiter Jörg Klostermann erläuterte, gibt es für das gesamte Hafengebiet keinen Bebauungsplan. Ansiedlungen oder Auflagen für einzelne Firmen müssen bisher in Einzelentscheidungen getroffen werden. „Stückwerk“, wie es Klostermann bezeichnete. Bei Neubauten und Neuansiedlungen muss nach der Verabschiedung des B-Plans künftig nur noch in dessen Festsetzungen geschaut werden. Jeder Ansiedlungswillige wisse dann, was erlaubt ist und was nicht. Es bestehe Planungssicherheit, wie es Alexander Fritz vom Planungsbüro Huesmann formulierte.

 Der Hafen wird in zwei Gebiete unterteilt: zum einen das Sondergebiet Hafen, das die Kaikante sowie die unmittelbar am Hafen gelegen Gebäude und Lagerflächen umfasst. Der Bereich also, in den die Stadt in den vergangenen Jahren rund fünf Millionen Euro investiert hat, um den Hafen zu ertüchtigen. Zum anderen werden im hinteren Bereich des Hafens Gewerbeflächen ausgewiesen. Dort, wo jetzt noch alte Lagerschuppen stehen oder aber Brachland ist.

 Ansiedlungswillige wissen künftig, dass im hinteren südlichen Bereich des Hafens hin zur Wohnbebauung in Berenbusch die Gebäude nicht höher als zwölf Meter werden dürfen, aber durchaus eine Länge von 50 Metern haben dürfen. Im Kernbereich des Hafens, dem Sondergebiet an der Kaikante, sind Gebäude bis zu einer Höhe von 22 Metern erlaubt. Mit Schallgutachten ist festgelegt, wie viel Lärm wo zu hören sein darf.

 Ein Gutachten über die Luftschadstoffe hat ergeben, dass die Planungen „verträglich“ sind. Dennoch regte Ratsherr Müller eine Messstelle für Feinstaub an: „Wegen der Nähe zum FFH-Gebiet.“ Weiteren Nachtbetrieb – außer dem bereits genehmigten – wird es im Hafen nicht geben. Betont wurde im Ausschuss noch einmal von allen Seiten, dass der Gleisanschluss erhalten bleibt und möglichst reaktiviert werden sollte – wenn es denn ansiedlungswillige Firmen gibt, die einen Gleisanschluss nutzen wollen.

 Zum Schutz der Tierwelt werden sogenannte Vermeidungsregeln festgelegt, damit Brutvögel, Fledermäuse oder aber Zauneidechsen nicht ihres Lebensraums beraubt werden. Insgesamt ergibt sich in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ein Kompensationsdefizit von rund 24000 Punkten. Was zur Folge hat, dass an der Bückeburger Aue oder auf Flächen südlich des Plangebietes Ausgleichsmaßnahmen erfolgen müssen, um diese Verluste auszugleichen. bus

 

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