Leserbrief - Unsinniges Vorhaben

Betr.: Leserbrief „Hafen von der Realität überholt“ MT vom 16. Januar

 

Ich bedanke mich zunächst bei dem Leserbriefschreiber für die aufschlussreichen Hintergrundinformationen, mit denen er seine Einschätzung belegt und möchte sie verknüpfen mit aktuellen Entwicklungen, aus denen sich bedenkliche Schlussfolgerungen ergeben: Die Vision eines trimodalen Hinterlandhubs für die deutschen Nordseehäfen ist inzwischen zum Scheinriesen geschrumpft, je näher die Verwirklichung des Projektes „Regioport“ rückt. Jetzt geht es nur noch um eine „regionale Bedeutung“. Aus trimodal wurde bimodal mit der Tendenz zu monomodal, das heißt nur noch Umschlag von Lkw zu Lkw, denn: Es wurde kein Investor für den vorgeblichen Bahnanschluss gefunden. Die propagierte Notwendigkeit eines Hafenneubaus speziell für übergroße Großmotorschiffe entfällt, da die hierfür erforderliche weitere Weseranpassung nicht durchgeführt wird. Lediglich der Lkw-Verkehr auf der B 482 wird erheblich zunehmen mit der Folge eines Verkehrskollapses.

 

Was also bleibt ist ein riesiger Containerumschlagplatz für Lkw und ein angeschlossenes Sondergebiet speziell auch für den Umschlag und die Lagerung von Schadstoffen und Gefahrgut. Das bedeutet ein erhebliches Bedrohungspotenzial für die umliegenden Dörfer.

Voran geht in diese Richtung das angrenzende Gewerbegebiet Päpinghausen, wo jetzt schon Lagerhallen für arzneimittelchemische Schadstoffe errichtet werden. Es erhärtet sich bei diesem ehemaligem „Leuchtturmprojekt“ somit inzwischen immer mehr der Verdacht einer wissentlichen Zweckentfremdung von öffentlichen Fördermitteln. Denn diese wurden vergeben mit der Auflage einer Verlagerung des Güterverkehrs auf alternative Verkehrswege wie Schiene und Wasserstraße. Davon ist praktisch nichts mehr übrig geblieben, im Gegenteil!

Dadurch entsteht die Gefahr, dass Minden nicht nur Fördergelder in Höhe von zig-tausend Euro, wie jetzt schon für den Raddampfer „Wappen von Minden“, sondern Beträge in zweistelliger Millionenhöhe zurückzahlen muss, abgesehen von möglichen strafrechtlichen Konsequenzen.

 

Ich kann für die verantwortlichen Politiker und im Interesse der leidtragenden Bürger nur hoffen, dass das Oberverwaltungsgericht Münster dieses unsinnige Vorhaben noch rechtzeitig stoppt!

 

Dr. Ullrich Lampert, Bückeburg

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